Der Bundesrat hat erneut vorsorgliche Sofortmassnahmen gegen die
Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz erlassen. Die
Freilandhaltung für Hühnervögel, Schwimmvögel und Laufvögel ist ab dem
20. Februar 2006 verboten. Gleichzeitig wird das Überwachungssystem
nochmals verstärkt. Tot aufgefundene Wildvögel können im Kanton
Graubünden den Jagd- und Fischereiaufsehern gemeldet werden.
In den vergangenen Tagen hat sich die Situation zur Vogelgrippe
weltweit verschärft. Mit befallenen Wildvögeln in Deutschland und
Italien ist die Vogelgrippe nur einige Hundert Kilometer an die
Schweizer Grenze herangerückt. Zudem ist die Vogelgrippe erstmals in
Regionen von Afrika aufgetreten, aus denen im Frühling Zugvögel in die
Schweiz kommen. Damit wäre es möglich, dass Wildvögel die Vogelgrippe in
die Schweiz tragen könnten.
Gleichzeitig mit dem Freilandhaltungsverbot von Geflügel wird das
Überwachungssystem nochmals verstärkt. Darunter fällt nebst der
Untersuchung von Zugvögeln auch die Untersuchung von tot aufgefundenen
Wildvögeln. Im Kanton Graubünden können von der Bevölkerung tot
aufgefundene Wildvögel den lokalen Jagd- oder Fischereiaufsehern
gemeldet werden. Diese entscheiden vor Ort über das weitere Vorgehen
gemäss Weisungen des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
und veranlassen die nötigen Untersuchungen.
Für die Schweizer Bevölkerung besteht aktuell kein direktes Risiko.
Im Umgang mit toten Vögeln ist jedoch die nötige Vorsicht geboten. Tote
Vögel sollten nicht mit der Hand berührt werden.
Geflügelhalter aus dem Kanton Graubünden welche nach dem 15.
Dezember 2005 Tiere angeschafft haben und somit noch nicht als
Geflügelhaltung registriert sind, müssen sich beim Amt für
Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit registrieren lassen (Telefon
081/ 257 24 14 oder per Mail info@alt.gr.ch). Die Geflügelhalter müssen
Angaben machen über die Adresse, Art der Geflügelhaltung, Geflügelart
und Anzahl gehaltene Tiere.
Gremium: Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
Quelle: dt Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit