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Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich das Vorhaben des Bundes, sechs bundesrechtliche Bewilligungsverfahren zu vereinfachen oder gar aufzuheben. Der Bundesrat hatte sich am 2. Februar 2005 zum Ziel gesetzt, 20 Prozent der bundesrechtlichen Bewilligungsverfahren abzuschaffen. Damit will er der Kritik über das Ausmass der administrativen Belastungen begegnen. Eine erste Tranche betrifft Bewilligungsverfahren, welche in einem Gesetz enthalten sind. Es werden Aufhebungen und Vereinfachungen von Bewilligungen in sechs Bundesgesetzen vorgeschlagen.
Einverstanden ist die Regierung, die Handelsbewilligung für Edelmetalle aufzuheben. Ebenfalls keine Einwände hat die Regierung gegen die Aufhebung der Meldepflicht für Unternehmen, welche Sonderabfälle transportieren oder deren Entsorgung organisieren. Unterstützt wird auch die vorgeschlagene Revision des Arbeitsgesetzes. Diese zielt darauf, das Verfahren für die Plangenehmigung und Betriebsbewilligung zu vereinfachen. Begrüsst wird ferner die Änderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes. Der Revisionsentwurf sieht vor, die kantonale und eidgenössische Bewilligungspflicht für Arbeitsvermittlungsunternehmen abzuschaffen und stattdessen eine einfachere Registrierungspflicht einzuführen.
Schliesslich stimmt die Regierung der Änderung des Bundesgesetzes über die gebrannten Wasser im Grundsatz zu und stellt sich hinter die Absicht, den Kleinhandel mit gebrannten Wassern schweizweit mit nur einer einzigen kantonalen Bewilligung zu ermöglichen. Hingegen muss die Befugnis der Kantone, Abgaben für den Ausschank und Verkauf von gebrannten Wassern auf ihrem Hoheitsgebiet erheben zu dürfen, unangetastet bleiben. Nicht einverstanden ist die Regierung aber mit dem Vorhaben des Bundes, die Bewilligungspflicht für die Einleitung von unverschmutztem Abwasser in ein Oberflächengewässer abzuschaffen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Fuldera: Die Teilrevision des Gemeindesteuergesetzes der Gemeinde Fuldera vom 14. Juni 2006 wird genehmigt.
- Splügen: Das Kurtaxengesetz der vereinigten Gemeinde Splügen vom 27. April 2006 wird genehmigt.
- Zernez: Das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über Kurtaxen, Wirtschafts- und Tourismusförderungsabgaben der Gemeinde Zernez vom 19. April 2006 wird genehmigt.
- Castrisch: Der Gemeinde Castrisch werden an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1. und 2. Etappe, ein Beitrag von 54'075 Franken zugesichert.
- Cumbel: Der Gemeinde Cumbel werden an die beitragsberechtigten Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 1. Etappe, ein Beitrag von 53'000 Franken zugesichert.
- Surselva und Rheintal: Die Wiederinstandstellungsarbeiten Unwetter 2005, Region Surselva und Rheintal auf dem Gebiet der Gemeinden Schluein, Tujetsch, Disentis/Mustér, Rueun, Maienfeld und Jenins werden genehmigt. Für die Arbeiten wird ein Kantonsbeitrag von 210'000 Franken bewilligt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Bündner Gewerbeverband: Dem Bündner Gewerbeverband wird für die Berufsausstellung 2006 an der Gehla ein Beitrag von maximal 50'000 Franken zugesichert.
- Società Storica Val Poschiavo: Das Projekt zur Dokumentation über die Emigration aus dem Puschlav der Società Storica Val Poschiavo wird mit einem Beitrag von 9'000 Franken unterstützt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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