Die vom Volk am 26. November 2006 angenommene Teilrevision der
Kantonsverfassung im Zusammenhang mit der Justizreform wird auf den 1.
Januar 2007 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Ebenfalls auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt werden
unter dem Vorbehalt einer allfälligen Referendumsabstimmung das Gesetz
über die Verwaltungsrechtspflege sowie das Einführungsgesetz zum
Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren nach eidgenössischem
Sozialversicherungsrecht.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung die Verordnung über die
Anpassung von Regierungsverordnungen an das
Verwaltungsrechtspflegegesetz sowie die Verordnung über die Kosten in
Verwaltungsverfahren erlassen. Mit der ersten Verordnung werden
verschiedene Regierungsverordnungen redaktionell an das
Verwaltungsrechtspflegegesetz angepasst. Diese betreffen insbesondere
die Bezeichnung des Rechtsmittels an das Verwaltungsgericht sowie die
geänderten Rechtsmittelfristen. Die zweite Verordnung regelt die Kosten
in Verwaltungsverfahren. Im Rahmen der Justizreform erst später in Kraft
gesetzt wird das Gerichtsorganisationsgesetz. Hier läuft die
Referendumsfrist noch bis zum 28. Februar 2007.
Gesetzliche Grundlagen für den Entzug von Unterrichtsberechtigung
treten in Kraft
Das Gesetz über die Anpassung von Erlassen an die Interkantonale
Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen tritt am 1.
Januar 2007 in Kraft. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Das im
April vom Grossen Rat verabschiedete Gesetz schafft unter anderem die
gesetzlichen Grundlagen für den Entzug der Unterrichtsberechtigung und
die Führung einer entsprechenden gesamtschweizerischen Liste durch die
Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).
Diese Liste soll als Informationsgefäss die Gesellschaft und
insbesondere die Schülerinnen und Schüler besser schützen. Gleichzeitig
hat die Regierung eine Teilrevision der Verordnung über die schriftliche
Mitteilung von Strafentscheiden genehmigt. Diese ist nötig, damit die
Gerichte Strafentscheide gegen Lehrpersonen dem Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement mitteilen können.
Neues Personalgesetz des Kantons tritt anfangs Jahr in Kraft
Das Gesetz über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons
Graubünden (Personalgesetz) wird unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs
der Referendumsfrist am 27. Dezember 2006 auf den 1. Januar 2007 in
Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Gleichzeitig
hat sie die dazugehörige Personalverordnung und die
Arbeitszeitverordnung genehmigt.
Mit dem Erlass des Personalgesetzes wurde den selbstständigen
kantonalen Anstalten ein Verordnungsrecht eingeräumt. Diese
Rechtsetzungsbefugnis erforderte eine Teilrevision von Art. 50 der
Kantonsverfassung, welche in der Volksabstimmung vom 24. September 2006
angenommen worden ist. Diese Teilrevision soll ebenfalls auf den 1.
Januar 2007 in Kraft treten.
Justizvollzug wird neu geregelt
In Graubünden wird der Vollzug von Strafen und Massnahmen neu als
einheitliches Themenfeld geregelt, in welchem verschiedene
Berufsgattungen interdisziplinär mit Straffälligen arbeiten, um weitere
Delinquenz zu verhindern. Diese ganzheitlichen Aufgaben des Staates
werden vom neuen Amt für Justizvollzug wahrgenommen. Die entsprechenden
gesetzlichen Grundlagen sind angepasst worden. Die Bündner Regierung hat
auf den 1. Januar 2007 eine neue Verordnung über den Justizvollzug im
Kanton Graubünden erlassen und den Beitritt zum Konkordat der
ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen
beschlossen. Zudem wird am 1. Januar 2007 das teilrevidierte Gesetz über
die Strafrechtspflege in Kraft gesetzt, nachdem die Frist für das
fakultative Referendum abgelaufen ist.
Auf eidgenössischer Ebene treten am 1. Januar 2007 der revidierte
allgemeine Teil des Strafgesetzbuches sowie ein neues Gesetz über das
Jugendstrafrecht in Kraft. Diese Neuerungen auf Bundesebene bedingen die
Anpassung der kantonalen Erlasse an das übergeordnete Recht. Die neue
Verordnung über den Justizvollzug umfasst sämtliche Bereiche des
Justizvollzugs und ersetzt die Verordnung über den Straf- und
Massnahmenvollzug. Sie regelt unter anderem den Vollzug von
gemeinnütziger Arbeit, von Freiheitsstrafen und freiheitsentziehenden
Massnahmen bei gemeingefährlichen Straftätern oder die Ausgangs- und
Urlaubsgewährung.
In der neuen Verordnung über den Justizvollzug im Kanton Graubünden
werden zudem auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des neu geschaffenen
Amtes für Justizvollzug umschrieben. Das Amt gliedert sich unter anderem
in die Abteilungen Straf- und Massnahmenvollzug, Strafanstalt Sennhof,
Anstalt Realta und Bewährungsdienst. Es ist zuständig für den Vollzug
strafrechtlicher Sanktionen sowie für die Durchführung der
Untersuchungs-, Sicherheits- und Auslieferungshaft wie auch für die
Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft. Im Übrigen ist es auch für die
Bewährungshilfe und die soziale Betreuung für die Dauer des
Strafverfahrens und des Strafvollzugs im Kanton Graubünden zuständig.
Graubünden unterstützt Webportal ch.ch
Der Kanton Graubünden tritt der Vereinbarung über die Zusammenarbeit
von Bund und Kantonen für den Betrieb des Schweizer Portals ch.ch für
die Jahre 2007 bis 2010 bei. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen
und den neuen jährlichen Maximalbeitrag von 15'118 Franken für die
nächsten 4 Jahre genehmigt. Die neue Vereinbarung ersetzt die ablaufende
Vereinbarung für die Jahre 2005 bis 2006 und regelt im Wesentlichen den
Betrieb von ch.ch und die Kostenbeteiligung der Kantone für die nächsten
vier Jahre.
Bereits früher hatte sich die Regierung für eine Weiterführung von
ch.ch ausgesprochen und den Nutzen des Informationsportals anerkannt.
Dieser liegt vor allem in einem Wegweisersystem, das dem Bürger den
themenorientierten Zugriff auf das behördliche Informations- und
Dienstleistungsangebot über alle drei föderalen Ebenen erlaubt. Einen
weiteren Zusatznutzen verspricht sich der Kanton beim Ausbau des eigenen
kantonalen E-Government-Angebotes in der Wiederverwendbarkeit von
Webservices.
Regierung spricht sich für Beibehaltung der Autobahn-Vignette aus
Die Bündner Regierung ist der Auffassung, dass bei der Abgabe für
die Benützung von Nationalstrassen das heutige Erhebungssystem mittels
Vignette beizubehalten ist. Bei der Klebevignette handelt es sich um ein
einfaches und bewährtes System, welches die zusätzlich untersuchten
Varianten wie beispielsweise elektronische Vignette, Gebührenzähler oder
Kontrollschildererfassung in seiner Effizienz immer noch übertrifft. Ein
Systemwechsel wäre somit nicht opportun, hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Abgabe für die Benützung von
Nationalstrassen fest.
Der Entwurf übernimmt dabei zum grössten Teil die bisher auf
Verordnungsstufe geltenden Bestimmungen. Anpassungen betreffen den
Gegenstand und den Kreis der Abgabepflichtigen oder eine effizientere
Verfolgung von Widerhandlungen. Allerdings sind der Regierung zufolge
auch mit der Beibehaltung des heutigen Systems Verbesserungen im Bereich
Information und Vertrieb sowie bei der Bekämpfung von Missbräuchen
nötig. So müssen etwa die Sicherheitsmerkmale der Vignette verbessert,
die Kontrollen verstärkt und die Bussen spürbar erhöht werden. Im
weiteren regt die Regierung die Prüfung der Frage an, ob die Abgabe der
Kostenentwicklung sowie der Vergrösserung des Nationalstrassennetzes
angepasst werden soll.
Aus Gemeinden und Regionen
- Thusis / Cazis: Für das Projekt der neuen Wasserzuleitung und
Sanierung des Nollakanals auf Gebiet der Gemeinden Thusis und Cazis wird
ein Beitrag von rund 160'000 Franken gewährt.
- St. Antönien: Das Projekt für die Verbauung Gafierbach
(Folgeprojekt Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde St.
Antönien wird genehmigt. Für die Verbauung wird ein Kantonsbeitrag von
48'000 Franken bewilligt.
- Klosters-Madrisa Bergbahnen AG: In ihrer Vernehmlassung an das
Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Klosters-Madrisa
Bergbahnen AG vom 26. September 2006 für eine Zweier-Sesselbahn mit
festen Klemmen "Donnerstein - Zügenhüttli" (Ersatzanlage) beantragt die
Regierung, die Konzession zu erteilen. Die Konzessionsgesuchstellerin
hat für die Detailprojektierung und die Bauausführung eine ökologische
Baubegleitung beizuziehen.
- Rossa: Die Regierung hat die Totalrevision der Ortsplanung der
Gemeinde Rossa vom 2. April 2005 genehmigt.
- Ausserferrera: Die Regierung hat die Teilrevision der Ortsplanung
der Gemeinde Ausserferrera vom 12. Mai 2006 genehmigt.
- 3. Internationales Arosa Classic Car Bergrennen: Den Organisatoren
des "3. Internationalen Arosa Classic Car Bergrennens" wird die
Bewilligung erteilt, am Freitag, 31. August 2007, sowie am Samstag und
Sonntag, 1./2. September 2007, die vorgesehene Route auf der
Kantonsstrasse zwischen Langwies und Arosa zu befahren.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Investitionshilfe: Die Regierung hat dem Verein Bahnhistorisches
Museum Albula an den Bau des Bahnmuseums Albula in Bergün einen
Kantonsbeitrag von rund 337'000 Franken und Investitionshilfedarlehen
des Bundes von 2'000'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Gemeinde Vaz/Obervaz wird an die
Erweiterung des Sportzentrums Dieschen Lenzerheide ein Kantonsbeitrag
von rund 202'000 Franken und Investitionshilfedarlehen des Bundes von
1'200'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Gemeinde Zernez wird an die Erweiterung des
Hallenbades Zernez ein Kantonsbeitrag von rund 84'000 Franken und
Investitionshilfedarlehen des Bundes von 500'000 Franken zugesichert.
- Investitionshilfe: Der Stadt Ilanz sowie den Gemeinden Flond,
Obersaxen, Luven und Surcuolm wird an den Bau der Schlittelbahn
Flond-Ilanz ein Kantonsbeitrag von rund 67'000 Franken und
Investitionshilfedarlehen des Bundes von 400'000 Franken zugesichert.
- AO-Forschungsinstitut Davos: Dem AO-Forschungsinstitut Davos
werden für die Jahre 2006 bis 2010 Beiträge in der Höhe von total
790'000 Franken zugesichert. Vorbehalten bleibt die Einräumung der
erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat.
- Alters- und Pflegeheim in Mesocco: An die Umbauten und
Erweiterungen im Alters- und Pflegeheim "Casa di cura del Circolo di
Mesocco" in Mesocco wird ein kantonaler Baubeitrag von 160'000 Franken
ausgerichtet.
- Alters- und Pflegeheim in Schiers: Für den Ausbau des
Dachgeschosses des Alters- und Pflegeheims in Schiers wird zur Schaffung
von Büroräumlichkeiten für die Flury-Stiftung Schiers ein kantonaler
Baubeitrag von 92'500 Franken ausgerichtet.
- Kulturarchiv Oberengadin: Das Kulturarchiv Oberengadin erhält für
die Inventarisationsarbeiten des "Fotonachlasses Gustav Sommer" eine
einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von maximal 15'600
Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden