Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in seiner Session im April behandeln. Die Teilrevision beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung des kantonalen Rechts an die bundesrechtlichen Vorgaben, welche sich aus der Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergeben. Im Zentrum der bundesrechtlichen Revision stehen die Neuordnung und Differenzierung des Sanktionensystems. So wird beispielsweise die kurze unbedingte Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten durch ein Tagessatzsystem oder durch gemeinnützige Arbeit ersetzt. In leichteren Fällen kann ganz von einer Strafe abgesehen oder diese in grösserem Ausmass als bis anhin bedingt ausgesprochen werden. Weiter will die Vorlage den Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Gewalttätern verstärken. Schliesslich wurde im Jahr 2003 aus dem Strafgesetzbuch ein eigenes Jugendstrafgesetz abgekoppelt. Diese Änderungen im Bundesrecht bedingen auf kantonaler Ebene zwingend verschiedene gesetzgeberische Anpassungen. Die wesentlichsten Änderungen der vorliegenden Teilrevision der Strafprozessordnung betreffen die Schaffung eines zweistufigen innerkantonalen Instanzenzuges, die Anpassung an die neuen Strafnormen und damit verbunden verschiedene neue Zuständigkeiten im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzuges sowie die Abschaffung der Strafkompetenz der Schulbehörden in der Jugendstrafrechtspflege. Nebst der Teilrevision der Strafprozessordnung legt die Regierung dem Grossen Rat die revidierte Vereinbarung des Konkordates der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004 zur Genehmigung vor.

Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Neuregelung des Lotteriewesens
Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal und gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beitreten. Dies schlägt die Bündner Regierung dem Grossen Rat vor, der die Vorlage in der April-Session behandeln wird. Kernpunkt der Neuregelung ist die Schaffung einer unabhängigen und zentralen Instanz, der Lotterie- und Wettkommission. Diese prüft, bewilligt und beaufsichtigt die Durchführung der einzelnen Gross-Lotterien in mehreren Kantonen. Damit werden die einheitliche Anwendung des Lotteriegesetzes verbessert und die Verfahren vereinfacht sowie transparenter gemacht. Mit der Vereinbarung können die Kantone einerseits ihre Kompetenzen im Lotteriewesen beibehalten und andererseits die Einnahmen ihrer Lotteriefonds sichern. Ebenfalls vorgesehen sind ergänzende Massnahmen zur Suchtbekämpfung und Prävention von Spielsucht. Diese Massnahmen werden durch eine Spielsuchtabgabe in der Höhe von 0.5 Prozent der Bruttospielerträge finanziert. Gekoppelt mit diesem Beitritt beantragt die Regierung den Erlass eines neuen Gesetzes über das Lotteriewesen, welches die Verordnung über das Lotteriewesen aus dem Jahr 1962 aufhebt. Festgeschrieben wird darin unter anderem die neue Aufgabe im Präventionsbereich und in der Spielsuchtbekämpfung. Die Aufsicht über die Lotterien wird neu an das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht übertragen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
Neuer Artikel