Mit der Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG ist
die Bündner Regierung nur einverstanden, wenn gleichzeitig gesetzliche
Grundlagen für einen qualitativ hoch stehenden und flächendeckenden
Service public geschaffen werden. Wie die Regierung in ihrer
Vernehmlassung an den Bund festhält, hätte sich der Staat von der
Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom zu trennen, wenn diese im Ausland
in grösserem Umfang tätig sein wollte. Aus Sicht der Regierung kann es
nicht angehen, dass sich die Schweiz an letztlich kaum voraussehbaren
Risiken im Ausland beteiligt.
Bei einem Verkauf müsste für die Regierung aber gewährleistet sein,
dass ein starker Regulator den Service public flächendeckend auch in den
Randregionen sicherstellt. Zudem müssten zusätzliche, starke und
griffige Bestimmungen gesetzlich verankert werden, die den Service
public auch für neue Technologien wie etwa Breitbandanschlüsse
garantieren. Ansonsten wäre zu befürchten, dass einzelne technische
Neuerungen in den Randregionen künftig unter Umständen gar nicht
umgesetzt werden, was eine weitere Benachteiligung bedeuten würde.
Die vom Bund vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen, die einen
allfälligen Verkauf der Beteiligung begleiten könnten, wie etwa die
Schaffung einer Volksaktie oder eine Verschärfung der
Vinkulierungsvorschriften, lehnt die Regierung ab. Solche Massnahmen
seien kaum praktikabel und nicht zielführend. Die Volksaktie berge zudem
einige Risiken, wie auch Beispiele aus dem Ausland belegen würden.
Regierung mit Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes
einverstanden
Mit der geplanten Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes des
Bundes ist die Bündner Regierung grundsätzlich einverstanden. Sie
unterstützt den Vorschlag, die Zuständigkeit bei sämtlichen
Widerhandlungen gegen das Schwerverkehrsabgabegesetz von den Kantonen an
die Eidgenössische Zollverwaltung zu übertragen. Das Verfahren kann
damit wesentlich straffer und verwaltungsökonomischer erfolgen, schreibt
die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Mit der Verlagerung
der Strafverfolgung zur Zollverwaltung gehen dem Kanton aber auch
Busseneinnahmen verloren, hält die Regierung weiter fest. Werden
anlässlich von Polizeikontrollen Verstösse gegen die Bestimmungen der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe festgestellt, entstehen
Aufwendungen, die finanziell nur im Rahmen der bestehenden
Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen entschädigt
werden. Laut Regierung soll für diesen Bereich eine pauschale Abgeltung
eingeführt werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Domleschg: Die Verfassung des Kreises Domleschg vom 12. Februar
2006 wird genehmigt.
- Roveredo: Die Regierung hat die anlässlich der Gemeindeabstimmung
vom 12. Februar 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung
von Roveredo genehmigt.
- Rheinwald: Die Regierung hat die Teilrevision der Statuten des
Schulverbandes Rheinwald genehmigt.
- Bever: Die Regierung hat das am 14. Juni 2005 verabschiedete
Baugesetz der Gemeinde Bever genehmigt. Ebenfalls genehmigt werden der
Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000, der Zonenplan
1:10'000/1:25'000 vom 14. Juni 2005 und die Generellen
Erschliessungspläne 1:2'000 und 1:10'000/1:25'000 vom 2. November 2004.
- Falera: Der am 25. November 2005 von der Gemeinde Falera
verabschiedete Plan "Ergänzung des Generellen Erschliessungsplanes
1:5'000", der die Grundlagen für die Beschneiung der Piste "Curnius -
Falera" schafft, wird mit verschiedenen Auflagen und Vorbehalten
genehmigt. Unter anderem sind für die Eingriffe in geschützte
Lebensräume Ersatzmassnahmen zu realisieren. Ferner ist für die
Detailprojektierung und die Bauausführung eine fachlich kompetente
Umweltbaubegleitung beizuziehen.
- Pontresina: Die von der Gemeinde Pontresina am 29. September 2005
beschlossene Baugesetzesrevision, die eine Verkleinerung des
20-prozentigen Wohnanteils in der Hotelzone vorsieht, wird nicht
genehmigt. Grund dafür ist, dass eine dagegen erhobene Beschwerde
gutgeheissen worden ist.
- Vaz/Obervaz: Der Zonenplan 1:1'000 vom 16. Mai 2004 der Gemeinde
Vaz/Obervaz wird von der Regierung mit verschiedenen Vorbehalten
genehmigt.
- Valzeina: Das Ausführungsprojekt der Gemeinde Valzeina für die
Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen wird genehmigt. Der Gemeinde
wird unter der Voraussetzung der Subenventionierung durch den Bund ein
Beitrag von 25.2 Prozent an den Kosten von 1'615'000 Franken, das heisst
406'980 Franken, zugesichert.
Strassenprojekte
- A13, Traversa Süd-Abfahrtsrampe Rofla: Die Regierung hat 480'000
Franken für Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit dem baulichen
Unterhalt und der Erneuerung der A13 auf dem Abschnitt Traversa
Süd-Abfahrtsrampe Rofla bewilligt.
Personelles
- Marcel Roth, wohnhaft in Aarau, ist zum Projektleiter bei der
Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes Graubünden ernannt worden.
- Manfred Kürschner, wohnhaft in Chur, ist als Mitglied des
Konsultativrates der Rhätischen Bahn gewählt worden. Er ersetzt Daniel
Schlatter, der seinen Rücktritt eingereicht hat.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden