Die Bündner Regierung schickt eine Totalrevision des
Verantwortlichkeitsgesetzes in die Vernehmlassung. Die Kernpunkte der
Vorlage zielen darauf, die Kausalhaftung anstelle der
Verschuldenshaftung auf Gesetzesstufe einzuführen und die Staatshaftung
auf allen Staatsebenen wie Kanton, Bezirke, Kreise und Gemeinden zu
vereinheitlichen.
Nötig wird diese Revision, weil die Staatshaftung in der Bündner
Kantonsverfassung (Art. 26) neu gefasst worden ist. Demgemäss haften der
Kanton, die Bezirke, Kreise und Gemeinden sowie die übrigen
öffentlich-rechtlichen Körperschaften und selbstständigen Anstalten für
Schäden, welche sie rechtswidrig verursacht haben, auch ohne dass
irgendein Verschulden vorliegt. Damit steht das geltende
Verantwortlichkeitsgesetz aus dem Jahr 1944, welches eine
Verschuldenshaftung vorsieht, im Widerspruch mit der Kantonsverfassung.
Mit der Totalrevision will die Regierung das Gesetz gleichzeitig von
nicht mehr zeitgemässen und überholten Bestimmungen befreien und
bürgerorientierter sowie übersichtlicher gestalten. Die Vernehmlassung
dauert bis Ende April 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der
Internet-Seite des Finanz- und Militärdepartements, www.fmd.gr.ch,
abrufbar.
Regierung befürwortet Waffenerwerbsschein für Wehrmänner
Nach der Entlassung aus der Wehrpflicht können Wehrmänner ihre Waffe
unter gewissen Voraussetzungen erwerben. Mit dem Ziel des
Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und
Sport, eine missbräuchliche Verwendung von Waffen nach Möglichkeit zu
verhindern, ist die Bündner Regierung voll und ganz einverstanden. Dies
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Revisionen der
Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen und der
Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst. Dieses Ziel kann nach
Ansicht der Regierung mit der Variante, die einen Waffenerwerbsschein
einführt, am besten erreicht werden. Die Regierung befürwortet diese
Variante insbesondere deshalb, weil dadurch für alle Waffenkäufer die
gleichen Voraussetzungen gelten.
Mehr Ausbildungsplätze für Bündner Polizisten
Die Bündner Regierung möchte den Personalbestand der Bündner
Kantonspolizei erhalten. Sie hat deshalb das Kontingent für die
Polizeischule in Amriswil für die Jahre 2006/2007 von 15 auf 25
Aspirantinnen und Aspiranten erhöht. Auch für die folgenden Jahre sollen
so viele Schulplätze beansprucht werden, dass der Personalbestand
erhalten werden kann. Auf Grund der heute prognostizierbaren
Bestandsentwicklung wäre der aktuelle Sollbestand von 378.6
Stelleneinheiten bei einer jährlichen Ausbildung von 15
Polizeiaspirantinnen und -aspiranten ab 2006 nicht mehr zu halten.
Gleichzeitig hat die Regierung vom Bericht "PRONUNCIA" Kenntnis
genommen. In diesem Bericht vom 14. Februar 2006 über die Bestands- und
Verzichtsplanung zeigt die Kantonspolizei Graubünden die aktuelle
Bestandsentwicklung sowie die überarbeitete Verzichtsplanung und die
notwendigen Konsequenzen daraus auf. Die Kantonspolizei wird mit der
Umsetzung der Verzichtsplanung in Berücksichtigung ihres effektiven
Bestandes beauftragt.
Fachmittelschule Gesundheit der Handelsschule Surselva anerkannt
Die Handelsschule Surselva beabsichtigt, eine Fachmittelschule mit
dem Berufsfeld Gesundheit zu führen. Die Bündner Regierung hat die
Stundentafel und Lehrpläne genehmigt und per 1. August 2006 in Kraft
gesetzt. Gleichzeitig anerkennt die Regierung die
Fachmittelschulabschlüsse der Handelsschule Surselva erstmals am Ende
des Schuljahres 2008/2009 vorbehältlich der Genehmigung der Ausbildung
durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren.
Die Schule ist angehalten, nicht mehr als eine Fachmittelschulklasse pro
Jahrgang zu führen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Kreis Schiers: Die Teilrevision der Kreisverfassung des Kreises
Schiers vom 12. Februar 2006 wird genehmigt.
- Vaz/Obervaz: Die Generellen Erschliessungs- und Generellen
Gestaltungspläne 1:2'500 Lenzerheide, Valbella, Solas, Sporz, und
Lain/Muldain/Zorten "Teil Siedlungsentwässerung und Teil Kanalisations-
und Meteorwasserleitungen", alle vom 28. November 2004, werden mit
Vorbehalt genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird der Generelle
Erschliessungs- und Generelle Gestaltungsplan 1:10'000 Vaz/Obervaz "Teil
Siedlungsentwässerung und Teil Kanalisations- und Meteorwasserleitungen"
vom 28. November 2004. Der Generelle Erschliessungsplan 1:10'000
Ergänzung "Teil Wasser und Beschneiung" vom 28. November 2004 wird mit
Vorbehalt genehmigt. Ferner wird der Generelle Erschliessungsplan
1:10'000 Ergänzung "Teil Strassen und Wege" vom 28. November 2004
genehmigt.
- Zillis-Reischen: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan
1:1'000 der Gemeinde Zillis-Reischen vom 4. November 2005 wird
genehmigt.
- Zuoz: Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:2'000
Chastlatsch der Gemeinde Zuoz vom 6. April 2005 wird genehmigt. Ferner
wird der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Chastlatsch vom 6. April
2005 mit Auflagen genehmigt.
- Falera: Die Regierung hat das Projekt für die Verbauung Ual da
Mulin und Nebenbäche (Folgeprojekt Unwetter November 2002) auf Gebiet
der Gemeinde Falera genehmigt. Unter Vorbehalt der
Subventionszusicherung durch den Bund wird an die auf 1'640'000
veranschlagten Kosten ein Kantonsbeitrag von maximal 328'000 Franken
bewilligt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Denkmalpflege: Die Regierung hat für die Restaurierung und
Sanierung des "Roten Turms" in Chur, des Wohnhauses Polagut in Maienfeld
sowie des Hauses Nr. 80 in Cumbel rund 250'000 Franken bewilligt.
Strassenprojekte
- Umfahrung Flims: Die Regierung hat 670'000 Franken für
Metallbauarbeiten an der Oberalpstrasse bei der Umfahrung Flims
bewilligt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden