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Die Bündner Regierung begrüsst die vom Bund vorgesehene Änderung der Grundversorgungsbestimmungen in der Fernmeldedienstverordnung. Dabei sollen einzelne bestehende Dienste aus der Grundversorgung gestrichen und stattdessen neue Dienste aufgenommen werden. Diese vorgeschlagenen Anpassungen an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse kann die Regierung grundsätzlich unterstützen, wie sie in ihrer Vernehmlassung festhält.
Sehr begrüsst wird die Aufnahme eines Breitbandanschlusses für den Internetzugang in die Liste der Grundversorgungsdienste. Dabei teilt die Regierung die Auffassung, dass eine flächendeckende Verfügbarkeit die Bildung der Informationsgesellschaft fördert und dass es für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wichtig ist, eine erschwingliche Breitbandverbindung sicherzustellen. Gerade auch für die Randregionen sei es von grundlegender wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung, ebenso wie die Ballungszentren möglichst rasch über die jeweils neuen Kommunikationstechnologien verfügen zu können.
Bedenken äussert die Regierung hingegen zur Möglichkeit, den Breitbanddienst reduzieren zu können, wenn der Anschluss aus technischen Gründen keinen Breitbandinternetzugang erlaubt oder wirtschaftliche Gründe dagegen sprechen. Nach Auffassung der Regierung beinhaltet diese vorgesehene Möglichkeit zu viel Spielraum. Deshalb beantragt sie eine restriktivere Formulierung. Das Angebot soll nur reduziert werden dürfen, wenn ein gleichwertiges Alternativangebot zu einem ähnlichen Preis sichergestellt ist. Nicht einverstanden ist die Regierung schliesslich damit, dass der Dienst der Anrufumleitung gestrichen werden soll. Dieser Dienst hat aus Sicht der Regierung doch eine gewisse wirtschaftliche Berechtigung. So seien kleine Betriebe, wie sie vorab in peripheren Regionen anzutreffen sind, auf eine zentrale Rufnummer mit diesem Zusatzdienst angewiesen.

Aus Gemeinden und Regionen
- Seewis: Die Gemeinde Seewis erhält für das Unwetterfolgeprojekt "Bärgli-Matantobel" einen Kantonsbeitrag von maximal 210'700 Franken.
- Präz: Für die Erneuerung der Wasserversorgung wird der Gemeinde Präz ein Finanzausgleichsbeitrag von maximal 236'400 Franken ausgerichtet.
- Celerina/Schlarigna: Der Teilzonenplan 1:1'000 Lavinatschas sowie der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 / 1:500 Lavinatschas der Gemeinde Celerina/Schlarigna vom 12. Dezember 2005 werden genehmigt.
- Castiel: Die Regierung hat das Einzelprojekt Unwetter 2005, Instandstellung Rutschflächen "Riser", der Gemeinde Castiel genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 330'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 20 Prozent oder höchstens 66'000 Franken zugesichert.
- Klosters-Serneus: Das Einzelprojekt Unwetter 2005, Instandstellung Schutzbauten "Klosters-Serneus", der Gemeinde Klosters-Serneus wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von 1'165'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von 12 Prozent oder höchstens 139'800 Franken zugesichert.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Die Bündner Regierung hat für die Förderung von 21 kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 188'000 Franken gesprochen.
- Vereinigung Churer Altstadt: Die Vereinigung Churer Altstadt erhält für die geplanten Interventionen im Rahmen des Projektes "chur_interveniert" für das Jahr 2006 in Chur eine Defizitgarantie von 12'000 Franken.
- FIS Snowboard Weltmeisterschaften 2007: Dem Verein FIS Snowboard World Championships 2007 Arosa wird ein Beitrag von 230'000 Franken für die Durchführung der FIS Snowboard Weltmeisterschaften im Jahr 2007 zugesichert. Der Beitrag wird unter der Voraussetzung zugesichert, dass sich die Gemeinde Arosa, Swiss Olympic und das Bundesamt für Sport ebenfalls im vorgesehenen Rahmen beteiligen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 800'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- Tschiertscherstrasse: Ricaldei, Steinbachtobel - Farenboden

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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