Die Bündner Regierung eröffnet die Vernehmlassung zu einer
Verordnung zum Gesundheitsgesetz. Die Verordnung regelt unter anderem
die Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durch das
Gesundheitsamt, das Amt für Volksschule und Sport sowie durch die
Gemeinden. Ebenso legt sie die Werbung im Gesundheitswesen, die
Betriebsbewilligungen sowie die Berufsausübungsbewilligungen zu
verschiedenen Gesundheitsberufen fest. Die regierungsrätliche Verordnung
ist eine Folge der am 19. Oktober 2005 vom Grossen Rat verabschiedeten
Teilrevision des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz).
Alle wichtigen Bestimmungen, die bisher in der grossrätlichen Verordnung
über die Ausübung von Berufen des Gesundheitswesens geregelt waren,
fanden Aufnahme in das Gesundheitsgesetz. Ergänzend dazu wird nun eine
regierungsrätliche Verordnung erlassen. Die Frist für die Vernehmlassung
läuft bis zum 27. Februar 2006. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf
der Homepage des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartementes
(www.jpsd.gr.ch) heruntergeladen werden.
Regierung begrüsst geplante Erhöhung der Nothilfepauschale im
Asylbereich
Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund geplanten Erhöhung der
Nothilfepauschale auf 1'800 Franken pro Asylsuchenden mit einem
Nichteintretensentscheid einverstanden. Mit diesem Kompromissvorschlag,
der rückwirkend auf den 1. Januar 2005 gelten soll, können die
inzwischen angefallenen Aufwendungen für dem Kanton Graubünden
zugewiesene Fälle voraussichtlich gedeckt werden. Dies schreibt die
Regierung in einer Stellungnahme an den Bund. Die Bereitschaft des
Bundes, bei nicht voraussehbaren Kostensteigerungen über die Pauschale
neu zu verhandeln, mindert nach Einschätzung der Regierung überdies das
Kostenrisiko der Kantone. Wichtig erscheint der Regierung zudem, dass
künftige Abgeltungs- und Finanzierungsmodelle gemeinsam zu erarbeiten
sind. Der Bund hatte den Sozialhilfestopp für Asylsuchende, auf deren
Gesuch gar nicht eingetreten worden ist, am 1. April 2004 eingeführt.
Als Entschädigung für ihre Aufwendungen erhielten die Kantone bislang
pro Person eine einmalige Nothilfepauschale von 600 Franken.
Kanton unterstützt Zentrum für Minderheiten mit Sitz in Graubünden
Der Kanton Graubünden ist bereit, das geplante Minderheitenzentrum
"Convivenza" zu unterstützen. Die Bündner Regierung hat beschlossen, an
das Grundkapital von 800'000 Franken der Stiftung "Convivenza -
Internationales Zentrum für Minderheiten mit Sitz in Graubünden" einen
einmaligen Beitrag von 300'000 Franken zu gewähren. Inhaltlich
entspricht das Projekt weitgehend dem ursprünglichen, aus verschiedenen
Gründen bislang nicht realisierten Konzept. Der juristische Sitz der
Stiftung ist in Disentis, der Geschäftssitz in Zürich beim
Europainstitut der Universität Zürich. Projekte sollen überall im Kanton
Graubünden durchgeführt werden. Das Zentrum soll als Forum der Begegnung
von Minderheiten dienen und den Dialog zwischen verschiedenen
geografischen und ethnischen Gruppierungen fördern. Die Bündner
Regierung ist nach wie vor der Auffassung, dass der Kanton prädestiniert
ist, ein solches Zentrum für Minderheiten zu beherbergen, und dass
dieses einen wichtigen Beitrag zur Entschärfung und Vorbeugung von
Konflikten leisten kann.
Aus Gemeinden und Regionen
- Bündner Rheintal: Der von der Plenarversammlung der
Regionalplanungsgruppe Bündner Rheintal am 22. Juni 2005 beschlossene
regionale Richtplan Landschaft und Siedlung wird von der Regierung
genehmigt und als verbindlich erklärt.
- Celerina/Schlarigna: Die Regierung erteilt der Gemeinde
Celerina/Schlarigna die Bewilligung, im Sinne des am 28. Oktober 2005
eingereichten Konzeptes die Primarschule und den Kindergarten ab dem
Schuljahr 2006/2007 zweisprachig romanisch-deutsch zu führen.
- Nufenen: Die Regierung genehmigt den Zonenplan und Generellen
Gestaltungsplan 1:1'000 "Änderung" vom 21. März 2005 der Gemeinde
Nufenen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Verein Humanitäre Russlandhilfe: Für die 15. Hilfsmission des
Vereins Humanitäre Russlandhilfe (VHR) im Gebiet Iwanowo gewährt die
Regierung einen Beitrag von 30'000 Franken.
- Forschungs- und Tagungsprojekt: Die Regierung unterstützt das im
Juni 2006 in Maloja geplante Forschungs- und Tagungsprojekt "Ettore
Castiglioni und Zivilflüchtlinge in Maloja / Die Südgrenze Graubündens
1943 - 1945" mit einem einmaligen Beitrag von 8'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 500'000 Franken für den baulichen
Unterhalt und die Erneuerung der A13, Soazza - San Bernardino/Tunnel
Süd, bewilligt.
Personelles
- Marcus Valaulta, dipl. Bauing. HTL/STV, wohnhaft in Rueun, ist zum
Chef Bezirkstiefbauamt 6 in Ilanz ernannt worden.
- Urban Maissen, wohnhaft in Disentis, ist zum Regionalleiter
(Region Surselva in Ilanz) beim Amt für Wald ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden