Der Kanton Graubünden verlangt bei der Gesamtschau zum
Bundesbeschluss über den Bau und die Finanzierung von
Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV) verschiedene
Anpassungen. Der Bundesrat stellt mit der Vorlage dar, wie das
schweizerische Eisenbahnnetz und das Verkehrsangebot im öffentlichen
Verkehr weiterentwickelt werden sollen. Des Weiteren soll die zukünftige
Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) mittels neuem Bundesgesetz und
Bundesbeschluss über den Gesamtkredit sichergestellt werden.
Im Grundsatz schliesst sich die Regierung in ihrer Vernehmlassung
der gemeinsamen Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Direktoren
des öffentlichen Verkehrs an. Aus Sicht von Graubünden weist die
Regierung aber darauf hin, dass die Verschiebung der Ausbauten auf der
Achse Zürich - Chur in eine sogenannte Erweiterungsoption den Kanton
Graubünden in der Entwicklung hindert. Der Markt verlangt insbesondere
auch im Verkehr Basel - Zürich - Graubünden eine Taktverdichtung. Für
die Regierung sind die infrastrukturellen Voraussetzungen für eine
rasche Einführung des Halbstundentaktes Zürich - Chur weitgehend
gegeben.
Problematisch für Graubünden ist auch der Umstand, dass die
konzessionierten Transportunternehmen, insbesondere die Rhätische Bahn
(RhB), abgeltungstechnisch keinen Personenfernverkehr fahren wie die
SBB. Dies hat zur Folge, dass die RhB keinen Anspruch auf
Investitionsmittel aus dem FinöV-Fonds hat. Gleichzeitig ist es aber
nötig, dass die RhB ihre Angebote auf diejenigen der SBB ausrichtet.
Daher ist eine angemessene Einbindung des Regionalverkehrs in die
Vorlage ZEB für die Regierung zwingend. Schliesslich verlangt die
Regierung, dass als Erweiterungsoption ein umsteigefreier Stundentakt
zwischen Konstanz - Rorschach - Sargans - Chur aufzunehmen ist. Grund
dafür ist, dass der Kanton Graubünden zurzeit von Süddeutschland mit dem
öffentlichen Verkehr nicht attraktiv erreichbar ist.
Vernehmlassung zur Teilrevision der Verordnung zum
Krankenpflegegesetz eröffnet
Die Bündner Regierung hat die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz
über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und
pflegebedürftigen Personen (Verordnung zum Krankenpflegegesetz) zur
Vernehmlassung freigegeben.
Am 13. Juni 2007 hatte der Grosse Rat eine Teilrevision des Gesetzes
über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und
pflegebedürftigen Personen (Krankenpflegegesetz) beschlossen. Die
Teilrevision beinhaltet die Einführung einer leistungsbezogenen
Finanzierung der Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex)
sowie der Mütter- und Väterberatung durch den Kanton sowie eine
Neukonzeption der Investitionsbeiträge des Kantons an Alters- und
Pflegeheime und Pflegegruppen.
Die Teilrevision des Krankenpflegegesetzes bedingt in verschiedenen
Punkten eine Anpassung der Verordnung zum Krankenpflegegesetz. Neu
werden die Bestimmungen, welche einen chancengleichen Zugang zu
Leistungen der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter- und
Väterberatung für alle betroffenen Menschen im Kanton Graubünden
sicherstellen, in die Verordnung eingebaut. Zudem regelt die Verordnung
im Bereich der häuslichen Pflege und Betreuung die anerkannten
Leistungen in den beitragsberechtigten Leistungskategorien (pflegerische
Leistungen, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen,
Mahlzeitendienst) sowie den maximalen beitragsberechtigten
Leistungsumfang.
Ferner werden bei der Mütter- und Väterberatung die Minimalstandards
zu Art und Umfang der anzubietenden Dienstleistungen vorgegeben.
Schliesslich bestimmt die Verordnung den zur Festlegung der kantonalen
Leistungsbeiträge für die Dienste der häuslichen Pflege und Betreuung
sowie der Maximaltarife im Heimbereich massgebenden Begriff der
Wirtschaftlichkeit.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements
für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch abrufbar. Die Frist
läuft bis zum 30. September 2007.
Auskunftsperson:
Rudolf Leuthold, Leiter Gesundheitsamt, Tel. 081 257 26 41
Jugendliche erhalten mehr Unterstützung beim Einstieg in die
Berufswelt
Der Kanton Graubünden verstärkt die Unterstützung für Jugendliche
mit Schwierigkeiten bei der Integration in den Berufs- und Arbeitsmarkt.
Die Bündner Regierung hat das entsprechende Konzept Case Management
Berufsbildung genehmigt.
Die Schwierigkeiten von Jugendlichen bei der Integration in den
Berufs- und Arbeitsmarkt haben in den letzten Jahren auch in Graubünden
zugenommen. Eine besondere Problematik ergibt sich im Zusammenhang mit
dem gesellschaftlichen Wandel und den damit einhergehenden gestiegenen
Anforderungen der Wirtschaft an die Auszubildenden. Für
leistungsschwache oder sozial benachteiligte Schulabgehende wird es
zunehmend schwieriger, einen beruflichen oder schulischen
Ausbildungsplatz zu finden.
Mit der Lancierung des Projekt Case Management Berufsbildung
reagiert der Kanton auf diese Situation. Oberstes Projektziel ist es,
einer möglichst grossen Zahl von Jugendlichen den Abschluss einer ersten
obligatorischen Ausbildung zu ermöglichen und damit die
Jugendarbeitslosigkeit zu vermindern beziehungsweise zu verhindern. Mit
der Umsetzung wird ab Herbst 2007 gestartet. Dafür werden professionelle
Coaches engagiert, die die gefährdeten Jugendlichen während der Phase
der Berufsfindung und des Berufseinstiegs unter dem Motto "Hilfe zur
Selbsthilfe" begleiten. Die Pilotphase ist auf vier Schuljahre
ausgerichtet. Die Federführung für das Projekt liegt beim Amt für
Berufsbildung. Für die Umsetzung für die Jahre 2007 bis 2011 ist ein
Kreditrahmen von 958'600 Franken vorgesehen.
Integration von Ausländern wird gefördert
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll verstärkt
gefördert werden. Die Bündner Regierung hat die Führung und Koordination
im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts dem Amt für
Polizeiwesen und Zivilrecht zugewiesen. Zudem wird zur Umsetzung
sämtlicher im Integrationsbereich des Ausländer- und Asylrechts sowie im
Rahmen der Rassismusbekämpfung anfallenden Aufgaben auf den 1. Januar
2008 die Stelle einer oder eines Integrationsdelegierten geschaffen.
Im Rahmen des neuen Ausländergesetzes und der Asylgesetzrevision
sowie der dazugehörenden Verordnungen werden im Integrationsbereich die
Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen neu geregelt. Den
Kantonen werden der Vollzug und die Umsetzung des Schwerpunktprogramms
des Bundes obliegen. Dieser Wechsel stellt neue Anforderungen an die
kantonale Integrationspolitik. Analog der Bundesregelung ist nun der
Bereich der kantonalen Integrationspolitik im Ausländerbereich beim Amt
für Polizeiwesen und Zivilrecht angesiedelt worden. Dieses trägt die
Verantwortung für die Führung und Umsetzung der Integrationsförderung.
Es verwaltet auch die vom Bund ausbezahlten Integrationsbeiträge im
Rahmen eines neu zu schaffenden Integrationsfonds. Der oder die neue
Integrationsdelegierte wird die Integrationsmassnahmen für die soziale,
berufliche und kulturelle Integration von Flüchtlingen,
Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung und vorläufig Aufgenommenen
koordinieren sowie die übrigen Integrationsaufgaben des Kantons
umsetzen.
Auskunftsperson:
Heinz Brand, Vorsteher Amt für Polizeiwesen und Zivilrecht, Tel. 081
257 25 21
Regierung begrüsst Änderung der Spielbankenverordnung
Die Bündner Regierung begrüsst sämtliche Massnahmen, die zu einer
Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Spielbanken in
Graubünden führen. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur
Änderung der Spielbankenverordnung des Bundes schreibt, wäre eine
Schliessung der beiden verbliebenen Bündner Spielbanken mit einem
grossen Imageverlust nicht nur für den Tourismuskanton Graubünden,
sondern auch für die Schweizer Glückspiellandschaft verbunden. Sie hätte
zudem den Verlust von rund fünfzig Arbeitsplätzen zur Folge, was es
ebenfalls zu verhindern gilt.
Die Regierung ist deshalb damit einverstanden, dass den Spielbanken
erlaubt wird, den Betrieb von Tischspielen an Tagen einzustellen, an
denen keine angemessene Rentabilität erzielt werden kann. Die Regierung
unterstützt ebenso weitere Massnahmen, um den wirtschaftlichen Erfolg
der Tourismuscasinos, von dem auch der Bund und der Kanton profitieren,
sicher zu stellen. Um Nachteile der Tourismuscasinos auszugleichen und
die positiven Auswirkungen der Casinos für die öffentliche Hand zu
erhalten, spricht sie sich ausserdem auch für eine Revision des
Spielbankengesetzes im Bereich der Abgabesätze der Casinos aus.
Anpassungen der NFA-Ausführungsverordnungen werden mehrheitlich
gutgeheissen
Die Bündner Regierung ist mit den Anpassungen des Verordnungsrechts
des Bundes infolge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in den überwiegenden
Teilen einverstanden. Die vorliegenden Verordnungsentwürfe setzen die
Vorgaben aus der NFA-Gesetzgebung im Wesentlichen korrekt um, schreibt
die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Verschiedene
Bestimmungen bedürfen indessen punktuell der Klarstellung oder der
Korrektur. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Wald, Wasser sowie
Natur- und Heimatschutz. Die Kantone sollen nach Ansicht der Regierung
durch die NFA mehr Selbstständigkeit bei der Aufgabenerfüllung
beziehungsweise bei der Realisierung der Projekte erhalten. Sie können
die entsprechenden Handlungsspielräume jedoch nur nutzen, wenn sich der
Bund im Bereich der verbleibenden Verbundaufgaben konsequent auf die
strategischen Vorgaben beschränkt und nicht in allen Details den
Kantonen Vorschriften macht. So betrachtet vermögen die vorliegenden
Ausführungsverordnungen nicht in allen Punkten zu überzeugen und müssen
teilweise noch angepasst werden.
Auskunftsperson:
Urs Brasser, Finanzsekretär Departement für Finanzen und Gemeinden,
Tel. 081 257 32 12
Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die
Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung beschlossen
Die Bündner Regierung hat eine Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der
familienergänzenden Kinderbetreuung im Kanton Graubünden beschlossen.
Angepasst worden ist die bisher gültige Vorgabe einer minimalen
Platzierungsdauer in Kindertagesstätten von zwei Halbtagen pro Woche.
Aufgrund der Nachfrage nach kürzeren Betreuungsmöglichkeiten ist die
bestehende Klausel auf "während mindestens eines Halbtages pro Woche"
abgeändert worden. Ferner werden die Normkosten zur Berechnung der
Beiträge der öffentlichen Hand neu formuliert und erweitert. Um die
Berechnung der Normkosten einheitlicher zu gestalten, wird den Anbietern
als Basis für die Berechnung der Normkosten neu ein einheitlicher
Kontenplan vorgegeben. Auch im Familienbericht Graubünden wurde im
Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung die Erweiterung der
Normkosten als Massnahme in erster Priorität angestrebt. Die angepassten
Ausführungsbestimmungen treten auf den 1. Januar 2008 in Kraft.
Totalrevision der Verordnung über die Schulzahnpflege
Die Bündner Regierung hat die Totalrevision der Verordnung über die
Schulzahnpflege genehmigt. Mit der Totalrevision soll eine wirksame
Durchführung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit für alle
Kinder der Kindergärten und der Primarschulstufe inklusive altersgemässe
Kleinklassen und Sonderschulen im Kanton Graubünden sichergestellt
werden. Nötig ist die Anpassung, weil die Graubündner
Zahnärztegesellschaft zur Sicherstellung der Massnahmen zur Erhaltung
der Mundgesundheit in den Schulen ein neues Konzept ausgearbeitet hat.
Dieses sieht vor, anstelle einer einzigen Schulzahnpflege-Helferin im
Kanton ein Netz von ungefähr 20 regionalen Instruktorinnen, die über
eine Ausbildung als Dentalassistentin verfügen, aufzubauen. Damit soll
eine möglichst hohe Akzeptanz und Effektivität der Massnahmen in allen
Regionen des Kantons Graubünden gewährleistet werden. Die neue
Verordnung tritt auf den 1. August 2007 in Kraft und findet erstmals für
das Schuljahr 2007/2008 Anwendung.
Naturgefahrenmanagement 2007 genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Arbeitsprogramm
Naturgefahrenmanagement 2007 mit Gesamtaufwendungen von 1'350'000
Franken genehmigt. Das Arbeitsprogramm weist Schwerpunkte im Bereich
Gefahreninformationssystem sowie die Weiterführung und Neuerstellung von
Gefahrenkarten in diversen Gemeinden auf. Rund 60 Prozent der Arbeiten
werden durch den kantonalen Forstdienst geleistet. Spezielle
Teilbereiche des Arbeitsvolumens werden an private Büros vergeben. Nach
Abzug der zu erwartenden Bundesbeiträge verbleiben dem Kanton
Nettoaufwendungen von rund 262'000 Franken.
Aus Gemeinden und Regionen
- Chur: Die Totalrevision der Stadtplanung der Stadt Chur vom 26.
November 2006 wird genehmigt.
- Vignogn: Die Verfassung der Gemeinde Vignogn vom 9. Mai 2006 wird
mit Ausnahme von Art. 42 Abs. 2 genehmigt.
- Trun: Auf der Oberalpstrasse in der Fraktion Campliun der Gemeinde
Trun wird bei der westlichen Dorfeinfahrt die Höchstgeschwindigkeit 60
km/h um ca. 220 Meter in Richtung Disentis/Mustér ausgedehnt.
- Sils i.E./Segl: In der Gemeinde Sils i.E./Segl wird innerorts
flächendeckend die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine
"Tempo-30-Zone" mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt.
- Davos: In der Gemeinde Davos wird innerorts auf der Scaletta- und
der Bobbahnstrasse die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und
je eine "Tempo-30-Zone" eingeführt.
- Pratval: In Pratval wird innerorts flächendeckend die
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt und eine "Tempo-30-Zone"
mit Einbezug der Kantonsstrasse eingeführt. Gleichzeitig wird die
Geschwindigkeit 50 "generell" zusammen mit der Innerortstafel bei der
südlichen Dorfeinfahrt um ca. 100 Meter in Richtung Thusis und bei der
östlichen Dorfeinfahrt um ca. 30 Meter in Richtung Almens verschoben.
- Laax: Das Projekt "Erschliessung Alp Uaul" der Gemeinde Laax wird
genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 510'000 Franken
zugesichert.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Wohnheim St. Catharina, Cazis: Das Bauprojekt für den Umbau des 1.
und 2. Obergeschosses im Wohnheim St. Catharina, Cazis, wird genehmigt.
Der Trägerschaft wird ein kantonaler Baubeitrag von maximal 344'500
Franken in Aussicht gestellt.
- Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von 12
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 138'500
Franken gesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 1'380'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Anpassung elektromechanische Anlagen sowie
Stark- und Schwachstrominstallationen Fahrraum Tunnel San Bernardino
Personelles
- Willi Berger, wohnhaft in Chur, Departementssekretär beim
Departement für Finanzen und Gemeinden, ist zum Direktor der Kantonalen
Pensionskasse Graubünden ernannt worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden