Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) und die
Bündner Regierung wollen die Stellung der Finanzkontrolle auf
Gesetzesstufe konkretisieren und die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle
stärken. Zudem sollen die Abhängigkeiten im administrativen Bereich
geklärt und dabei auch die Entwicklung bei den Finanzkontrollen in der
übrigen Schweiz berücksichtigt werden. Die Regierung hat die
entsprechende Botschaft für ein neues Gesetz über den Finanzhaushalt und
die Finanzaufsicht im Kanton Graubünden verabschiedet. Der Grosse Rat
wird das Geschäft in der Augustsession 2007 behandeln. Die revidierten
Erlasse sollen in den Hauptteilen auf 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt
werden.
Die Neuregelung der Finanzaufsicht lehnt sich stark an das
Mustergesetz der Fachvereinigung der Schweizerischen Finanzkontrollen
an. Gegenüber der heutigen Regelung wird die Unabhängigkeit der
Finanzkontrolle gestärkt, was für ihre Prüfungstätigkeit und ihre
Glaubwürdigkeit von grosser Bedeutung ist. Die Finanzkontrolle soll
indessen weiterhin - wie in der Schweiz üblich - als Fachorgan der
Finanzaufsicht für die GPK und die Regierung tätig sein. Der
Aufsichtsbereich wird daher sehr umfassend definiert, womit auch ein
Anliegen der Kantonsverfassung umgesetzt wird. Bei den selbstständigen
öffentlich-rechtlichen Anstalten beschränkt sich die Aufsicht durch die
Finanzkontrolle ohne besonderen Auftrag durch die Regierung oder die GPK
auf den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Revisionsbericht.
Eine der Neuerungen der Revision ist, dass die Regierung den Leiter
der Finanzkontrolle auf Antrag eines paritätischen Auswahlgremiums,
bestehend aus Vertretern der Regierung und der GPK, wählen soll. Des
Weiteren soll die Finanzkontrolle bezüglich Ausgabenkompetenzen und
Kreditüberschreitungskompetenzen einem Departement gleichgestellt
werden. Die Finanzkontrolle erstellt ihr Budget, das die Regierung
unverändert in ihren Entwurf zum Budget übernimmt. Sie unterbreitet der
GPK direkt Gesuche um Kreditüberschreitungen und Nachtragskredite. Der
Leiter der Finanzkontrolle soll im Rahmen des genehmigten Budgets für
alle Personalgeschäfte der Finanzkontrolle zuständig sein, insbesondere
auch für Einstellungen, Beförderungen und Entlassungen.
Die GPK soll überdies eine externe Revisionsstelle mit der Prüfung
der Rechnung sowie der periodischen Qualitäts- und Leistungsbeurteilung
der Finanzkontrolle beauftragen. Ferner soll die Finanzkontrolle die
Aufsichtstätigkeit der GPK unter Berücksichtigung des Auftrages dieser
Kommission unterstützen. Die Finanzkontrolle lässt der GPK jede der
Oberaufsicht dienende Information zukommen. Neu soll das GPK-Sekretariat
organisatorisch klar von der Finanzkontrolle getrennt und in das
Ratssekretariat integriert werden. Schliesslich soll der
Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle neu auch ganz oder teilweise dem
Grossen Rat zur Kenntnis gebracht werden können. Dieser Bericht hat
indessen das Amtsgeheimnis und die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden