Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung zwischen dem Kanton
Graubünden und der Alpinen Rettung Schweiz betreffend die Sicherstellung
der Bergrettung im Kanton Graubünden vom 20. Juni 2006 unter Vorbehalt
der Bereitstellung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat
genehmigt. Mit der Gründung der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) am
24. Oktober 2005 gibt es in der Schweiz eine zentrale
Koordinationsstelle für die Bergrettung. In dieser Stiftung haben sich
der Schweizer Alpen-Club (SAC) und die Schweizerische Rettungsflugwacht
(Rega) zusammengeschlossen. Die Stiftung kümmert sich um die zentrale
Koordination, die Ausbildung, die Kommunikation und die Finanzierung der
Bergrettung. Nach wie vor sind die regionalen SAC-Rettungsstationen für
die Durchführung der Einsätze zuständig. Die operative Tätigkeit nahm
die ARS per 1. Januar 2006 auf.
Der Kanton Graubünden entschädigt die ARS jährlich mit einem
Pauschalbetrag von 200'000 Franken. Die Regierung erachtet den Vertrag
zur Sicherstellung der Bergrettung im Kanton als adäquat und angemessen.
Dank der Gründung der Stiftung ARS hat der Kanton nur noch einen
Ansprechpartner für die gesamte Bergrettung, was eine erhebliche
Vereinfachung der heutigen Situation darstellt.
Verordnung über den Vorbereitungskurs für die Zulassung zum Studium
an der Pädagogischen Hochschule revidiert
Die Bündner Regierung hat die Verordnung über den Vorbereitungskurs
für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule
(PH-Vorbereitungskursverordnung) revidiert. Neu müssen alle
Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungskurses zum Abschluss in
jedem Fach eine Prüfung ablegen. Diese Neuerung war notwendig, damit die
Auflagen der Anerkennungskommission erfüllt werden können. Die
PH-Vorbereitungskursverordnung regelt des Weiteren das
Unterrichtsprogramm sowie die Kursdauer.
Aus Gemeinden und Regionen
- Tinizong-Rona: Der Gemeinde Tinizong-Rona wird an die
beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung der Wasserversorgung, 2.
Teil, ein Beitrag von 79'310 Franken zugesichert.
- St. Moritz: In St. Moritz wird innerorts auf der Via Tinus und der
Via Fullun, ab Via Maistra bis Chantarella, die Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Jenins: In Jenins wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse,
ab Höhe des Landgasthofes "zur Bündte", die Höchstgeschwindigkeit
flächendeckend auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt.
- Rhäzüns: In Rhäzüns wird flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit
auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der
Hauptstrasse, ab Dorfladen "Denner" bis zur Geschäftsstelle der
Raiffeisenbank eingeführt.
- Zuoz: In Zuoz wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse, ab
Chesa Melcher bis Chesa Mambretti, flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
eingeführt.
- Trun: In Trun wird innerorts auf der Oberalpstrasse die bestehende
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h "generell" um ca. 195 Meter in Richtung
Ilanz ausgedehnt.
- Wiesen: In der Gemeinde Wiesen wird auf der Landwasserstrasse der
Ortsteil "Schluocht" als Innerortsstrecke gekennzeichnet und eine
Innerortshöchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingeführt.
- Ardez: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Ardez an der
Gemeindeversammlung vom 30. August 2005 beschlossene Gesamtrevision der
Ortsplanung wird mit verschiedenen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Fideris: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Fideris an der
Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2005 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung wird mit verschiedenen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Seewis i. P.: Der Teilzonenplan 1:1'000 der Gemeinde Seewis i. P.
vom 2. Dezember 2005 wird genehmigt.
- Kreis Churwalden: Die Verfassung des Kreises Churwalden vom 21.
Mai 2006 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sammelprojekt "Waldbau 2006": Die Regierung hat das
gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2006" mit Gesamtkosten von
18'260'000 Franken genehmigt. Die nach Abzug des Holzerlöses
verbleibenden Kosten betragen 12'190'000 Franken. Für die Realisierung
des Projektes werden Kantonsbeiträge in der maximalen Gesamthöhe von
1'763'200 Franken bewilligt. Am Projekt sind 199 öffentliche und private
Waldeigentümer beteiligt.
- Rhätische Bahn: Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn (RhB)
Investitionsbeiträge in der Höhe von 223'500 Franken. Die Mittel dienen
dem Neubau der Schraubachbrücke in Schiers sowie der Instandsetzung des
Val Susauna Viadukts zwischen S-chanf und Cinous-chel.
- Investitionshilfe: Der Schweizerischen Stiftung für
Sozialtourismus wird an den Neubau der Jugendherberge Scuol ein
Kantonsbeitrag von höchstens 252'509 Franken sowie ein zinsloses
Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'500'000 Franken zugesichert.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von
15 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 119'700
Franken gesprochen.
- "Coscienza Svizzera": Zur Mitfinanzierung der zweiten Phase des
Projekts "Tour de Suisse - per un vero federalismo plurilingue" des
Vereins "Coscienza Svizzera" wird ein Beitrag von 20'000 Franken
geleistet.
- Verein Bündner Jugendchor: Der Verein Bündner Jugendchor erhält
für das Vereinsjahr 2006 einen Defizitbeitrag von 7'000 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'815'000 Franken für den Bau und die
Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Pian San Giacomo - Malabarba
- A13 Nationalstrasse: Tunnel Isla Bella
- A28 Nationalstrasse: Schlappinbachbrücke, Klosters
- A28 Nationalstrasse: Talbachbrücke, Klosters
- Albulastrasse: Umfahrung Filisur
- Furnastrasse
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden