Die grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales hat die
Botschaft der Regierung zu einer Teilrevision des Gesetzes über die
Krankenversicherung und die Prämienverbilligung (KPVG) behandelt. Die
Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage
einzutreten und das Geschäft mit Änderungsanträgen zu verabschieden. Die
Kommission steht unter dem Präsidium von Grossrat Mathis Trepp. An der
Kommissionssitzung teilgenommen hat auch Regierungsrat Martin Schmid.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, müssen die Kantone
gemäss Artikel 65 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die
Krankenversicherung ab 2007 die Prämien von Kindern und jungen
Erwachsenen in Ausbildung für untere und mittlere Einkommen um
mindestens 50 Prozent verbilligen. Dazu werden die Bundesbeiträge
jährlich um 1,5 Prozent erhöht und in den Jahren 2006 und 2007
zusätzlich um je 100 Millionen Franken aufgestockt.
Der Entwurf des KPVG beinhaltet eine familienpolitisch orientierte
Umsetzung der Vorgaben des Bundesgesetzgebers. Bis zu einem
anrechenbaren Einkommen von 65'000 Franken sollen die Prämien von
Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um hundert Prozent und
darüber bis zu einem anrechenbaren Einkommen von 80'000 Franken um einen
degressiv abgestuften Prozentsatz verbilligt werden.
Im Sinne der Umsetzung eines Anliegens der Versicherer und der
Gemeinden sieht der vorliegende Gesetzesentwurf weiter vor, dass im
Falle eines grösseren Prämienzahlungsrückstaus der anspruchsberechtigten
Person die Prämienverbilligung direkt an die Versicherer und nicht mehr
an die anspruchsberechtigte Person ausbezahlt wird.
Die neue Regelung verursacht Mehrkosten von insgesamt 19 Millionen
Franken. Der Vorschlag der Regierung ist, die neue Regelung
kostenneutral umzusetzen, indem er die Richtprämien um maximal 15
Prozent tiefer als die vom Bund festgelegten Durchschnittsprämien
festlegen will (Einsparungen von 13 Millionen Franken). Mit dem Beitritt
zu einem Hausarztsystem kann der Einzelne eine tiefere
Prämienverbilligung auffangen. Weitere Einsparungen von 7 Millionen
Franken möchte die Regierung dadurch erreichen, indem das für die
Prämienverbilligung anrechenbare steuerbare Vermögen von bisher 10 auf
20 Prozent angehoben werden soll.
Eine Kommissionsminderheit stellte sich in einem Grundsatzentscheid
gegen eine kostenneutrale Umsetzung.
Zu zwei Bestimmungen des Gesetzesentwurfes wurden aus der Kommission
Minderheitsanträge gestellt. Der erste sieht vor, den Selbstbehaltsatz
generell um ein Prozent zu reduzieren (Mehrkosten für den Kanton von 2,5
Millionen Franken). Der zweite Minderheitsantrag möchte die Bestimmung
streichen, welche vorsieht, dass der Grosse Rat im Falle einer
übermässigen Zunahme anspruchsberechtigter Personen die für die
Prämienverbilligung massgebenden Einkommenskategorien herabsetzen oder
die Selbstbehaltsätze anheben kann. Im Übrigen folgte die Kommission den
Anträgen der Regierung.
Der Grosse Rat wird sich in der Augustsession 2006 mit der Vorlage
befassen.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales