In Graubünden sollen Familien bei den Krankenkassenprämien stärker
entlastet werden. Die Bündner Regierung hat dazu die Botschaft zu einer
Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die
Prämienverbilligung verabschiedet. Der Grosse Rat wird das Geschäft in
der Augustsession behandeln.
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen die Kantone ab
dem Jahr 2007 die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in
Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um mindestens fünfzig
Prozent verbilligen. Als familienpolitische Massnahme sieht die
Teilrevision nun vor, diese bis zu einem anrechenbaren Einkommen von
65'000 Franken um hundert Prozent und darüber bis zu einem anrechenbaren
Einkommen von 80'000 Franken mit einem degressiv abgestuften Prozentsatz
zu verbilligen. Als weitere sozialpolitische Massnahme reduziert das
Gesetz den maximalen Selbstbehaltsatz auf zehn Prozent.
Um die dadurch entstehenden Mehrkosten von rund 19 Millionen Franken
zu finanzieren, wird als Basis für die Prämienverbilligung die Höhe der
Prämien von Versicherungsformen mit eingeschränkter Wahl des
Leistungserbringers herbeigezogen. Bezüger von Prämienverbilligung
können die daraus resultierende Reduktion der für die Verbilligung
massgebenden Prämien zum Beispiel durch den Wechsel zu einem
Hausarztversicherungsmodell auffangen. Dadurch lassen sich rund zehn
Prozent Krankenkassenprämien einsparen. Des Weiteren wird der Anteil des
steuerbaren Vermögens, das bei der Berechnung des
Prämienverbilligungsanspruchs nebst dem Einkommen einbezogen wird, auf
zwanzig Prozent angehoben.
Schliesslich beinhaltet die Teilrevision eine Regelung, um eine
zweckwidrige Verwendung der Prämienverbilligungen einzudämmen. Bei einem
Zahlungsverzug von drei Monatsprämien wird die Prämienverbilligung nicht
mehr an die versicherte Person, sondern an den Versicherer ausbezahlt,
bis alle ausstehenden Prämien und Kostenbeteiligungen von der säumigen
Person bezahlt sind.
Regierung befürwortet Zusammenschluss der Gemeinden St. Antönien und
St. Antönien-Ascharina
Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung über den Zusammenschluss
der beiden Gemeinden St. Antönien und St. Antönien-Ascharina zur neuen
Gemeinde St. Antönien genehmigt und beantragt dem Grossen Rat, den
Zusammenschluss auf den 1. Januar 2007 in Kraft zu setzen. Das geht aus
der entsprechenden Botschaft der Regierung an das Parlament hervor. Der
Grosse Rat wird die Vorlage im August beraten.
Die beiden Gemeinden, welche zum Kreis Luzein gehören, hatten den
Zusammenschluss am 23. Februar 2006 vereinbart. Nach Artikel 64 der
Kantonsverfassung fördert der Kanton den Zusammenschluss von Gemeinden,
um die zweckmässige und wirtschaftliche Erfüllung ihrer Aufgaben
sicherzustellen. Die neue Gemeinde erhält vom Kanton einen Förderbeitrag
in der Höhe von total 715'000 Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden