Die Bündner Regierung befürwortet eine flächendeckende Einführung
der Verwaltungsreform GRiforma. Dies geht aus dem "Schlussbericht über
die verlängerte Versuchsphase und den weiteren Verlauf der
Verwaltungsreform GRiforma" hervor, den die Regierung zuhanden des
Grossen Rates verabschiedet hat. Dieser wird das Geschäft in der
Oktober-Session beraten.
Ende 1996 beschloss die Regierung in der kantonalen Verwaltung ein
Projekt zur Erprobung von New Public Management durchzuführen. Unter dem
Namen "GRiforma" nahmen am
1. Januar 1999 fünf ausgewählte Dienststellen den Pilotbetrieb auf. Die
Pilotphase von 1999 bis 2002 wurde im August 2003 durch den Grossen Rat
um drei weitere Versuchsjahre bis Ende 2005 verlängert. Die Regierung
hat nun den "Schlussbericht über die verlängerte Versuchsphase und den
weiteren Verlauf der Verwaltungsreform GRiforma" zuhanden des Grossen
Rates verabschiedet. Das Geschäft kommt im Oktober vor das Parlament.
Aufgrund der in der Pilotphase gewonnen Erkenntnisse und positiven
Erfahrungen beantragt die Regierung dem Grossen Rat, der
flächendeckenden Einführung der wirkungsorientierten Verwaltungsführung
nach GRiforma-Grundsätzen zuzustimmen.
Flächendeckende Einführung in drei Etappen geplant
Die flächendeckende Einführung der Verwaltungsführung nach
GRiforma-Grundsätzen soll in drei Etappen erfolgen, indem jedes Jahr ab
2007 drei bis fünf Dienststellen aus jedem Departement den Systemwechsel
vollziehen. Es liegt in der Kompetenz der Departemente zu entscheiden,
welche Dienststelle auf welchen Termin vom konventionellen auf das neue
System umstellen wird. Innerhalb dreier Jahre, bis zum 1. Januar 2010,
sollen sämtliche Dienststellen auf die neue Verwaltungsführung
umgestellt haben.
Im Rahmen der Pilotprojektphase hat sich gezeigt, dass die
Voraussetzungen und Bedürfnisse der einzelnen Dienststellen sehr
unterschiedlich sind. Daher spricht sich die Regierung für eine
flächendeckende Einführung mit unterschiedlicher Einführungstiefe aus.
Der einzuführende Standard der Instrumente wird je nach
Leistungsauftrag, Grösse und Komplexität der Dienststelle
unterschiedlich sein.
Kernelemente des neuen Verwaltungsführungsmodells
Die Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen basiert
grösstenteils auf bereits bestehenden Führungsinstrumenten. Wenige neue
Instrumente werden eingeführt. Zentrales Element von GRiforma ist die
Verlagerung der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung von der Input-
zur Outputsteuerung. Bislang ist die Verwaltung Input gesteuert. Das
heisst, der Grosse Rat legt kontogenau fest, welche finanziellen Mittel
einer Dienststelle zur Verfügung stehen, beispielsweise Gehälter,
Büromaterial oder Reisespesen. Welche Leistungen mit diesen Mitteln zu
erbringen sind, war bisher nicht Gegenstand der Diskussion. Mit GRiforma
geht man zur Outputsteuerung über, das heisst die Steuerung der Leistung
gewinnt an Bedeutung. Neu bündeln die Dienststellen ihre Aufgaben und
Leistungen zu Produkten und fassen diese zu Produktgruppen zusammen.
Darauf aufbauend legt der Grosse Rat im Rahmen von Globalbudgets die
finanziellen Mittel fest. Die Budgethoheit des Grossen Rates bleibt
unbestritten. Allerdings wird künftig im Nachweis gegenüber dem Grossen
Rat auf eine detaillierte sachbezogene Kontierung und Beschlussfassung
verzichtet.
