Die Bündner Regierung hat die vom Aroser Stimmvolk beschlossene
Ortsplanungsergänzung, mit welcher die planerische Voraussetzung für ein
Vierstern-Hotel mit Wellness-Resort im Gebiet Prätschli geschaffen
wurde, grundsätzlich genehmigt. Gleichzeitig hat die Regierung die
dagegen eingereichten Beschwerden von benachbarten Grundeigentümern
abgewiesen und die Stellungnahmen der Umweltorganisationen behandelt.
Angesichts der im Verhältnis zum eigentlichen Siedlungsgebiet von
Arosa peripheren und exponierten Lage des Projektgebietes sowie mit
Rücksicht auf die landschaftlichen Werte und naturschützerischen
Potenziale im betroffenen Raum kam die Regierung indessen nicht umhin,
die Genehmigung der Planung mit diversen Auflagen und Vorgaben zu
verbinden. So muss der Hotelneubau hohen gestalterisch-architektonischen
Ansprüchen genügen, und die in der jetzigen Planung vorgesehene
Anordnung der Baukörper ist im Interesse einer
landschaftsverträglicheren Angliederung an die bestehende Baustruktur
der Siedlung Prätschli zu optimieren. Ferner ist eine noch weitergehende
Schonung des nahe gelegenen Flachmoors "Riedboden" anzustreben, und es
sind die erforderlichen Ersatzmassnahmen zu treffen. Um die Umsetzung
dieser Vorgaben sicherzustellen, hat die Gemeinde den ohnehin
vorgesehenen Quartierplan als Arealplan auszugestalten, welcher der
Genehmigung durch die Regierung unterliegt.
Das Prätschli-Projekt liegt aus Sicht der Regierung in einem
erheblichen öffentlichen Interesse. Arosa musste in den letzten Jahren
aus verschiedenen Gründen einen markanten und bedrohlichen Rückgang der
Anzahl traditioneller Hotelbetten hinnehmen. Projekte wie das
vorliegende Wellness-Hotel sind geeignet, diesen negativen Trend
abzufedern und dem Tourismus neue Impulse zu verleihen. Das öffentliche
Interesse, welches für den Hotelneubau spricht, überwiegt nach
Auffassung der Regierung gesamthaft die entgegenstehenden
landschaftsschützerischen Anliegen, sofern die erwähnten Auflagen und
Vorgaben in der weiteren Projektentwicklung berücksichtigt werden.
Graubünden unterstützt Harmonisierung der obligatorischen Schule und
der Sonderschulung
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
(EDK) plant, mit zwei Konkordaten die obligatorische Schule und die
Sonderschulung besser zu harmonisieren. Die Bündner Regierung betrachtet
den Entwurf der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) als solide Basis für die
Entwicklung des schweizerischen Schulsystems. Die Qualität und
Durchlässigkeit des Schulsystems soll auf gesamtschweizerischer Ebene
gesichert und Mobilitätshindernisse sollen abgebaut werden. Das
Konkordat definiert die wichtigsten Eckwerte wie Schuleintritt und Dauer
der Schulstufen und legt die übergeordneten Ziele fest. Das
HarmoS-Konkordat soll im Herbst 2007 zur Ratifizierung in den Kantonen
verabschiedet werden.
Mit diesen Weichenstellungen liessen sich qualitative Verbesserungen
einleiten, stellt die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Das
Konkordat sei Garant dafür, dass zentrale Anliegen der Schule breit
abgestützt und gemeinsam weiter entwickelt werden. Begrüsst wird die
Festlegung von Bildungsstandards sowie die Harmonisierung der Lehrpläne
und Lehrmittel. Die Regierung verlangt, dass der dreisprachige Kanton
Graubünden in Bezug auf die Fremdsprachen von der allgemeinen Regelung
abweichende Lösungen realisieren kann.
Ebenfalls begrüsst wird von der Regierung der Vernehmlassungsentwurf
der EDK zur Interkantonalen Vereinbarung über die Zusammenarbeit im
sonderpädagogischen Bereich. Diese enthält für den Bereich der
Sonderschulung einheitliche Grundsätze und Regelungen. Die EDK ebnet
damit den Weg, in den verschiedenen Kantonen im Sonderschulbereich eine
vergleichbare Behandlung der Kinder und Jugendlichen mit
Beeinträchtigungen oder Behinderungen sicherzustellen, hält die
Regierung fest.
Regierung begrüsst Parlamentarische Initiative zum Schutz der
Bevölkerung und Wirtschaft vor dem Passivrauchen
Die Bündner Regierung begrüsst die vorgeschlagene Teilrevision des
Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel, welche
ein Rauchverbot an Arbeitsplätzen vorsieht. Wie die Regierung in ihrer
Vernehmlassungsantwort zur Parlamentarischen Initiative zum Schutz der
Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen festhält, werden
dadurch nicht nur die Arbeitnehmenden, sondern auch ein Grossteil der
Bevölkerung vor den gesundheitsschädigenden Folgen des Passivrauchens
geschützt.
Die Regierung weist dabei auch auf den Entwurf für eine Teilrevision
des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden hin.
Dieser sieht vor, zum Schutze der Nichtraucher vor dem Passivrauchen in
öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen mit Ausnahme von separaten
Raucherräumen das Rauchen zu untersagen.
Ausbildungsdienste der Armee im Ausland nur restriktiv zulassen
Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass die Durchführung von
obligatorischen Ausbildungsdiensten der Armee im Ausland nur auf wenige,
ausgewählte Bereiche und Waffengattungen beschränkt werden soll. Von
solchen Ausbildungen profitieren soll beispielsweise die Flugwaffe, die
schon in früheren Jahren aufgrund von bilateralen Abkommen Flugplätze
und Übungsräume im Ausland nutzen konnte. Die vorliegende Revision der
Armeeorganisation sieht vor, dass die Milizangehörigen der Armee neu zu
Ausbildungsdiensten im Ausland verpflichtet werden können. Betroffen
sind die Angehörigen der Panzertruppe, der Artillerie sowie der Flieger-
und Fliegerabwehrtruppen.
Eine möglichst restriktive Durchführung solcher Ausbildungsdienste
drängt sich nach Ansicht der Regierung vor allem deshalb auf, weil die
Wirtschaft eine längere Abwesenheit von sechs bis acht Wochen der
Militärdienstpflichtigen noch schlechter verkraften würde. Wie in der
Vernehmlassungsantwort weiter ausgeführt wird, seien in der Schweiz
grundsätzlich genügend Schiessplätze vorhanden. Zudem könnten die
speziellen Gegebenheiten der Schweiz im Ausland in der Regel gar nicht
oder zumindest nicht besser trainiert werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Pignia: Die Regierung hat das Projekt "Sanierung Lawinenverbauung
Vallatscha und Tgapadeals" der Gemeinde Pignia genehmigt. An die
subventionsberechtigten Kosten von 280'000 Franken wird ein
Kantonsbeitrag von höchstens 42'000 Franken zugesichert.
- Roveredo: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde
Roveredo vom 24. September 2006 beschlossene Teilrevision der
Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Versam: Die anlässlich der Gemeindeversammlung der Gemeinde Versam
vom 22. Juni 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Italienischsprachige Gruppe für das Unterrichtsmaterial: Der
Kanton Graubünden leistet maximal jährlich 5'000 Franken an die nicht
durch übrige Beiträge gedeckten Restkosten der Italienischsprachigen
Gruppe für das Unterrichtsmaterial (GLIMI) für die Jahre 2007 bis 2011.
Das GLIMI unterstützt die Realisierung didaktischer Unterrichtshilfen,
die sich für den Unterricht an beruflichen Schulen eignen.
- Publikation "Byzanz in Disentis": An die Herausgabe des ersten
Bandes der Publikation "Byzanz in Disentis" wird ein Beitrag von 10'000
Franken geleistet.
- Almanacco Mesolcina-Calanca 2007: Die Herausgabe des Almanacco
Mesolcina-Calanca 2007 wird mit einem Beitrag von 6'000 Franken
unterstützt.
- Sportveranstaltung: Die Regierung hat aus dem Sport-Fonds 8'300
Franken für das Arge Alp Eishockeyturnier vom 2. bis 4. Januar 2007 in
Bellinzona gesprochen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden