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Der Bund, der Kanton Graubünden und die AlpTransit Gotthard AG haben die Bauarbeiten für die Vorinvestitionen der Porta Alpina definitiv ausgelöst. Nachdem sie eine entsprechende Vereinbarung für diese erste Phase unterzeichnet haben, hat der Verwaltungsrat der AlpTransit Gotthard AG den Auftrag für die ersten Bauarbeiten erteilt. Diese Vorinvestitionen sind eine wichtige Voraussetzung für die spätere Realisierung der unterirdischen Station Porta Alpina.
Das Projekt Porta Alpina sieht vor, die im Gotthard-Basistunnel geplante Multifunktionsstelle Sedrun als Haltestelle zu nutzen. Von dort aus sollen Passagiere über Stollen und eine Liftanlage die 800 Meter höher gelegene Ortschaft Sedrun und das Gotthardgebiet erreichen können. Dank der besseren Erreichbarkeit werden Erwartungen an einer Stärkung der wirtschaftlich-touristischen Entwicklung dieser Region geknüpft.
Die Bauarbeiten wurden an das Konsortium TRANSCO, das bereits vor Ort mit dem Bau eines Tunnelloses betraut ist, als Zusatzauftrag zu einem globalen Preis von 12,6 Mio. Franken (Preisbasis Werkvertrag des Jahres 2001) vergeben. Zu heutigen Preisen gerechnet macht der Bauauftrag, inklusive Reserven, Teuerung und MWST, eine Summe von 15,8 Mio. Franken aus.
Die Kosten für die Realisierung der Vorinvestitionen (Ausbruch von vier grossen Wartehallen auf Tunnelniveau) wurden auf insgesamt 15 Mio. Franken geschätzt. Die Eidgenössischen Räte haben in der Wintersession 2005 einen Bundesbeitrag von 50%, jedoch max. 7,5 Mio. Franken, an diese Vorinvestitionskosten bewilligt. Die restlichen 50% werden vom Kanton Graubünden, der Region Surselva und der Standortgemeinde Tujetsch geleistet.
Die Kosten für das gesamte Vorhaben werden heute auf 50 Millionen Franken beziffert, von denen der Kanton Graubünden 20 Millionen und die Region weitere 5 Millionen übernimmt. Das Bündner Volk hat in der Abstimmung vom 12. Februar 2006 seinen Finanzierungskreditanteil von 20 Mio. Franken bereits bewilligt. Das Bundesparlament muss hingegen noch über die Finanzierung seines 50 %-igen Anteils an den Hauptinvestitionen befinden. Die Kreditgenehmigung ist an eine Reihe von Auflagen gebunden, die der Kanton in der nächsten Projektphase erfüllen muss.
Mit der Vornahme der Vorinvestitionen soll sicher gestellt werden, dass die Porta Alpina zu einem späteren Zeitpunkt zu vernünftigen Kosten realisiert werden kann. Die Ausbruchsarbeiten müssen jetzt erfolgen und auf das Bauprogramm des Gotthard-Basistunnels abgestimmt werden, damit es später bei der Inbetriebnahme desselben zu keinen unnötigen Behinderungen kommt.

Auskunftsperson:
Regierungsrat Stefan Engler, Vorsteher Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden, Tel. 081 257 36 14

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
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