Das Amt für Wald hat bereits vor Tagen von einer grossen Gefahr von
Wald- und Flurbränden in Graubünden berichtet. Seit dem 7. Juni 2006
herrscht in der Schweiz vorwiegend Hochdruckeinfluss mit gelegentlich
verstärkter Gewitteraktivität. Die Verteilung der Niederschläge ist
deshalb sehr unterschiedlich. So hat die Alpensüdseite im Juni und Juli
erheblich mehr Niederschlag erhalten als andere Teile Graubündens, wo
vielerorts nicht einmal die Hälfte der normalen Juni-Niederschläge
gefallen sind. Der Juni war 2-3 Grad wärmer, die erste Julihälfte rund 4
Grad wärmer als normal. Die Wetterentwicklung der letzten Wochen führte
auf der Alpennordseite zu einer ausserordentlichen Trockenheit;
vergleichbar mit dem Jahr 2003.
Infolge dieser trockenen Witterung und den hohen Temperaturen wird
ab sofort und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Hinblick auf die
Bundesfeiern ein absolutes Feuerverbot für die Alpennordseite des
Kantons Graubündens erlassen. Somit ist es verboten im Wald und in
Waldesnähe Feuer zu entfachen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen
keinesfalls weggeworfen werden.
Das Feuerpolizeiamt macht darauf aufmerksam, dass gemäss
Feuerpolizeiverordnung, Art. 7, für das Abbrennen von Feuerwerk eine
ausdrückliche Bewilligung der Gemeinde notwendig ist. Bei weiterhin
herrschender Trockenheit werden die Gemeinden nur in Ausnahmefällen
Feuerwerks-Bewilligungen für die Bundesfeier erteilen. Das
Feuerpolizeiamt und das Amt für Wald unterstützen die von den Gemeinden
angeordneten Feuer- und Feuerwerksverbote auf ihren Gemeindegebieten.
Für einen Widerruf des absoluten Feuerverbots ist eine intensive
Regenperiode über 2 bis 3 Tage nötig, die aufgrund der Wettervorhersagen
nicht zu erwarten ist. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die
Waldbrandgefahr nicht oder nur sehr kurzzeitig zu verringern. Bei einer
deutlichen Entspannung der Situation wird das Feuerverbot im Hinblick
auf den 1. August überprüft. Weitere Informationen und die aktuelle
Lageeinschätzung stehen unter www.wald.gr.ch und www.gva.gr.ch zur
Verfügung.
Gremium: Amt für Wald
Quelle: dt Amt für Wald