Gesellschaftliche, politische und rechtliche Entwicklungen führen zu
neuen Herausforderungen an die Justiz. Die Überprüfung des Kantons- und
des Verwaltungsgerichts hat gezeigt, dass die beiden kantonalen Gerichte
gut arbeiten, aber die Strukturen in verschiedenen Punkten verbessert
werden können. Die Regierung legt dazu ihre Botschaft für eine
Justizreform dem Grossen Rat vor. Der Entwurf verbindet Bewährtes mit
notwendigen Reformen und trägt den Gegebenheiten im Kanton Graubünden
Rechnung.
Die vorgeschlagene Justizreform hat das Ziel, auf kantonaler Ebene
eine effiziente und bürgerfreundliche Justiz zu sichern und punktuell zu
verbessern. Wichtige Punkte sind die fachliche Qualitätssicherung sowie
eine rationelle und wirtschaftliche Organisation. Es liegt im Interesse
aller Bürgerinnen und Bürger, wenn Rechtsstreitigkeiten mit einem
vernünftigen zeitlichen und finanziellen Aufwand erledigt werden können.
Die vorgeschlagenen organisatorischen Änderungen gelten nur für die
beiden oberen kantonalen Gerichte. Die Bezirksgerichte und die
Kreisämter sind davon nicht betroffen.
Einen Hauptpunkt für die Verbesserung der kantonalen
Justizorganisation bildet die Ausgestaltung des Richteramts an den
beiden kantonalen Gerichten. Nach dem Vorschlag der Regierung sollen
alle Richterinnen und Richter am Kantons- und am Verwaltungsgericht
künftig im Vollamt tätig sein. Dies führt zu besseren Rahmenbedingungen
für einen guten und effizienten Gerichtsbetrieb und stärkt die
Unabhängigkeit der Justiz. Der Vorschlag, auch Hauptämter zu
ermöglichen, fand in der Vernehmlassung keine Mehrheit.
Weiterhin zwei getrennte Gerichte
Ein weiterer Hauptpunkt betrifft die Frage einer Fusion von Kantons-
und Verwaltungsgericht zu einem kantonalen Obergericht. Gestützt auf die
Ergebnisse der Vernehmlassung schlägt die Regierung vor, auf eine Fusion
zu verzichten und weiterhin an zwei getrennten Gerichten festzuhalten.
Weitere Neuerungen
Die Justizreform beschränkt sich nicht nur auf Fragen der
Organisation. Sie passt die Verfahren vor Verwaltungsbehörden und vor
dem Verwaltungsgericht an die Vorgaben der Kantonsverfassung und des
Bundesrechts an. So sollen die Neuordnung der Verwaltungs- und
Verfassungsgerichtsbarkeit sowie die Rechtsweggarantie umgesetzt werden.
Weiter geht es bei der Justizreform, die sieben Erlasse umfasst, um
folgende Punkte:
- Stärkung der Justiz als dritte Gewalt im Staat, insbesondere
gegenüber Parlament und Regierung;
- flexiblere Organisation des Gerichts;
- Massnahmen zur Kostendämmung und zur Beschleunigung der Verfahren;
- Regelung der Stellung der kantonalen Richterinnen und Richter
hinsichtlich Wählbarkeitsvoraussetzungen, Nebenbeschäftigungen und
Aufsicht.
Die Überprüfung der kantonalen Gerichte wurde durch eine Motion
verlangt, die der Grosse Rat im Jahr 2000 einstimmig überwiesen hat. Die
Regierung setzte im Dezember 2003 eine Expertenkommission mit dem
Auftrag ein, Vorschläge für eine künftige Ausgestaltung von Kantons- und
Verwaltungsgericht zu erarbeiten. In einem breiten
Vernehmlassungsverfahren konnten sich bis Ende des letzten Jahres alle
interessierten Personen und Gruppierungen zum Vorentwurf der
Expertenkommission äussern. Der Entwurf wurde allgemein als gute und
taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten betrachtet. Die
grundsätzliche Zustimmung schloss jedoch Kritik in einzelnen Punkten
nicht aus. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung überarbeitete
die verwaltungsinterne Projektleitung die Entwürfe der
Expertenkommission nach den Vorgaben der Regierung. Der Grosse Rat wird
das Geschäft in seiner Session im August behandeln
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden