Die Bündner Regierung hat die Botschaft zur Teilrevision des
Gesetzes über die Strafrechtspflege (Strafprozessordnung) verabschiedet.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in seiner Session im April behandeln.
Die Teilrevision beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung des
kantonalen Rechts an die bundesrechtlichen Vorgaben, welche sich aus der
Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ergeben. Im Zentrum
der bundesrechtlichen Revision stehen die Neuordnung und Differenzierung
des Sanktionensystems. So wird beispielsweise die kurze unbedingte
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten durch ein Tagessatzsystem oder
durch gemeinnützige Arbeit ersetzt. In leichteren Fällen kann ganz von
einer Strafe abgesehen oder diese in grösserem Ausmass als bis anhin
bedingt ausgesprochen werden. Weiter will die Vorlage den Schutz der
Öffentlichkeit vor gefährlichen Gewalttätern verstärken. Schliesslich
wurde im Jahr 2003 aus dem Strafgesetzbuch ein eigenes Jugendstrafgesetz
abgekoppelt. Diese Änderungen im Bundesrecht bedingen auf kantonaler
Ebene zwingend verschiedene gesetzgeberische Anpassungen. Die
wesentlichsten Änderungen der vorliegenden Teilrevision der
Strafprozessordnung betreffen die Schaffung eines zweistufigen
innerkantonalen Instanzenzuges, die Anpassung an die neuen Strafnormen
und damit verbunden verschiedene neue Zuständigkeiten im Bereich des
Straf- und Massnahmenvollzuges sowie die Abschaffung der Strafkompetenz
der Schulbehörden in der Jugendstrafrechtspflege. Nebst der Teilrevision
der Strafprozessordnung legt die Regierung dem Grossen Rat die
revidierte Vereinbarung des Konkordates der ostschweizerischen Kantone
über den Vollzug von Strafen und Massnahmen vom 29. Oktober 2004 zur
Genehmigung vor.
Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Neuregelung des
Lotteriewesens
Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht
sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal und
gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten beitreten. Dies
schlägt die Bündner Regierung dem Grossen Rat vor, der die Vorlage in
der April-Session behandeln wird. Kernpunkt der Neuregelung ist die
Schaffung einer unabhängigen und zentralen Instanz, der Lotterie- und
Wettkommission. Diese prüft, bewilligt und beaufsichtigt die
Durchführung der einzelnen Gross-Lotterien in mehreren Kantonen. Damit
werden die einheitliche Anwendung des Lotteriegesetzes verbessert und
die Verfahren vereinfacht sowie transparenter gemacht. Mit der
Vereinbarung können die Kantone einerseits ihre Kompetenzen im
Lotteriewesen beibehalten und andererseits die Einnahmen ihrer
Lotteriefonds sichern. Ebenfalls vorgesehen sind ergänzende Massnahmen
zur Suchtbekämpfung und Prävention von Spielsucht. Diese Massnahmen
werden durch eine Spielsuchtabgabe in der Höhe von 0.5 Prozent der
Bruttospielerträge finanziert. Gekoppelt mit diesem Beitritt beantragt
die Regierung den Erlass eines neuen Gesetzes über das Lotteriewesen,
welches die Verordnung über das Lotteriewesen aus dem Jahr 1962 aufhebt.
Festgeschrieben wird darin unter anderem die neue Aufgabe im
Präventionsbereich und in der Spielsuchtbekämpfung. Die Aufsicht über
die Lotterien wird neu an das Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht
übertragen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden