Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des
Bundes, sechs bundesrechtliche Bewilligungsverfahren zu vereinfachen
oder gar aufzuheben. Der Bundesrat hatte sich am 2. Februar 2005 zum
Ziel gesetzt, 20 Prozent der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren
abzuschaffen. Damit will er der Kritik über das Ausmass der
administrativen Belastungen begegnen. Eine erste Tranche betrifft
Bewilligungsverfahren, welche in einem Gesetz enthalten sind. Es werden
Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen in sechs
Bundesgesetzen vorgeschlagen.
Einverstanden ist die Regierung, die Handelsbewilligung für
Edelmetalle aufzuheben. Ebenfalls keine Einwände hat die Regierung gegen
die Aufhebung der Meldepflicht für Unternehmen, welche Sonderabfälle
transportieren oder deren Entsorgung organisieren. Unterstützt wird auch
die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes. Diese zielt darauf, das
Verfahren für die Plangenehmigung und Betriebsbewilligung zu
vereinfachen. Begrüsst wird ferner die Änderung des
Arbeitsvermittlungsgesetzes. Der Revisionsentwurf sieht vor, die
kantonale und eidgenössische Bewilligungspflicht für
Arbeitsvermittlungsunternehmen abzuschaffen und stattdessen eine
einfachere Registrierungspflicht einzuführen.
Schliesslich stimmt die Regierung der Änderung des Bundesgesetzes
über die gebrannten Wasser im Grundsatz zu und stellt sich hinter die
Absicht, den Kleinhandel mit gebrannten Wassern schweizweit mit nur
einer einzigen kantonalen Bewilligung zu ermöglichen. Hingegen muss die
Befugnis der Kantone, Abgaben für den Ausschank und Verkauf von
gebrannten Wassern auf ihrem Hoheitsgebiet erheben zu dürfen,
unangetastet bleiben. Nicht einverstanden ist die Regierung aber mit dem
Vorhaben des Bundes, die Bewilligungspflicht für die Einleitung von
unverschmutztem Abwasser in ein Oberflächengewässer abzuschaffen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Fuldera: Die Teilrevision des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde
Fuldera vom 14. Juni 2006 wird genehmigt.
- Splügen: Das Kurtaxengesetz der vereinigten Gemeinde Splügen vom
27. April 2006 wird genehmigt.
- Zernez: Das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über Kurtaxen,
Wirtschafts- und Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Zernez vom 19.
April 2006 wird genehmigt.
- Castrisch: Der Gemeinde Castrisch werden an die
beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung und den Ausbau der
Wasserversorgungsanlage, 1. und 2. Etappe, ein Beitrag von 54'075
Franken zugesichert.
- Cumbel: Der Gemeinde Cumbel werden an die beitragsberechtigten
Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1.
Etappe, ein Beitrag von 53'000 Franken zugesichert.
- Surselva und Rheintal: Die Wiederinstandstellungsarbeiten Unwetter
2005, Region Surselva und Rheintal auf dem Gebiet der Gemeinden
Schluein, Tujetsch, Disentis/Mustér, Rueun, Maienfeld und Jenins werden
genehmigt. Für die Arbeiten wird ein Kantonsbeitrag von 210'000 Franken
bewilligt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Bündner Gewerbeverband: Dem Bündner Gewerbeverband wird für die
Berufsausstellung 2006 an der Gehla ein Beitrag von maximal 50'000
Franken zugesichert.
- Società Storica Val Poschiavo: Das Projekt zur Dokumentation über
die Emigration aus dem Puschlav der Società Storica Val Poschiavo wird
mit einem Beitrag von 9'000 Franken unterstützt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden