Der Kanton Graubünden will den Schutz von Pflegekindern verstärken.
Die Regierung beabsichtigt dazu, die Rahmenbedingungen für die Aufnahme
von Pflegekindern neu zu regeln und die Vermittlung von Kindern an
Pflegeplätze einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Die Regierung
hat den entsprechenden Entwurf für den Erlass eines Gesetzes über die
Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Betreuung sowie zur
späteren Adoption für die Vernehmlassung frei gegeben.
Grund für die geplanten Anpassungen sind einerseits Revisionen der
eidgenössischen Gesetzgebung. Andererseits legt die neue
Kantonsverfassung fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den
Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Eine wesentliche
Neuerung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass zum Schutz der
Kinder und Jugendlichen neu deren Vermittlung durch Privatpersonen an
Pflegeplätze oder von Pflegeplätzen für Kinder und Jugendliche einer
Bewilligungspflicht unterstellt wird. Ebenso bewilligungspflichtig wird
die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Erziehung von
weniger als drei Monaten. Ausserdem sieht der Entwurf vor, die
bestehende Bewilligungspflicht für die Pflege und Betreuung von Kindern
und Jugendlichen bis zum 15. Altersjahr auf das 18. Altersjahr
auszudehnen. Als einzige Aufsichtsbehörde für den gesamten Bereich der
Familien-, Tages- und Heimpflege wird das kantonale Sozialamt
bezeichnet. Das Sozialamt ist ebenfalls als einzige zentrale Behörde
zuständig für die Aufsicht über die Vermittlung sowie die Aufnahme von
Kindern und Jugendlichen zur späteren Adoption. Im Weiteren werden
Bereiche, die der Bund in seiner Verordnung offen formuliert hat, wie
beispielsweise die Abgrenzung von der Familienpflege zur Heimpflege
konkretisiert.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2006. Die Unterlagen
sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch abrufbar.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden