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Mit der Abgabe der Bundesbeteiligung am Unternehmen Swisscom AG ist die Bündner Regierung nur einverstanden, wenn gleichzeitig gesetzliche Grundlagen für einen qualitativ hoch stehenden und flächendeckenden Service public geschaffen werden. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund festhält, hätte sich der Staat von der Mehrheitsbeteiligung an der Swisscom zu trennen, wenn diese im Ausland in grösserem Umfang tätig sein wollte. Aus Sicht der Regierung kann es nicht angehen, dass sich die Schweiz an letztlich kaum voraussehbaren Risiken im Ausland beteiligt.
Bei einem Verkauf müsste für die Regierung aber gewährleistet sein, dass ein starker Regulator den Service public flächendeckend auch in den Randregionen sicherstellt. Zudem müssten zusätzliche, starke und griffige Bestimmungen gesetzlich verankert werden, die den Service public auch für neue Technologien wie etwa Breitbandanschlüsse garantieren. Ansonsten wäre zu befürchten, dass einzelne technische Neuerungen in den Randregionen künftig unter Umständen gar nicht umgesetzt werden, was eine weitere Benachteiligung bedeuten würde.
Die vom Bund vorgeschlagenen flankierenden Massnahmen, die einen allfälligen Verkauf der Beteiligung begleiten könnten, wie etwa die Schaffung einer Volksaktie oder eine Verschärfung der Vinkulierungsvorschriften, lehnt die Regierung ab. Solche Massnahmen seien kaum praktikabel und nicht zielführend. Die Volksaktie berge zudem einige Risiken, wie auch Beispiele aus dem Ausland belegen würden.

Regierung mit Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes einverstanden
Mit der geplanten Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes des Bundes ist die Bündner Regierung grundsätzlich einverstanden. Sie unterstützt den Vorschlag, die Zuständigkeit bei sämtlichen Widerhandlungen gegen das Schwerverkehrsabgabegesetz von den Kantonen an die Eidgenössische Zollverwaltung zu übertragen. Das Verfahren kann damit wesentlich straffer und verwaltungsökonomischer erfolgen, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Mit der Verlagerung der Strafverfolgung zur Zollverwaltung gehen dem Kanton aber auch Busseneinnahmen verloren, hält die Regierung weiter fest. Werden anlässlich von Polizeikontrollen Verstösse gegen die Bestimmungen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe festgestellt, entstehen Aufwendungen, die finanziell nur im Rahmen der bestehenden Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Kantonen entschädigt werden. Laut Regierung soll für diesen Bereich eine pauschale Abgeltung eingeführt werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Domleschg: Die Verfassung des Kreises Domleschg vom 12. Februar 2006 wird genehmigt.
- Roveredo: Die Regierung hat die anlässlich der Gemeindeabstimmung vom 12. Februar 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung von Roveredo genehmigt.
- Rheinwald: Die Regierung hat die Teilrevision der Statuten des Schulverbandes Rheinwald genehmigt.
- Bever: Die Regierung hat das am 14. Juni 2005 verabschiedete Baugesetz der Gemeinde Bever genehmigt. Ebenfalls genehmigt werden der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000, der Zonenplan 1:10'000/1:25'000 vom 14. Juni 2005 und die Generellen Erschliessungspläne 1:2'000 und 1:10'000/1:25'000 vom 2. November 2004.
- Falera: Der am 25. November 2005 von der Gemeinde Falera verabschiedete Plan "Ergänzung des Generellen Erschliessungsplanes 1:5'000", der die Grundlagen für die Beschneiung der Piste "Curnius - Falera" schafft, wird mit verschiedenen Auflagen und Vorbehalten genehmigt. Unter anderem sind für die Eingriffe in geschützte Lebensräume Ersatzmassnahmen zu realisieren. Ferner ist für die Detailprojektierung und die Bauausführung eine fachlich kompetente Umweltbaubegleitung beizuziehen.
- Pontresina: Die von der Gemeinde Pontresina am 29. September 2005 beschlossene Baugesetzesrevision, die eine Verkleinerung des 20-prozentigen Wohnanteils in der Hotelzone vorsieht, wird nicht genehmigt. Grund dafür ist, dass eine dagegen erhobene Beschwerde gutgeheissen worden ist.
- Vaz/Obervaz: Der Zonenplan 1:1'000 vom 16. Mai 2004 der Gemeinde Vaz/Obervaz wird von der Regierung mit verschiedenen Vorbehalten genehmigt.
- Valzeina: Das Ausführungsprojekt der Gemeinde Valzeina für die Erneuerung der Wasserversorgungsanlagen wird genehmigt. Der Gemeinde wird unter der Voraussetzung der Subenventionierung durch den Bund ein Beitrag von 25.2 Prozent an den Kosten von 1'615'000 Franken, das heisst 406'980 Franken, zugesichert.

Strassenprojekte
- A13, Traversa Süd-Abfahrtsrampe Rofla: Die Regierung hat 480'000 Franken für Baumeisterarbeiten im Zusammenhang mit dem baulichen Unterhalt und der Erneuerung der A13 auf dem Abschnitt Traversa Süd-Abfahrtsrampe Rofla bewilligt.

Personelles
- Marcel Roth, wohnhaft in Aarau, ist zum Projektleiter bei der Abteilung Wasserbau des Tiefbauamtes Graubünden ernannt worden.
- Manfred Kürschner, wohnhaft in Chur, ist als Mitglied des Konsultativrates der Rhätischen Bahn gewählt worden. Er ersetzt Daniel Schlatter, der seinen Rücktritt eingereicht hat.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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