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Die grossrätliche Kommission für Justiz und Sicherheit hat die Botschaft der Regierung betreffend die Anpassung des kantonalen Rechts an das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare behandelt. Die Kommission, welche für dieses Geschäft von Vizepräsident Ernst Sax geleitet wurde, beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten.
Ab 1. Januar 2007 werden gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit haben, ihre Partnerschaft zivilstandsamtlich registrieren zu lassen. Bei dieser Vorlage geht es einzig um die Umsetzung von Bundesrecht auf kantonaler Ebene. Die Vorlage umfasst entsprechend die Anpassung diverser kantonaler Gesetze und grossrätlicher Verordnungen. Nebst dem Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden, dem Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden, dem Gesetz über die Kantonale Pensionskasse Graubünden, dem Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, dem Notariatsgesetz, dem Gerichtsverfassungsgesetz, der Zivilprozessordnung und dem Submissionsgesetz bedürfen auch noch vier Grossratsverordnungen der entsprechenden Anpassungen.
Die Kommission verabschiedete die Vorlage im Sinne der Anträge der Regierung zuhanden des Grossen Rates, der das Geschäft in der Dezembersession behandeln wird.

Gremium: Kommission für Justiz und Sicherheit
Quelle: dt Kommission für Justiz und Sicherheit
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