Mit der Totalrevision des kantonalen Veterinärgesetzes wird
einerseits das kantonale Recht an das veränderte Bundesrecht angepasst.
Andererseits sollen in einigen Bereichen neue Akzente gesetzt werden. So
hat die Regierung griffige Massnahmen gegen gefährliche Hunde ins Gesetz
aufgenommen. Auch werden die Berufe der Tiergesundheitspflege neu
geregelt. Schliesslich soll weiterhin sichergestellt werden, dass die
bundesrechtlich geforderte Professionalisierung des Veterinärdienstes
auch umgesetzt werden kann. Die Regierung hat die entsprechende
Botschaft an den Grossen Rat verabschiedet, der das Geschäft in der
Augustsession beraten wird.
Im neuen Veterinärgesetz ist vorgesehen, dass verhaltensauffällige
Hunde einem Wesenstest unterzogen werden können. Wird ein Hund als
gefährlich eingestuft, können die Behörden die notwendigen Massnahmen
anordnen. In Betracht fallen etwa die Auferlegung einer Leinen- oder
Maulkorbpflicht. Bei besonders gefährlichen Hunden kann aber auch die
Tötung angeordnet werden. Die Hundehalter können zudem verpflichtet
werden, Ausbildungskurse zu besuchen oder eine Haftpflichtversicherung
abzuschliessen.
Hingegen sieht die Regierung davon ab, bestimmte Hunderassen
generell zu verbieten. So müssen nicht alle Hunde einer bestimmten Rasse
zwangsläufig gefährlich sein. Umgekehrt bedeutet aber auch die
Zugehörigkeit zu einer "ungefährlichen Rasse" keineswegs, dass der Hund
harmlos ist.
Mit dem neuen Gesetz wird weiter die Ausübung der Berufe der
Tiergesundheitspflege eingehender geregelt. Personen ohne tierärztlichen
Universitätsabschluss wie Tierheilpraktiker, Tierhomöopathen oder
Tierpsychologen müssen sich über gewisse Grundkenntnisse ausweisen. So
müssen sie Tierseuchen erkennen können und die einschlägige Gesetzgebung
zum Beispiel im Bereiche des Tierschutzes und der Tierseuchen kennen.
Ihre Tätigkeit ist bewilligungspflichtig und sie müssen sich bei der
Aufnahme ihrer Tätigkeit über ihre Grundkenntnisse ausweisen.
Das Bundesrecht überträgt dem Veterinärdienst immer neue Aufgaben
und stellt an die amtlichen Organe immer neue Anforderungen. So sind in
den letzten Jahren die Ansprüche an die Ausbildung und die praktische
Erfahrung der amtlichen Organe stetig gestiegen. Das Veterinärgesetz
ermöglicht es, mit der Entwicklung Schritt zu halten und die
Organisation an die veränderten Bedürfnisse anzupassen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden