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Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Augustsession eine Vorlage zum Erlass eines kantonalen Gesetzes über die Gemeinde- und Kirchensteuern unterbreiten. Die ständige Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik des Grossen Rates hat die entsprechende Botschaft der Regierung an ihrer Sitzung zuhanden des Grossen Rates vorberaten. An der Sitzung anwesend war auch Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Nach der alten Kantonsverfassung verfügten die Kreise, die Gemeinden sowie die Landeskirchen und ihre Kirchgemeinden über eine Steuerhoheit. Mit der neuen Kantonsverfassung wurde den Kreisen die Steuerhoheit entzogen. Übergangsrechtlich können die Kreise noch bis Ende 2008 Steuern erheben.

Die geltende Kantonsverfassung enthält keine direkt anwendbare Regelung, gestützt auf welche die Gemeinden und die Kirchen eine Steuerhoheit beanspruchen können. Die Steuerhoheit der politischen Gemeinden sowie der Landeskirchen und deren Kirchgemeinden muss deshalb in einem Gesetz geregelt werden. Mit dem neuen Gesetz sollen in erster Linie die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der verschiedenen Steuern von Gemeinden und Kirchen geschaffen werden.

Wie die Regierung in ihrer Botschaft ausführt, besteht das Ziel des Gesetzes darin, eine optimale steuerrechtliche Lösung sowohl für die Gemeinden wie auch für die Steuerpflichtigen zu finden, ohne die Gemeindeautonomie im Vergleich zum heutigen Status quo unnötig einzuschränken. Auf Seiten der Gemeinden soll die Rechtsanwendung vereinfacht werden, indem eine kantonal einheitliche Praxis angestrebt wird. Auf Seiten der Steuerpflichtigen soll die Transparenz und damit die Rechtssicherheit gesteigert werden.

Die Botschaft der Regierung war in der Kommission weitestgehend unbestritten. Der einzige Minderheitsantrag betrifft die Fraktionssteuer. Die Regierung sieht hier vor, dass zur Erleichterung von Gemeindezusammenschlüssen die Gemeinde den Fraktionen, die als Gebietskörperschaften ausgestaltet sind, für die Dauer von zehn Jahren die Erhebung von Einkommens- und Vermögenssteuern delegieren kann. Bestehende Fraktionen mit Gebietskörperschaft, die eine Einkommens- und Vermögenssteuer erheben, sollen dies ebenfalls für die Dauer von zehn Jahren weiterhin tun können. Diesem Vorschlag schliesst sich die Kommissionsmehrheit an. Der Minderheitsantrag fordert demgegenüber, dass von einer zeitlichen Beschränkung abgesehen werden soll, weil dadurch heute gut funktionierende Fraktionsmodelle in Zukunft unnötig in ihren Kompetenzen eingeschränkt würden.

Im Übrigen folgte die Kommission vollumfänglich den Anträgen der Regierung und verabschiedete die Botschaft zuhanden des Grossen Rates.

Auskunftsperson:
Kommissionspräsident Ernst Nigg, Tel. 081 307 36 36

Gremium: Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
Quelle: dt Kommission für Wirtschaft, Abgaben und Staatspolitik
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