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Die Bündner Regierung hat die Vereinbarung zwischen dem Kanton Graubünden und der Alpinen Rettung Schweiz betreffend die Sicherstellung der Bergrettung im Kanton Graubünden vom 20. Juni 2006 unter Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Kredite durch den Grossen Rat genehmigt. Mit der Gründung der Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) am 24. Oktober 2005 gibt es in der Schweiz eine zentrale Koordinationsstelle für die Bergrettung. In dieser Stiftung haben sich der Schweizer Alpen-Club (SAC) und die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) zusammengeschlossen. Die Stiftung kümmert sich um die zentrale Koordination, die Ausbildung, die Kommunikation und die Finanzierung der Bergrettung. Nach wie vor sind die regionalen SAC-Rettungsstationen für die Durchführung der Einsätze zuständig. Die operative Tätigkeit nahm die ARS per 1. Januar 2006 auf.
Der Kanton Graubünden entschädigt die ARS jährlich mit einem Pauschalbetrag von 200'000 Franken. Die Regierung erachtet den Vertrag zur Sicherstellung der Bergrettung im Kanton als adäquat und angemessen. Dank der Gründung der Stiftung ARS hat der Kanton nur noch einen Ansprechpartner für die gesamte Bergrettung, was eine erhebliche Vereinfachung der heutigen Situation darstellt.

Verordnung über den Vorbereitungskurs für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule revidiert
Die Bündner Regierung hat die Verordnung über den Vorbereitungskurs für die Zulassung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule (PH-Vorbereitungskursverordnung) revidiert. Neu müssen alle Absolventinnen und Absolventen des Vorbereitungskurses zum Abschluss in jedem Fach eine Prüfung ablegen. Diese Neuerung war notwendig, damit die Auflagen der Anerkennungskommission erfüllt werden können. Die PH-Vorbereitungskursverordnung regelt des Weiteren das Unterrichtsprogramm sowie die Kursdauer.

Aus Gemeinden und Regionen
- Tinizong-Rona: Der Gemeinde Tinizong-Rona wird an die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung der Wasserversorgung, 2. Teil, ein Beitrag von 79'310 Franken zugesichert.
- St. Moritz: In St. Moritz wird innerorts auf der Via Tinus und der Via Fullun, ab Via Maistra bis Chantarella, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Jenins: In Jenins wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse, ab Höhe des Landgasthofes "zur Bündte", die Höchstgeschwindigkeit flächendeckend auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Rhäzüns: In Rhäzüns wird flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Hauptstrasse, ab Dorfladen "Denner" bis zur Geschäftsstelle der Raiffeisenbank eingeführt.
- Zuoz: In Zuoz wird innerorts mit Einbezug der Kantonsstrasse, ab Chesa Melcher bis Chesa Mambretti, flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Trun: In Trun wird innerorts auf der Oberalpstrasse die bestehende Höchstgeschwindigkeit 50 km/h "generell" um ca. 195 Meter in Richtung Ilanz ausgedehnt.
- Wiesen: In der Gemeinde Wiesen wird auf der Landwasserstrasse der Ortsteil "Schluocht" als Innerortsstrecke gekennzeichnet und eine Innerortshöchstgeschwindigkeit von 60 km/h eingeführt.
- Ardez: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Ardez an der Gemeindeversammlung vom 30. August 2005 beschlossene Gesamtrevision der Ortsplanung wird mit verschiedenen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Fideris: Die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Fideris an der Gemeindeversammlung vom 20. Oktober 2005 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung wird mit verschiedenen Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
- Seewis i. P.: Der Teilzonenplan 1:1'000 der Gemeinde Seewis i. P. vom 2. Dezember 2005 wird genehmigt.
- Kreis Churwalden: Die Verfassung des Kreises Churwalden vom 21. Mai 2006 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sammelprojekt "Waldbau 2006": Die Regierung hat das gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2006" mit Gesamtkosten von 18'260'000 Franken genehmigt. Die nach Abzug des Holzerlöses verbleibenden Kosten betragen 12'190'000 Franken. Für die Realisierung des Projektes werden Kantonsbeiträge in der maximalen Gesamthöhe von 1'763'200 Franken bewilligt. Am Projekt sind 199 öffentliche und private Waldeigentümer beteiligt.
- Rhätische Bahn: Die Regierung gewährt der Rhätischen Bahn (RhB) Investitionsbeiträge in der Höhe von 223'500 Franken. Die Mittel dienen dem Neubau der Schraubachbrücke in Schiers sowie der Instandsetzung des Val Susauna Viadukts zwischen S-chanf und Cinous-chel.
- Investitionshilfe: Der Schweizerischen Stiftung für Sozialtourismus wird an den Neubau der Jugendherberge Scuol ein Kantonsbeitrag von höchstens 252'509 Franken sowie ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'500'000 Franken zugesichert.
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 15 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 119'700 Franken gesprochen.
- "Coscienza Svizzera": Zur Mitfinanzierung der zweiten Phase des Projekts "Tour de Suisse - per un vero federalismo plurilingue" des Vereins "Coscienza Svizzera" wird ein Beitrag von 20'000 Franken geleistet.
- Verein Bündner Jugendchor: Der Verein Bündner Jugendchor erhält für das Vereinsjahr 2006 einen Defizitbeitrag von 7'000 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 3'815'000 Franken für den Bau und die Sanierung folgender Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Pian San Giacomo - Malabarba
- A13 Nationalstrasse: Tunnel Isla Bella
- A28 Nationalstrasse: Schlappinbachbrücke, Klosters
- A28 Nationalstrasse: Talbachbrücke, Klosters
- Albulastrasse: Umfahrung Filisur
- Furnastrasse

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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