Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung über die Totalrevision
des Stipendiengesetzes eröffnet. Die Kernpunkte des neuen Gesetzes über
Ausbildungsbeiträge zielen darauf, die Alterslimite für die Gewährung
von Beiträgen von 32 auf 40 Jahre zu erhöhen. In Zukunft sollen für
Zweitausbildungen und Weiterbildungen vermehrt Darlehen gewährt werden.
Zudem sollen Studierende im letzten Ausbildungsjahr mit intensiver
Prüfungsvorbereitungszeit die Möglichkeit erhalten, solche zu beziehen.
Bis anhin richtete Graubünden als einziger Kanton ausschliesslich
Stipendien als Ausbildungsbeiträge aus.
Die Neuerungen und Anpassungen stützen sich einerseits auf einen vom
Grossen Rat erteilten Auftrag. Andererseits stellen diverse neue
Regelungen sicher, dass Graubünden im Stipendienbereich die Vorgaben des
Bundes im Zusammenhang mit der Umsetzung der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) umsetzen kann. Mit der Totalrevision des Stipendiengesetzes aus
dem Jahr 1959 will die Regierung eine zeitgemässe und zukunftsgerichtete
Regelung schaffen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Mai 2006. Die
Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Internet-Seite des Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartements, www.ekud.gr.ch abrufbar.
Graubünden will erneuerbare Energien stärker fördern
Der Kanton Graubünden will die Solar- und Holzenergie künftig
verstärkt fördern. Die Bündner Regierung hat dazu die Vernehmlassung
über die Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes und der
dazugehörigen Verordnung eröffnet. Die Teilrevision beinhaltet zwei
Schwerpunkte: Einerseits will der Kanton in Zukunft Solaranlagen zur
Warmwasseraufbereitung auch losgelöst von Gebäudesanierungen finanziell
unterstützen. Andererseits soll die Energieholznutzung verstärkt
gefördert werden. Konkret wird unter anderem das bestehende
Förderprogramm für Holzfeuerungen erweitert. Neu will der Kanton auch
Wärmepumpen stärker fördern.
Mit diesen zusätzlichen Förderprogrammen rechnet der Kanton, dass
sich die Nutzung erneuerbarer Energie von 2.75 Millionen Kilowattstunden
im Jahr 2007 auf 6.50 Millionen Kilowattstunden im Jahr 2011 steigern
wird. Damit liessen sich jährlich rund 650'000 Liter Heizöl einsparen.
Sowohl das bestehende als auch das verstärkte Fördersystem wird von
Globalbeiträgen des Bundes profitieren können. Für die zukünftige
Förderung im Bereich erneuerbaren Energien werden für das gesamte
Förderprogramm des Kantons zwischen 2 Millionen (2007) und 2.7 Millionen
Franken (2011) zur Verfügung stehen.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind im Internet unter
www.energie.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Mai
2006.
Teilrevidiertes Gesundheitsgesetz tritt gestaffelt in Kraft
Die Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen des Kantons
Graubünden (Gesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 2005 wird auf den 1.
April 2006 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen.
Erst auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt wird Artikel 15, Absatz 2,
der die Abgabe von Tabakprodukten an Personen unter 16 Jahren mittels
Automaten verbietet. Der Tabakindustrie wird damit eine Frist
eingeräumt, um bei den in Betrieb befindlichen Automaten ein
Jugendschutzsystem einzubauen. Auf den 1. Juli 2006 tritt Artikel 15,
Absatz 1, der das Werbeverbot für Alkohol und Tabak regelt, in Kraft.
Damit können Werbegesellschaften ihre bereits abgeschlossenen Verträge
für das erste Halbjahr einhalten.
Der Grosse Rat hatte am 18. Oktober 2005 das Gesundheitsgesetz einer
Teilrevision unterzogen. Die dem fakultativen Referendum unterstehende
Teilrevision wurde am 27. Oktober 2005 im Kantonsamtsblatt
veröffentlicht. Die Referendumsfrist lief am 25. Januar 2006 unbenutzt
ab.
Weitere Neuerungen im Gesundheitswesen
Die Regierung erlässt eine neue Verordnung zum Gesundheitsgesetz.
Die Verordnung regelt unter anderem die Gesundheitsförderung und
Krankheitsprävention durch das Gesundheitsamt, das Amt für Volksschule
und Sport sowie durch die Gemeinden. Ebenso legt sie die Werbung im
Gesundheitswesen, die Betriebsbewilligungen sowie die
Berufsausübungsbewilligungen zu verschiedenen Gesundheitsberufen fest.
Gleichzeitig beschliesst sie eine Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrates über die
Einschränkung der Zulassung von Leistungserbringern zur Tätigkeit zu
Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Danach kann das
Gesundheitsamt bei Ärztinnen und Ärzten im begründeten Einzelfall
Ausnahmen von der Einschränkung der Tätigkeit zu Lasten der
obligatorischen Krankenpflegeversicherung bewilligen. Beide Neuerungen
treten auf den 1. April 2006 in Kraft.
Regierung beantragt Zusatzkredit zur Integration des Grenzwachtkorps
in die Notruf- und Einsatzzentrale
Mit dem Voranschlag 2005 genehmigte der Grosse Rat für die Ablösung
des heutigen Einsatzleitrechners (ELR) und für die Verlegung der Notruf-
und Einsatzzentrale (NEZ) der Kantonspolizei einen Verpflichtungskredit
in der Höhe von 6'100'000 Franken. In die NEZ der Kantonspolizei sollen
neu die Einsatzleiter des Regionenkommandos des Grenzwachtkorps (GWK)
integriert werden. Dafür beantragt die Bündner Regierung dem Grossen Rat
zusätzliche finanzielle Mittel von 2'980'000 Franken. Im Zuge der
Reorganisation des GWK wurde deutlich, dass eine verstärkte
Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und dem GWK wesentliche
Vorteile bringt.
Das Geschäft wird dem Grossen Rat in der Juni-Session dieses Jahres
mit der Rechnung 2005 zur Genehmigung unterbreitet. Der Kredit soll in
Form eines Zusatzkredites zum bereits genehmigten Verpflichtungskredit
von 6'100'000 Franken gewährt werden.
Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung wird unterstützt
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich die vom Bund
vorgeschlagene Teilrevision der Glücksspielautomatenverordnung (GSV), mit
der bei den Geschicklichkeitsspielautomaten mehr zufallsbestimmte
Spielelemente zugelassen werden sollen. Gleichzeitig hält die Bündner
Regierung aber fest, dass die Lockerung der Spielautomatengesetzgebung
nur im Rahmen einer vertieften Auseinandersetzung und der
Gesamtwürdigung aller massgebenden Faktoren - wie beispielsweise der
Gefahren der Spielsucht, der Abgrenzungskriterien zwischen den
Gerätekategorien, dem Missbrauchspotenzial sowie der Auswirkungen auf
die anderen Spielbereiche inklusive Casinos und Lotterien - in Erwägung
gezogen werden darf.
Anpassungen im Mietrecht positiv beurteilt
Die Regierung begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen des
Mietrechts. Mit der vorliegenden Revisionsvorlage wird insbesondere den
beiden negativen Volksentscheiden zur Volksinitiative "Ja zur fairen
Mieten" sowie zum indirekten Gegenvorschlag Rechnung getragen. Positiv
würdigt die Regierung, dass die Erhöhungsgründe für Mietzinsen im Gesetz
nun klar formuliert und abschliessend aufgezählt werden. Für
Mietzinsanpassungen sind nicht mehr nur die variablen Zinsen der
Kantonalbank, sondern der durchschnittliche Zins aller Hypotheken gemäss
Erhebung der Nationalbank massgebend. Die Zusprechung einer generellen
Entscheidkompetenz bis zu einem Streitwert von 5'000 Franken an die
Schlichtungsbehörden ist für die Regierung ebenfalls ein Fortschritt.
Dadurch können Streitigkeiten schneller und effizienter behandelt und
gleichzeitig die Bezirksgerichte entlastet werden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Ardez: Die Regierung genehmigt die von der Gemeinde beschlossenen
Teilrevision der Gemeindeverfassung vom 31. Januar 2006.
- Arosa: Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 Tschuggenbahn vom
27. November 2005 wird von der Regierung genehmigt.
- Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG (BBWA AG): In ihrer
Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der
BBWA AG vom 28. November 2005 für die Vierer-Sesselbahn "Curtginet -
Canischeuna Alp Dado" (Ersatzanlage) beantragt die Regierung, die
Konzession zu erteilen.
- Ftan: Der Società da megliuraziun Ftan wird von der Regierung an
die anrechenbaren Baukosten für Güterwege (13. Etappe) ein
Kantonsbeitrag von maximal 198'120 Franken zugesichert.
- Rothenbrunnen: Die Statuten der Bürgergemeinde Rothenbrunnen vom
4. Juli 1998 beziehungsweise 27. Januar 2006 werden von der Regierung
genehmigt.
- Schams-Avers-Rheinwald: Der Waldentwicklungsplan (WEP)
Schams-Avers-Rheinwald wird von der Regierung genehmigt. Dieser legt die
zukünftige Waldnutzung und die langfristigen waldbaulichen Ziele und
Behandlungsstrategien fest.
- Scuol: In Scuol innerorts wird mit Einbezug der Kantonsstrasse,
Via da la Staziun, ab "Velogeschäft Tandem" und Stradun ab Haus Filli,
flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine
"Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Soglio: Die Regierung sichert für die Instandstellung der
Rutschung "Tens" einen Kantonsbeitrag von 10'200 Franken zu.
- Thusis: Die Regierung genehmigt die Entnahme von Grundwasser beim
Caznerbach für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Thusis.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Rhätische Bahn: Für die Sanierung von diversen Streckenabschnitten
gewährt die Regierung einen Investitionsbeitrag von 1'188'000 Franken.
- Luftseilbahn Rhäzüns-Feldis: An die Erneuerung der Luftseilbahn
Rhäzüns-Feldis gewährt die Regierung einen Investitionsbeitrag von
937'000 Franken.
- Kulturförderung: Die Regierung hat rund 190'000 Franken als
Beiträge für insgesamt 15 kulturelle Werke und Veranstaltungen
bewilligt.
Strassenprojekte
Die Regierung bewilligt insgesamt 12'870'000 Franken für den Bau und
die Sanierung diverser Strassenabschnitte:
- Averserstrasse: Rofla - Ausserferrera
- Heinzenbergstrasse: Lescha - Dalin
- Safienstrasse: Ob der Gassa - Acla
- Dislastrasse: Zur Oberalpstrasse
- H27 Engadinerstrasse: Ramosch innerorts
- Lüenstrasse: Hochrai - Bawal
- H19 Oberalpstrasse: Trun - Rabius
- Obersaxerstrasse: Flonderwald
- H3a Julierstrasse: Tinizong innerorts
- A13c Nationalstrasse: Pian San Giacomo - Malabarba
Personelles
- Bruno Maranta, wohnhaft in Bonaduz, ist zum Departementssekretär
im Departement des Innern und der Volkswirtschaft des Kantons Graubünden
ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden