Die Bündner Regierung hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des
Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden eröffnet. Sie
stellt fünf verschiedene Varianten der zukünftigen Dauer der gymnasialen
Ausbildung zur Diskussion.
In der Augustsession 2006 hatte der Grosse Rat einen Auftrag
betreffend die Stärkung der gymnasialen Ausbildung (Erhalt des
Untergymnasiums) überwiesen. Der Auftrag verpflichtet die Regierung, dem
Parlament auf Gesetzesstufe ausformulierte Varianten für die gymnasiale
Ausbildung vorzulegen.
Der Entwurf der Teilrevision des Mittelschulgesetzes stellt fünf
verschiedene Modelle vor. Die Auswahl erfolgte aufgrund der spezifischen
Ausgangslage im Kanton Graubünden mit einer Kantonsschule und den
dezentralen Mittelschulangeboten der sieben privaten Mittelschulen mit
einem Gymnasium. Neben der heutigen Variante mit einem sechs- und
vierjährigen Gymnasium werden auch zwei Varianten zur Diskussion
gestellt mit einem vierjährigen Gymnasium oder mit einem fünfjährigen
Gymnasium. Diese beiden Varianten sehen vor, das Untergymnasium
aufzuheben. Neu aufgenommen wird eine von den Rektoren der Bündner
Mittelschulen eingebrachte Variante. Diese schlägt vor, das heutige
Langzeitgymnasium beizubehalten, beim Übertritt im Anschluss an das 8.
Schuljahr aber ein zusätzliches Schuljahr, ein sogenanntes Studienwahl-
oder auch Synchronisationsjahr, einzuführen. Schliesslich wird die
Variante "Regionen-Zentrum" zur Diskussion gestellt. Diese
flexibilisiert die Modelle für die Gymnasien, so dass an der Bündner
Kantonsschule ein anderes Modell als an den privaten Mittelschulen
umgesetzt werden kann. So könnte die Kantonschule ein vierjähriges
Gymnasium ohne Untergymnasium führen und die privaten Mittelschulen
eines mit Untergymnasium.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2007.
Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer wird
begrüsst
Die Bündner Regierung unterstützt die vom Bund geplante
Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer. Das derzeit
geltende Mehrwertsteuergesetz ist zu kompliziert, unübersichtlich und
nur schwer lesbar. Drei verschiedene Steuersätze und zahlreiche
Ausnahmen von der Steuer führen zu Unklarheiten und schwierigen
Abgrenzungsfragen. Die aktuelle Mehrwertsteuergesetzgebung enthält auch
für die öffentliche Hand nicht wenige Stolpersteine mit entsprechenden
Risiken. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund ausführt,
kann den Zielen der angestrebten Revision daher vorbehaltlos zugestimmt
werden. Die Ziele sind eine radikale Vereinfachung des Systems, die
Gewährung grösstmöglicher Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen,
die Erhöhung der Transparenz sowie eine verstärkte Kundenorientierung.
Das in der Vernehmlassung vorgeschlagene Modul mit einem
Einheitssatz wäre grundsätzlich interessant und könnte auch aus Sicht
der Regierung überzeugen, wenn der Steuersatz genügend tief angelegt
wäre. Ein Einheitssatz über 6 Prozent hätte für die Hotellerie indessen
erhebliche negative Konsequenzen. Der Tourismus ist als
standortgebundene Exportindustrie bereits heute besonders stark von der
Hochpreis- beziehungsweise Hochkosteninsel Schweiz betroffen. Durch die
Einführung eines Einheitssatzes von mehr als 6 Prozent würden die
Hotellerie und der Tourismus an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den
europäischen Mitbewerbern klar verlieren, worunter auch die vor- und
nachgelagerten Bereiche zu leiden hätten. Deshalb ist nach Ansicht der
Regierung dem vorgeschlagenen Modul mit zwei Sätzen der Vorzug zu geben.
Die Hotellerie und das Gastgewerbe profitieren in diesem Modell vom
reduzierten Satz von 3.4 Prozent. Mit diesem tieferen Satz für
Beherbergungsleistungen wird dem Exportcharakter der Hotellerie Rechnung
getragen.
Regierung nimmt Stellung zum angepassten Konzept Wolf Schweiz
Die Bündner Regierung ist mit den Änderungen des Konzepts Wolf
Schweiz in wesentlichen Punkten nicht einverstanden. In der Schweiz hat
der Wolf den Status einer "streng geschützten Tierart". Wie die
Regierung in ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt schreibt,
ist der Wolf weltweit jedoch keine gefährdete Art. Daher besteht kein
Anlass, den Wolf hinsichtlich des Schutzstatus anders zu behandeln als
etwa den Luchs. Demzufolge ist dem Wolf in Bezug auf die Schweiz künftig
nur noch der Schutzstatus "geschützte Tierart" einzuräumen. Die
Regierung erwartet vom Bund, dass er auf internationaler Ebene bei
nächster Gelegenheit diese Forderung erneut einbringt. Dies gilt umso
mehr, als in der Schweiz bereits mittelfristig jagdliche Eingriffe zur
Regulation des Wolfbestandes nötig sein werden.
Auch die Absicht des Bundes, wonach in sogenannten
Fauna-Vorranggebieten wie etwa in Kernzonen von Nationalpärken,
Eidgenössischen Jagdbanngebieten oder Wasser- und Zugvogelreservaten
keine schadensstiftenden Wölfe abgeschossen werden dürfen, lehnt die
Regierung entschieden ab. Die Festlegung des Abschussgebietes soll
ausschliesslich und ohne unnötige Einschränkungen durch die sogenannten
Kompartiments-Kommissionen der verschiedenen Regionen erfolgen. In
diesen Kommissionen sind die Fachleute des Bundes und des Kantons
vertreten. Nach wie vor nicht geklärt ist der Regierung zufolge zudem
die Finanzierung für den Schutz von Kleinviehherden. Hier erwartet die
Regierung vom Bund, dass er zusätzliche Mittel bereitstellt.
Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung verabschiedet
Die Ausfuhr von brennbaren Siedlungsabfällen wird als vorsorgliche
Massnahme auf Verordnungsstufe neu geregelt. Die Bündner Regierung hat
die entsprechende Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung
genehmigt. Die neue Verordnungsbestimmung sieht vor, dass Verträge von
Gemeinden und Abfallbewirtschaftungsverbänden über die Ausfuhr von
brennbaren Siedlungsabfällen in ausserkantonale Verbrennungsanlagen der
Genehmigung durch die Regierung bedürfen. Ausserdem wird neu festgelegt,
unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung erteilt wird. Die
Genehmigung erfolgt nur für befristete Verträge mit einer Laufzeit von
höchstens zwei Jahren und wenn der Transport der Abfälle im Sinne des
Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz mit der Bahn
erfolgt.
Damit konkretisiert die Regierung die in der kantonalen
Abfallplanung mit Blick auf die anstehende Revision des Kantonalen
Umweltschutzgesetzes vorgesehene vorsorgliche Massnahme. Die
Teilrevision der Kantonalen Umweltschutzverordnung tritt am 1. Juli 2007
in Kraft.
Regierung begrüsst Ausführungsbestimmungen zum neuen
Ausländergesetz sowie teilrevidiertes Asylgesetz
Die Bündner Regierung unterstützt die zahlreichen
Ausführungsbestimmungen zum neuen Ausländergesetz sowie zum
teilrevidierten Asylgesetz grundsätzlich. In ihrer Vernehmlassung an den
Bund begrüsst die Regierung die geplante Revision der Verordnung über
die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Nach Auffassung der
Bündner Regierung bedarf die Verordnung jedoch noch einer Überarbeitung
in grundlegenden Fragen. Dabei ist unter anderem ausdrücklich
festzuhalten, dass die Integration als wechselseitiger Prozess zu
verstehen ist, bei welchem vor allem die Ausländer selbst einen
wesentlichen Beitrag zu leisten haben. Ausserdem ist erwünscht, dass die
konkreten Integrationsvorgaben näher präzisiert werden.
Den verfahrensrechtlichen Präzisierungen in den Asylverordnungen
stimmt die Regierung ebenfalls weitgehend zu. Dies gilt namentlich auch
für die Neukonzeption der Abgeltung der kantonalen Aufwendungen bei der
Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden. Die Einführung von
Globalpauschalen wird das Abrechnungsverfahren mit dem Bund erleichtern
und vereinfachen. Die Regierung hält auch das damit verbundene
Anreizsystem zur Senkung der Kosten im Asylbereich als zweckmässig und
zielführend.
Trotz dieser Zustimmung zum vorgeschlagenen Systemwechsel erachtet
die Regierung die vorgeschlagenen Ansätze bei allen Pauschalen als
eindeutig zu tief. Damit werden den Kantonen auch als Folge des
Systemwechsels zusätzliche Kosten überbunden. Dies ist umso
bedauerlicher, als die Kantone die Dauer der Asylverfahren in keiner
Weise beeinflussen können und mit den vorgeschlagenen Neuerungen nun
auch noch die Folgen dieser Missstände zu tragen haben.
Graubünden tritt der neuen Berufsfachschulvereinbarung bei
Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über
die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung
(Berufsfachschulvereinbarung) bei. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen. Am 22. Juni 2006 verabschiedete die Plenarversammlung der
Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die
Berufsfachschulvereinbarung. Diese regelt die Abgeltungen für den
ausserkantonalen Besuch von Berufsfachschulen. Mit der neuen
Vereinbarung wurde der Geltungsbereich auf die Bereiche Forstwirtschaft,
Landwirtschaft, Gesundheit, Soziales und Kunst ausgedehnt. Neu im
Abkommen aufgenommen sind auch Brückenangebote.
Der Kanton Graubünden kann nicht für alle Berufe die
Berufsfachschulausbildung innerhalb des Kantons anbieten, da für
verschiedenste Ausbildungen die Schülerzahlen, welche zur Bildung einer
sinnvollen Klassengrösse notwendig sind, nicht ausreichen. Für den
Kanton ist es deshalb wichtig, der vorliegenden
Berufsfachschulvereinbarung beizutreten. Die Vereinbarung kann auf
Beginn des Schuljahres 2007/2008 in Kraft treten, sofern 15 Kantone
beigetreten sind.
Teilrevision der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und
Kosten von den Motorfahrzeug- und Fahrradhaltern genehmigt
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Verordnung über die
Erhebung von Gebühren und Kosten von den Motorfahrzeug- und
Fahrradhaltern genehmigt. Eine wesentliche Änderung sieht vor, künftig
auf die Vorfakturierung von Prüfungs- und Ausweisgebühren zu verzichten.
Stattdessen wird für die Bearbeitung eines Gesuches um Erteilung eines
Lernfahrausweises (mit Druck und Versand der Zulassungskarte zur
Theorieprüfung) neu eine Gebühr von 30 Franken erhoben. Die geänderte
Gebührenverordnung tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft.
Aus Gemeinden und Regionen
- Davos: Der Vertrag zwischen dem Kanton Graubünden und der
Landschaft Davos Gemeinde betreffend operative Unterstellung der
Landschaftspolizei Davos Gemeinde unter die Kantonspolizei und Übernahme
von gemeindepolizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei wird
genehmigt. Der Vertrag sieht vor, dass die operative Verantwortung auf
die Kantonspolizei übergeht, wogegen die administrative Unterstellung
unter die Landschaft Davos Gemeinde verbleibt.
- Castaneda: Das Integralprojekt "Castaneda IV" der Gemeinde
Castaneda wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten des
Schutzprojektes von 820'000 Franken werden Kantonsbeiträge in der Höhe
von 146'000 Franken zugesichert.
- Silvaplana: Das Projekt "Steinschlagschutz Silvaplana" der
Gemeinde Silvaplana wird genehmigt. An die subventionsberechtigten
Kosten von 470'000 Franken wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 51'700
Franken zugesichert.
- Safien: Der Wasserversorgungsgenossenschaft Safien-Platz wird an
die beitragsberechtigten Kosten für die Erneuerung und den Ausbau der
Wasserversorgungsanlage, 2. Etappe, ein Beitrag von 228'900 Franken
zugesichert.
- Cumbel: Der Gemeinde Cumbel wird an die beitragsberechtigten
Kosten für die Sanierung und den Ausbau der Wasserversorgungsanlage, 2.
Etappe, ein Beitrag von 72'000 Franken zugesichert.
- Savognin: Auf der Julierstrasse in Savognin innerorts im Bereiche
Spital/Post wird die bestehende Höchstgeschwindigkeit 50 km/h "generell"
um ca. 170 Meter in Richtung Bivio ausgedehnt.
- Samnaun: In der Gemeinde Samnaun wird innerorts in verschiedenen
Fraktionen flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
festgelegt und eine "Tempo-30-Zone" mit Einbezug der jeweiligen
Kantonsstrasse eingeführt.
- Bivio: In Bivio wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Hauptstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die
Geschwindigkeit 50 "generell" bei der südlichen Dorfeinfahrt um ca. 50
Meter in Richtung Silvaplana verschoben und die Vorzone 60 km/h
aufgehoben.
- Bergün: In der Gemeinde Bergün wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.
- Rodels: In der Gemeinde Rodels wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrassen eingeführt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- "Waldbau 2007": Das gesamtkantonale Sammelprojekt "Waldbau 2007"
mit Gesamtkosten von 24'802'000 Franken wird genehmigt. Die nach Abzug
des Holzerlöses verbleibenden Kosten betragen 13'790'000 Franken. Den am
Projekt beteiligten Waldeigentümern werden Kantonsbeiträge in der Höhe
von 1'996'000 Franken zugesichert. Das Projekt bezweckt, die
notwendigsten und dringendsten Waldpflegearbeiten nach klaren
Prioritäten weiterzuführen.
- Stadt Chur: Der Stadt Chur wird gestützt auf das
Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) an die Überdachung des
Aussenbeckens der Sportanlage Obere Au, Schwimmanlage, ein Beitrag von
210'000 Franken zugesichert.
- Fussballclub Ems: Unter der Voraussetzung des Zustandekommens der
Gesamtfinanzierung wird dem Fussballclub Ems gestützt auf das
Sportanlagenkonzept Graubünden (KASAK GR) an den Bau des
Kunstrasenplatzes Sportplatz Vial Domat/Ems ein Beitrag von 220'000
Franken zugesichert.
- Humanitäre Hilfe: Für insgesamt neun humanitäre Hilfsprojekte im
Ausland hat die Regierung einen Gesamtbetrag von 34'000 Franken
bewilligt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 759'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Kreisel Thusis
Nord
Personelles
- Renato Lanfranchi, wohnhaft in Igis, ist zum
Amtsleiter-Stellvertreter des Gesundheitsamts ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden