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Der Familienbericht Graubünden analysiert eingehend die aktuelle Situation von Familien im Kanton und definiert die familienpolitischen Leitsätze und Ziele der Regierung. In finanzieller Hinsicht hat der Grosse Rat, gestützt auf die von der Regierung erkannten Problembereiche, die notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Familien bereits weitgehend umgesetzt. Handlungsbedarf ortet die Regierung insbesondere noch bei der Verbesserung der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit. Der Familienbericht sieht entsprechend schwergewichtig Massnahmen im Schulbereich vor. Der Grosse Rat wird den Familienbericht Graubünden in der Februarsession 2007 beraten.

Statistische Grundlagen
Der von der Regierung verabschiedete Familienbericht ist in einem grossrätlichen Postulat aus dem Jahr 2002 gefordert worden. Der 84 Seiten umfassende Bericht analysiert in einem ersten Teil die aktuelle familienpolitische Situation im Kanton. Seit dem Jahr 2000 ist die Zahl der Geburten von 2011 um fast ein Viertel auf 1528 Geburten im Jahr 2005 gesunken. Die Geburtenrate in Graubünden ist mit 1.2 Kindern pro Frau die tiefste in der ganzen Schweiz. Die Zahl der Familienhaushalte in Graubünden beläuft sich auf rund 48'000 von gesamthaft 78'000 Privathaushalten (Volkszählung 2000). Die Zahl der Eheschliessungen ist seit 1990 rückläufig, demgegenüber steigt die Scheidungsrate an. Im Jahre 2005 wurden 805 Ehen geschlossen, 424 geschieden. Die Zahl der allein Erziehenden in Graubünden ist zwischen 1970 und 2000 um rund 1'000 Haushalte auf 3'760 angewachsen.

Politischer Handlungsbedarf
Aufgrund ihrer Analyse legt die Regierung in einem zweiten Teil des Berichts die aus ihrer Sicht wichtigsten Problembereiche dar. Politischer Handlungsbedarf wird in den Bereichen familienergänzende Kinderbetreuung, Schule, Erwerbstätigkeit, Finanzen und Beratung geortet. Einen wesentlichen Einfluss auf den familiären Wandel hat das veränderte Rollenverständnis der Frau, entstanden durch bessere Bildungsvoraussetzungen und die Nachfrage der Wirtschaft nach Arbeitskräften. Die von der Regierung formulierten familienpolitische Leitsätze und Ziele fordern, dass der Kanton und die Gemeinden das Wohlergehen und die soziale Sicherheit der Familie fördern. Die öffentliche Hand soll günstige Rahmenbedingungen für die Familien schaffen und alle Familienformen berücksichtigen.

Familienpolitische Ziele
Drei konkrete familienpolitische Ziele werden im Bericht festgehalten: Zentrales Anliegen ist, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu verbessern. Dies hängt entscheidend von den Angeboten zur familienergänzenden Kinderbetreuung, der Organisation des Schulunterrichts sowie den Arbeitsstrukturen ab. Zweitens soll die finanzielle Absicherung der Familien unter Einbezug der Eigenverantwortung über Transferleistungen (IPV, Familienzulagen, Stipendien, Sozialhilfe usw.) und Abzugsmöglichkeiten bei den Steuern gewährleistet werden. Drittens soll schliesslich das bestehende Beratungsangebot für Familien aufrechterhalten und punktuell angepasst werden. Die Regierung stellt diesbezüglich fest, dass das bestehende Angebot im Kanton gut ausgebaut ist. Die finanzielle Unterstützung dieser Angebote soll bedarfsgerecht weitergeführt werden.

Familienpolitische Massnahmen
Aus den Zielen leitet der Bericht eine Liste von insgesamt 25 konkreten Massnahmen ab, welche die Situation von Familien verbessern sollen. Die Mehrheit der Massnahmen im Bereich Familie und Finanzen sind zwischenzeitlich bereits weitgehend umgesetzt worden.
Bei der Prioritätensetzung der noch nicht umgesetzten Massnahmen hat die Regierung das Hauptgewicht auf Massnahmen gelegt, welche die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit verbessern. Die grössten Mängel in Bezug auf die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit bestehen aus Sicht der Regierung im Schulbereich. Die flächendeckende Einführung von Blockzeiten und Mittagstischen im Kindergarten und in der Volksschule sowie die Betreuung der Kinder während den Randzeiten vor und nach dem Blockunterricht sollen eine ganztägige Betreuung der Kinder gewährleisten. Im Weiteren soll durch eine stärkere finanzielle Unterstützung im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit wesentlich verbessert werden. Die zur Sicherstellung einer ganztägigen Betreuung im Kindergarten und in der Volksschule vorgesehenen Massnahmen haben geschätzte Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden in der Höhe von je 6.5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, diejenigen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung von je rund 0.4 Millionen Franken.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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