Die Internationale Regierungskommission Alpenrhein (IRKA) und die
Internationale Rheinregulierung (IRR) wollen die Umsetzung des
Entwicklungskonzepts Alpenrhein (EKA) in enger Zusammenarbeit in
Angriff nehmen. Dies haben die Mitglieder der IRKA und die
Bundesvertreter der IRR an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 18. Juni in
St.Gallen bekräftigt. Mit zwei Projektaufträgen "Nachhaltiger
Hochwasserschutz innerhalb der Dämme" und "Vertiefung
Notentlastungskonzept" sollen bis Ende 2008 wichtige fachliche
Grundlagen für mögliche Umsetzungsprojekte zur nachhaltigen
Sicherstellung des Hochwasserschutzes im Alpenrheintal geschaffen
werden.
Über 500'000 Menschen wohnen, arbeiten und leben im 90 Kilometer
langen Alpenrheintal von Reichenau bis zum Bodensee. Das Alpenrheintal
ist heute ein prosperierender Wirtschaftsstandort mit attraktiven
Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten und artenreichen Lebensräumen.
Mit dem im Dezember 2005 gemeinsam verabschiedeten EKA haben IRKA und
IRR die strategische Grundlage erarbeitet, um primär den
Hochwasserschutz im Alpenrheintal zu gewährleisten, das Ökosystem
Alpenrhein zu optimieren, das Grundwasserreservoir im Rheintal zu
schützen und die Nutzung vorhandener Energiepotenziale am Alpenrhein zu
überlegen.
EKA ist Richtschnur für künftige Vorhaben
Auch ohne EKA sind im Verlauf der letzten Jahre bereits dies- und
jenseits des Alpenrheins wichtige Massnahmen zur Erhöhung der
Hochwassersicherheit und zur Verbesserung des Ökosystems Alpenrhein von
den beteiligten Ländern umgesetzt worden. Diese haben sich bei konkreten
Hochwasserereignissen auch durchwegs gut bewährt. Trotzdem besteht für
die Zukunft Handlungsbedarf.
Die Umsetzung des EKA wird viel Zeit und erhebliche Ressourcen
beanspruchen. Um einen effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten, wird
für sämtliche künftigen Massnahmen am Alpenrhein eine bestmögliche
Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des EKA sichergestellt werden
müssen.
Umsetzung erfordert konkrete Grundlagen
Die Komplexität des Gewässer- und Ökosystems Alpenrhein erfordert
die Erarbeitung detaillierter Grundlagen, bevor konkrete
Umsetzungsprojekte überhaupt angegangen werden können. IRKA und IRR
haben darum vorrangig zwei technische Grundlagenarbeiten im Bereich
Hochwassersicherheit in Auftrag gegeben: Abklärungen von Möglichkeiten
zur Kapazitätserhöhung innerhalb der Dämme und vertiefende fachliche
Abklärungen für ein Notentlastungskonzept. Die Resultate dieser
technischen Abklärungen sollen bis Ende 2008 vorliegen.
Hochwasserschutz innerhalb der Dämme
Das EKA empfiehlt im Abschnitt zwischen Ill-Mündung und dem Bodensee
eine längerfristige Kapazitätserhöhung auf 4'300 m3/s. Mit Blick auf die
weitere Planung hat die IRR - in Absprache mit der IRKA - die ETH Zürich
mit der Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen für eine solche
Kapazitätserhöhung beauftragt.
Die heutigen Staatsverträge zwischen Österreich und der Schweiz
erlauben diese Kapazitätserhöhung nicht, weil das Schutzziel bei 3'100
m3/s festgelegt ist. Für die Umsetzung der Kapazitätsziele des EKA auf
der internationalen Strecke ist darum eine Anpassung der Staatsverträge
notwendig. Die Aufnahme von entsprechenden Staatsvertragsverhandlungen
zwischen den beiden Staaten ist in die Wege zu leiten.
Vertiefung Notentlastungskonzept
Im EKA sind auch für den sogenannten "Überlastfall", also für den
Fall von Hochwasserereignissen über der Kapazitätsgrenze des
Alpenrheins, mögliche Geländekammern bzw. -korridore aufgelistet,
allerdings noch ohne vertiefte Abklärungen. Weil gerade für die
Realisierung solcher Notentlastungen die frühzeitige Sicherung der
notwendigen Räume von zentraler Bedeutung ist, wollen IRKA und IRR auch
diesen Themenbereich bearbeiten. Die nötigen wasserbautechnischen
Abklärungen über mögliche Entlastungsstellen, zulässige bzw. mögliche
Entlastungsmengen, vorhandene Rückhaltevolumen und benötigte Flächen
für Retentionen und Ableitungen sind von IRKA und IRR gemeinsam an ein
ausgewiesenes Ingenieurbüro im Alpenrheintal vergeben worden. Konkrete
Resultate sollen Ende 2008 vorliegen.
Umsetzung des EKA gelingt nur gemeinsam
Zur besseren Koordination der Aktivitäten der beteiligten Staaten
und Länder am Alpenrhein haben IRKA und IRR beschlossen, dass an den
IRKA-Sitzungen künftig immer auch die beiden Bundesvertreter der IRR
beratend vertreten sind. Ebenso werden der österreichische und der
schweizerische Rheinbauleiter als Vertreter der IRR künftig an allen
Sitzungen der IRKA-Koordinationsgruppe teilnehmen.
Die Mitglieder der IRKA sind sich bewusst, dass nebst der
Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Staaten und Ländern insbesondere
auch der rechtzeitige Einbezug der betroffenen Gemeinden, Verbände,
Interessengruppen sowie der Landwirtschaft entscheidend für eine
erfolgreiche Umsetzung des EKA sein wird. Sobald die Resultate aus den
laufenden Grundlagenarbeiten zur Hochwassersicherheit vorliegen, müssen
in einem nächsten Schritt alle betroffenen Kreise in die weitere
Planung und Entscheidfindung miteinbezogen werden.
Die IRKA und ihre Aufgaben
Die Regierungen des Fürstentums Liechtenstein, des Landes Vorarlberg
und der Kantone Graubünden und St.Gallen verfolgen im Rahmen der
"Kooperationsvereinbarung Alpenrhein" vom Dezember 1998 als
übergeordnetes Ziel eine "sichere und nachhaltige Entwicklung zum
gemeinsamen Nutzen des Alpenrheingebietes, insbesondere die Optimierung
der Hochwassersicherheit, die sparsame und umweltverträgliche Nutzung
von Raum und Ressourcen und die Erhaltung und Mehrung der Naturwerte."
Mitglieder der IRKA sind Regierungsrat Willi Haag (St.Gallen,
Vorsitzender), Landeshauptmann
Dr. Herbert Sausgruber (Vorarlberg), Regierungsrat Hugo Quaderer
(Fürstentum Liechtenstein) und Regierungsrat Stefan Engler (Kanton
Graubünden). Seitens der IRR nehmen der Vertreter der Republik
Österreich, Dr. Heinz Stiefelmeyer und der Vertreter der Schweiz,
Andreas Götz an den IRKA-Sitzungen teil.
Gremium: Internationale Regierungskommission Alpenrhein
Quelle: dt Internationale Regierungskommission Alpenrhein