Die grossrätliche Vorberatungskommission hat die Botschaft der
Regierung zur Teilrevision der Kantonsverfassung, zum Erlass eines
Gesetzes über das Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons
Graubünden und zur Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rates
behandelt. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf die
Vorlage einzutreten. Die Kommission steht unter dem Vorsitz von Grossrat
Mario Cavigelli. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat
Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf.
Formeller Anlass dieser Botschaft bildet die Kantonsverfassung, die
in Art. 31 Abs. 1 zwingend vorschreibt, dass alle wichtigen Bestimmungen
durch den Grossen Rat in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. Die
geltende Personalverordnung ist eine Verordnung des Grossen Rates und
muss deshalb gesetzgeberisch auf Gesetzesstufe geregelt werden. Bei
dieser Gelegenheit wurden auch einzelne materiell-rechtliche
Anpassungen, die Revision von Art. 50 Abs. 3 der Kantonsverfassung sowie
eine geringfügige Anpassung der Geschäftsordnung des Grossen Rates zur
Diskussion gestellt.
Mit der von der Kommission zuhanden des Grossen Rates einstimmig
verabschiedeten Revision der Kantonsverfassung wird die Möglichkeit
einer an bestimmte Voraussetzungen gebundenen Delegation von
Rechtssetzungsbefugnissen an die selbständigen kantonalen Anstalten, die
insbesondere im Personalrecht aktuell sind, geschaffen. Dadurch lassen
sich in diesem Bereich auch Kompetenzkonflikte zwischen Regierung und
Anstalten vermeiden.
Gemäss dem Entwurf der Regierung zum Gesetz über das
Arbeitsverhältnis der Mitarbeitenden des Kantons Graubünden
(Personalgesetz, PG) bildeten die Einhaltung der Minimalstandards des
Obligationenrechts (OR), die zwecks Lückenfüllung generelle und nicht
nur punktuelle Verweisung auf das OR, die Delegation von Kompetenzen von
der Regierung an die Departemente und von diesen an die Dienststellen,
die Streichung der sich in der Praxis nicht bewährten Bewährungsfrist,
die Berücksichtigung der Bestimmungen über den Kündigungsschutz sowie
der Sanktionsbestimmungen gemäss Art. 336a und 337c OR sowie die
Wiederaufnahme des Streikverbotes in einem gewissen Rahmen die
Schwerpunkte der Revision. Diesen Vorschlägen der Regierung schloss sich
die Vorberatungskommission nach einer einlässlichen Beschäftigung
vorbehaltlos an. Eine von der Botschaftsvorlage stark abweichende
eigenständige Lösung schlägt die Kommission aber beim Entlöhnungssystem
vor. Hier soll insbesondere der jährliche automatische Stufenanstieg
durch ein Modell individueller jährlicher Lohnfestlegung sowie von
Leistungs- und Spontanprämien ersetzt werden. Das System der 28
Gehaltsklassen, des Teuerungsausgleichs und des Einreihungsplans sollen
aber auch nach dieser Version unangetastet bleiben. Diesem
Paradigmenwechsel im Besoldungssystem konnte sich auch die Regierung
anschliessen.
Eine Kommissionsminderheit will die Angestellten der selbständigen
und unselbständigen kantonalen Anstalten vom persönlichen
Geltungsbereich des Personalgesetzes ausnehmen. Diese
Arbeitsverhältnisse sollen sich stattdessen nach dem OR richten. Eine
Kommissionsmehrheit befürwortet demgegenüber die Möglichkeit der
Psychiatrischen Dienste Graubünden, Arbeitsverhältnisse für Kaderstellen
mit privatrechtlichem Vertrag zu begründen. Uneins war sich die
Kommission bezüglich der Frage der Unvereinbarkeit von Ämtern. Eine
Kommissionsminderheit will die Möglichkeit von kantonalen Mitarbeitenden
im Teilpensum, sich in den Grossen Rat wählen zu lassen, vollständig
ausschliessen.
Die Änderung der Geschäftsordnung des Grossen Rates passierte die
Kommission ohne grosse Diskussion.
Nach einer eingehenden Vorberatung der Vorlage an zwei ganzen Tagen
verabschiedete die Kommission mit gewichtigen Änderungen und einigen
Minderheitsanträgen die Botschaft der Regierung zuhanden des Grossen
Rates, der die Vorlage in der Junisession 2006 behandeln wird.
Gremium: Vorberatungskommission Personalgesetzgebung
Quelle: dt Vorberatungskommission Personalgesetzgebung