Die Bündner Regierung hat die Wasserrechtskonzessionen für die
oberen Puschlaver Wasserkraftwerke genehmigt. Dadurch können die
bestehenden Werke der Rätia
Energie (RE) für weitere 80 Jahre betrieben werden. Mit den genehmigten
Konzessionen wird der RE zudem eine Option eingeräumt, welche den Ausbau
der Kraftwerke erlaubt.
Am 2. Juli 1997 beziehungsweise am 8. September 1998 erteilten die
Gemeinden Poschiavo und Pontresina der RE neue Konzessionen für die
oberen Puschlaver Wasserkraftwerke. Diese beinhalten einerseits den
reinen Weiterbetrieb der bestehenden Anlagen und andererseits ein
Erneuerungs- und Ausbauvorhaben. Letzteres umfasst im Wesentlichen eine
Vergrösserung des Nutzvolumens des Lago Bianco durch den Bau von zwei
neuen Staumauern und einen entsprechenden Höherstau, den Neubau der
Kraftwerke Cavaglia II und Robbia II sowie die Erstellung der
Ausgleichskaverne Prairol.
Massnahmen zum Schutze der Umwelt
Die Neukonzessionierung machte umfangreiche umweltrechtliche
Abklärungen nötig. In diesem Zusammenhang hat die RE beschlossen, eine
Schutz- und Nutzungsplanung durchzuführen. Diese erlaubt aufgrund
entsprechender ökologischer Kompensationsmassnahmen in der
Cavaglia-Ebene und bei Angeli Custodi eine Mehrnutzung des Pila-Baches
und des Cavagliasch. Die Schutz- und Nutzungsplanung ist vom Bundesrat
anfangs Jahr genehmigt worden. Darüber hinaus trifft die RE zahlreiche
Massnahmen zum Schutze der Umwelt im Umfang von rund 1,8 Millionen
Franken. Diese umfassen unter anderem die Vernetzung verschiedener
Kleingewässer unterhalb von Annunziata, die Errichtung von Biotopen und
Fischaufstiegen, ökologische Verbesserungen im Mündungsbereich des
Poschiavino sowie die Revitalisierung von Auen. Die Einsprache
verschiedener Umweltschutzorganisationen wird abgewiesen, soweit sie
aufgrund von Projektanpassungen nicht gegenstandslos geworden ist.
Weiterbetrieb und Ausbauprojekt
Die oberen Puschlaver Werke bestehen aus drei Kraftwerksstufen,
welche im Weiterbetrieb eine installierte Turbinenleistung von 43
Megawatt (MW) und eine Pumpleistung von 3 MW aufweisen. Unter
Berücksichtigung der neuen Restwasserregelung beträgt die
durchschnittliche jährliche Produktion der Werke rund 130 Millionen
Kilowattstunden. Das entspricht etwa 1,7 Prozent der jährlichen
Gesamtstromproduktion Graubündens. Die Anwendung der geltenden
Bestimmungen des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes verursacht der
RE im Vergleich zum altrechtlichen Betrieb einen Produktionsverlust von
9,6 Prozent. Ohne Schutz- und Nutzungsplanung würde der Verlust noch
höher ausfallen. Mit dem Ausbauprojekt kann die Turbinenleistung
hingegen auf 192 MW und die Pumpleistung auf 114 MW erhöht werden. Die
prognostizierte durchschnittliche jährliche Energieerzeugung wird auf
206 Millionen Kilowattstunden erhöht. Darüber hinaus kann die Produktion
massgeblich vom Sommer- auf das Winterhalbjahr umverteilt und damit dem
Bedarf der Konsumenten besser angepasst werden.
Bedeutende Entschädigungen für Gemeinden und Kanton
Für den Verzicht auf den Heimfall der Kraftwerksanlagen entschädigt
die RE den Kanton und die Konzessionsgemeinden mit insgesamt 23
Millionen Franken. Hinzu kommen wiederkehrende jährliche Leistungen an
die Gemeinden und den Kanton namentlich in Form von Wasserzinsen und
Wasserwerksteuern von je rund 900'000 Franken im Weiterbetrieb und 1,1
Millionen Franken bei ausgebauten Werken nebst Energielieferungen zu
Vorzugsbedingungen. Die Gemeinde Pontresina erhält für die Nutzung des
Lago Bianco einen jährlichen Nutzungszins von rund 78'000 Franken im
Weiterbetrieb beziehungsweise 178'000 Franken bei ausgebauten Werken.
Auskunftspersonen:
- Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher des Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartements Graubünden, Tel. 081 257 36 01
- Werner Böhi, Vorsteher des Amtes für Energie, Tel. 081 257 36 21
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden