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Die allgemeinen Zielsetzungen sowie die flexible Ausgestaltung des Konzeptes Bär des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) werden von der Bündner Regierung befürwortet. Das vorliegende Konzept, das hauptsächlich auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit dem Auftreten des Bären in Graubünden erarbeitet wurde, muss aber in den kommenden Jahren aufgrund weiterer praxisbezogener Erfahrungen weiterentwickelt werden. Dies schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Die Regierung ist der Auffassung, dass der Konzeptentwurf zu bereinigen und baldmöglichst in Kraft zu setzen ist. Sobald weitere Erfahrungen mit dem Bär vorliegen, ist auf Basis einer Erfolgskontrolle eine umfassende Auslegeordnung vorzunehmen und das weitere Vorgehen gemeinsam mit den betroffenen Kantonen festzulegen.
Die rund zwei Monate dauernde Präsenz des Bären in Graubünden hat im Jahr 2005 einen finanziellen Aufwand von insgesamt rund 80'000 Franken verursacht. Die Entschädigung für gerissene Nutztiere belief sich auf 14'850 Franken, der Mehraufwand der Schafzuchtgenossenschaft Ramosch betrug 10'037 Franken und die zusätzlichen Personalkosten des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei liegen bei 53'108 Franken. Daher fordert die Regierung, dass sämtliche Kosten für Präventionsmassnahmen im Zusammenhang mit der Zuwanderung von Grossraubtieren durch den Bund zu tragen sind. Zudem nimmt die Regierung mit Befremden zur Kenntnis, dass die Bundesversammlung das Herdenschutzbudget 2006 des BAFU entgegen allen Erwartungen massiv gekürzt hat. Die Regierung fordert daher, dass die finanziellen Abgeltungen im Rahmen einer umfassenden und langfristigen Vereinbarung zwischen Bund und Kanton geregelt werden.
Schliesslich hält die Regierung fest, dass die Erteilung von Bewilligungen zum Abschuss von Risikobären gemäss eidgenössischem Jagdgesetz in den Zuständigkeitsbereich des Kantons fällt. Da in solchen Fällen in aller Regel ein rasches Handeln angesagt ist, wird der Kanton entsprechende Abschussbewilligungen ausschliesslich in Absprache mit dem BAFU erteilen. Ein verbrieftes Mitspracherecht der Nationalparkdirektion bei der Entscheidfindung wird von der Regierung mit Nachdruck abgelehnt. Demzufolge beantragt die Regierung, die ersatzlose Streichung dieses Passus. Bei einem Abschuss eines Risikobären im oder in unmittelbarer Nähe des Nationalparkes werde die Parkdirektion selbstredend miteinbezogen werden. Die bisherige Zusammenarbeit mit der Parkdirektion habe sich bestens bewährt und müsse daher im Konzept Bär Schweiz nicht neu festgelegt werden.

Aus Gemeinden und Regionen
- Fanas: Der Zonenplan 1:500 Teilrevision Schulhaus vom 27. Februar 2006 der Gemeinde Fanas wird genehmigt.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'170'000 Franken für den Bau und die Sanierung diverser Strassenabschnitte bewilligt:
- Berninastrasse: Bernina Passhöhe - Baraccone
- Duvinstrasse: Storta dil Tuff - Duvin

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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