Die Bündner Regierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die
Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote (BwBG) für die
Vernehmlassung freigegeben. Die weit reichende Revision der kantonalen
Berufsbildungsgesetzgebung erfolgt in erster Linie, weil das alte
Berufsbildungsgesetz dem geänderten Bundesrecht angepasst werden muss.
Mit dem neuen Gesetz wird eine Regelung für die gesamte Berufs- und
Weiterbildung gemäss Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und für
den tertiären Bereich inklusive Hochschulen geschaffen. Zudem werden die
Berufe Gesundheit, Soziales und Kunst sowie die Ausbildungen der Land-
und Forstwirtschaft gemäss Bundesrecht auch auf kantonaler Ebene dem
neuen Gesetz unterstellt.
Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Vorlage ist das
vereinfachte Finanzierungssystem der Berufsausbildungen. Neu wird der
Bund seine Beiträge nicht mehr am Aufwand orientieren, sondern
aufgabenbezogene Pauschalbeiträge ausrichten. Durch diesen Wechsel
werden die Beiträge des Kantons neu auch den Bundesanteil enthalten. So
wird sichergestellt, dass diese Systemänderung nicht zu einer
Mehrbelastung der Gemeinden führt. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit,
dass der Kanton mit den Leistungsanbietenden im Bereich der
Berufsbildung Leistungsaufträge abschliessen kann. Dieses Instrument
ermöglicht es, die Mittel strategisch zu steuern sowie effizient und
effektiv zu verwenden. Mit dem neuen Gesetz erhält der Kanton zudem den
notwendigen Spielraum, um auf Neuerungen auf Bundesebene sowie auf
Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt rasch und flexibel zu
reagieren. Nicht geändert werden sollen hingegen die Trägerschaften der
verschiedenen Bündner Berufsfachschulen.
Der Vernehmlassungsentwurf ist auf der Homepage des Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartementes www.ekud.gr.ch einzusehen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 14. Juli 2006.
Kanton beteiligt sich an der Geodatendrehscheibe Graubünden
Der Kanton Graubünden beteiligt sich an der neu zu schaffenden
Geodatendrehscheibe Graubünden. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Als bestmögliche Rechtsform dieser Trägerschaft wird eine
Aktiengesellschaft vorgeschlagen. In der Geodatendrehscheibe Graubünden
AG (GDDS AG) werden der Bündner Planerkreis (BPK), der Verein Ingenieur
Geometer Graubünden (IGGR) sowie der Kanton Graubünden mit einer
Minderheitsbeteiligung vertreten sein. Der Kanton beteiligt sich im
Umfang von 34'000 Franken am Aktienkapital. Ein Beitrag des Kantons an
den Betriebskosten ist nicht vorgesehen.
Zweck der noch zu gründenden Gesellschaft mit Sitz in Chur ist es,
über eine zentrale Stelle Geodaten kantonsweit zur Verfügung zu halten
und anzubieten. Darunter fallen insbesondere die Führung eines
Internetportals, der Aufbau einer Metadatenbank und das Anbieten und die
Nutzbarmachung der vorhandenen Geodaten über einen Onlineshop. Die
Geodatendrehscheibe zielt darauf, die Wertschöpfung der Ressource
Geodaten deutlich zu verbessern. Eine Grosszahl von Kunden soll nebst
den vielen anderen Geodaten auch die wertvollen Daten der Amtlichen
Vermessung produktiver und einfacher nutzen und weitere Geodaten in
jeglicher Form beziehen oder anderweitig nutzen können.
Konzept für Sportanlagen in Graubünden genehmigt
Die Bündner Regierung hat das kantonale Sportanlagenkonzept
Graubünden (KASAK GR) genehmigt. Das Hauptziel des KASAK ist es, die
Sportinfrastruktur im Kanton Graubünden bedürfnisgerecht zu fördern und
die Anliegen der Sportförderung sowie der Wirtschaftsentwicklung zu
berücksichtigen. Zudem zielt das Konzept darauf, die zur Verfügung
stehenden Ressourcen optimal einzusetzen und Synergien zu nutzen.
Insbesondere sollen bestehende Sportanlagen bestmöglich ausgelastet
werden, bevor Erweiterungen oder neue Anlagen realisiert werden.
Das Konzept sieht vor, einen Katalog zu schaffen, in welchen
bestehende oder geplante Sportanlagen von kantonaler Bedeutung nach
gewissen Kriterien aufgenommen werden. Diese KASAK-Anlagen sollen
zukünftig bei Investitionen mit zusätzlichen Kantonsbeiträgen von 10 bis
maximal 25 Prozent der anrechenbaren Kosten unterstützt werden. Neben
Sportanlagen für olympische Sportarten sollen auch Sportanlagen mit
Graubünden-spezifischen Potenzialen wie Höhentraining oder Schneesport
gefördert werden. Die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog
sind weitgehend denjenigen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes
angeglichen.
Polizeiliche Kriminalstatistik soll vereinheitlicht werden
Mit dem Projekt für eine Neukonzeption der Polizeilichen
Kriminalstatistik soll die heutige, uneinheitliche Erfassung der
Statistikdaten durch die Kantone harmonisiert werden. Die Bündner
Regierung hat die entsprechende Vereinbarung zwischen der
Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Konferenz der kantonalen
Justiz- und Polizeidirektorinnen und
-direktoren (KKJPD) zum gemeinsamen Projekt und Betrieb der
Polizeilichen Kriminalstatistik zugestimmt. Die KKJPD hatte in der
Frühjahrsversammlung vom 6. April 2006 das Projekt einstimmig genehmigt
und die Ratifikation in den Kantonen eingeleitet.
Regierung begrüsst geplante Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Absicht des Bundes,
eine Partikelfilterpflicht für Dieselmotoren in gewerbsmässig
eingesetzten Schiffen einzuführen. Die geplante Neuregelung, auch für
Schiffsführer Blutalkoholgrenzwerte einzuführen, wird ebenfalls
grundsätzlich gutgeheissen, wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an
den Bund zur Revision der Binnenschifffahrtsverordnung und der
Verordnung über die Abgasemissionen von Schiffsmotoren auf
schweizerischen Gewässern schreibt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Calfreisen: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Calfreisen
vom 17. März 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt. Revisionsgrund bildet die Erteilung des Stimm- und Wahlrechts
in Gemeindeangelegenheiten an ausländische Staatsangehörige.
- Celerina/Schlarigna-Samedan: Der Gemeindegrenzplan
Celerina/Schlarigna-Samedan wird genehmigt.
- Celerina/Schlarigna-Pontresina: Der Gemeindegrenzplan
Celerina/Schlarigna-Pontresina wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Alters- und Pflegeheim Surses: Die Regierung hat der Trägerschaft
des Alters- und Pflegeheims und Spitals Surses in Savognin an die
maximal anrechenbaren Anlagekosten von 5'045'000 Franken für den Um- und
Anbau des Alters- und Pflegeheimbereichs einen Kantonsbeitrag von 50
Prozent, das heisst maximal 2'522'500 Franken, zugesichert.
- Tennisclub Haldenstein: Der Tennisclub Haldenstein wird für den
Ausbau der Zuschauerterrasse und des Aufenthaltsraums mit einem Beitrag
aus dem Sport-Fonds von maximal 5'900 Franken unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'720'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Nationalstrasse A13c: Pian San Giacomo - Malabarba
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden