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Der Kanton Graubünden will den Schutz von Pflegekindern verstärken. Die Regierung beabsichtigt dazu, die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Pflegekindern neu zu regeln und die Vermittlung von Kindern an Pflegeplätze einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Die Regierung hat den entsprechenden Entwurf für den Erlass eines Gesetzes über die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Betreuung sowie zur späteren Adoption für die Vernehmlassung frei gegeben.
Grund für die geplanten Anpassungen sind einerseits Revisionen der eidgenössischen Gesetzgebung. Andererseits legt die neue Kantonsverfassung fest, dass alle wichtigen Bestimmungen durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Eine wesentliche Neuerung des vorliegenden Gesetzesentwurfs ist, dass zum Schutz der Kinder und Jugendlichen neu deren Vermittlung durch Privatpersonen an Pflegeplätze oder von Pflegeplätzen für Kinder und Jugendliche einer Bewilligungspflicht unterstellt wird. Ebenso bewilligungspflichtig wird die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur Pflege und Erziehung von weniger als drei Monaten. Ausserdem sieht der Entwurf vor, die bestehende Bewilligungspflicht für die Pflege und Betreuung von Kindern und Jugendlichen bis zum 15. Altersjahr auf das 18. Altersjahr auszudehnen. Als einzige Aufsichtsbehörde für den gesamten Bereich der Familien-, Tages- und Heimpflege wird das kantonale Sozialamt bezeichnet. Das Sozialamt ist ebenfalls als einzige zentrale Behörde zuständig für die Aufsicht über die Vermittlung sowie die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zur späteren Adoption. Im Weiteren werden Bereiche, die der Bund in seiner Verordnung offen formuliert hat, wie beispielsweise die Abgrenzung von der Familienpflege zur Heimpflege konkretisiert.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. September 2006. Die Unterlagen sind im Internet unter www.jpsd.gr.ch abrufbar.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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