Mit Datum vom 25. Juli 2006 sind fehlerhafte
Verrechnungssteuer-Verfügungen versandt worden. Die Verfügungen
enthalten eine falsche Rückzahlungsadresse. Die Auszahlung der
Verrechnungssteuer ist davon nicht betroffen; sie erfolgt an die
richtige Zahladresse. Den betroffenen Steuerpflichtigen entsteht damit
kein Schaden und sie müssen auch nichts unternehmen, um eine korrekte
Auszahlung zu erreichen.
In den kommenden Tagen erfolgt die angekündigte Auszahlung der
Verrechnungssteuer auf das korrekte Konto. Die Betroffenen können damit
leicht prüfen, dass ihnen die Verrechnungssteuer korrekt erstattet
worden ist.
Die genauen Ursachen für den Fehler sind noch nicht bekannt; sie
werden derzeit untersucht. Von den falschen Verfügungen sind annähernd
10'000 Steuerpflichtige betroffen.
Die Steuerverwaltung bedauert dieses Missgeschick und entschuldigt
sich bei den betroffenen Steuerpflichtigen für die verursachten
Umtriebe.
Gremium: Steuerverwaltung
Quelle: dt Steuerverwaltung