Neu greift der Grosse Rat mit der Festlegung der
Produktgruppenstruktur und der Definition der politisch beabsichtigten
Wirkung pro Produktgruppe in einem 4-Jahres-Intervall früh und auf
übergeordneter Ebene steuernd ein. Bei flächendeckender Einführung
ergibt sich dadurch eine Aufwertung der politischen Arbeit, da besser
erkennbar und steuerbar wird, wo welche Mittel zu welchem Zweck
investiert werden.
Mit dem Wechsel zur Verwaltungsführung nach GRiforma-Grundsätzen
erhalten die Dienststellen auf operativer Ebene in einigen Bereichen
mehr Kompetenzen, so insbesondere bezüglich der Art und Weise der
Leistungserbringung. Mittels der parlamentarischen Instrumente kann der
Grosse Rat jedoch jederzeit auf allen Ebenen Einfluss nehmen und
steuernd eingreifen.
Kosten-/Leistungsrechnung wird eingeführt
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung einer
Kosten-/Leistungsrechnung (KLR) in allen Dienststellen. In erster Linie
soll die KLR Transparenz bezüglich der Kosten einer Leistung schaffen
und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Leistungen unterstützen.
Als Basis für die Führung der KLR wird die Einführung einer generellen
Arbeitszeit- und Leistungserfassung nötig. Eine GRiforma-Neuerung, die
für alle Mitarbeitenden direkt spürbar wird.
Die Staatsrechnung wird durch die Einführung von GRiforma in den
Jahren 2007 bis 2011 mit insgesamt 3.605 Millionen Franken Mehraufwand
belastet. Dabei handelt es sich um Personalaufwand in der Höhe von 1.875
Millionen Franken sowie um Sachaufwand in der Höhe von 1.730 Millionen
Franken. Zu diesem Aufwand mit direkten finanziellen Auswirkungen auf
die Staatsrechnung kommen in der Einführungsphase kalkulatorische Kosten
hinzu, welche die Staatsrechnung gegenüber heute nicht zusätzlich
belasten. Diese belaufen sich auf 4.995 Millionen Franken und umfassen
Leistungen, welche durch bereits bestehende personelle Ressourcen
erbracht werden. Nach abgeschlossener Einführung ist infolge neu
geschaffener Stellen mit jährlich wiederkehrendem Aufwand in der Höhe
von 375'000 Franken zu rechnen. Im Vergleich zur Kostenschätzung 2003
lässt sich die Einführung von GRiforma gemäss vorliegender Planung um
2.395 Millionen Franken günstiger umsetzen. Dies in einer Ausgestaltung,
die auf die Bündner Bedürfnisse abgestimmt ist und eine sinnvolle
Ergänzung der bisherigen Steuerungsinstrumente bietet.
Positive Beurteilung
Die im Spätsommer 2005 durchgeführte Befragung von Regierung sowie
Mitarbeitenden und Leitenden der Pilotdienststellen zu GRiforma hat
gezeigt, dass die Haltung gegenüber dieser Form der Verwaltungsführung
nach wie vor mehrheitlich positiv ist. Die Beurteilung von GRiforma ist
insgesamt eher noch positiver ausgefallen als in der Evaluation im Jahr
2002.
Als sinnvoll und nützlich beurteilt werden vor allem die mit
GRiforma verbundene Ausrichtung der Leistungen auf ihre Wirkungen, das
Führen mit Leistungsvereinbarungen und Zielsetzungen, der grössere
Handlungsspielraum im operativen Bereich, die Überprüfung und Messung
der Zielerreichung anhand von Indikatoren sowie die verbesserten und
rasch verfügbaren Führungsinformationen.
Auskunftspersonen:
Regierungsrätin Dr. Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin Finanz- und
Militärdepartement, Telefon 081 257 32 13
Sandra Felix, Projektleiterin NPM/GRiforma, Telefon 081 257 32 18
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden