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Der Grosse Rat wird sich in der Augustsession 2007 unter anderem mit der Totalrevision des kantonalen Veterinärgesetzes beschäftigen. Die Kommission für Gesundheit und Soziales unter dem Vorsitz von Grossrat Vincent Augustin hat die entsprechende Botschaft der Regierung anlässlich zweier Sitzungen zu Handen des Grossen Rates vorberaten. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrat Hansjörg Trachsel. Weiter wurden Vertreter der Gesellschaft der Bündner Tierärzte sowie des Metzgergewerbes durch die Kommission zu einem Hearing eingeladen.
Die seit Inkrafttreten des kantonalen Veterinärgesetzes am 1. Januar 1995 eingetretenen zahlreichen Änderungen in den eidgenössischen Erlassen bedingen auch Änderungen auf kantonaler Stufe. Ein weiterer Grund für die Neuregelung der Veterinärgesetzgebung bildet die neue Kantonsverfassung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Für einige Bestimmungen der geltenden Erlasse im Bereich des Veterinärwesens ist aufgrund ihrer Wichtigkeit nach der neuen Kantonsverfassung eine Regelung auf Gesetzesstufe erforderlich. Weiter werden in den Bereichen Tiergesundheitspflege und Hundehaltung aufgrund der gesammelten Erfahrungen neue Akzente gesetzt. Die Kommission ist mit der Regierung der Ansicht, dass im Bereich Hundehaltung keine grundsätzlichen Neuerungen wie beispielsweise Maulkorbpflicht, Leinenpflicht inner- und/oder ausserhalb des besiedelten Gebietes, schärfere Repressionsmassnahmen für gefährliche Hunde etc. eingeführt werden müssen. Angesichts der Sachnähe kann die kantonale Vollziehungsgesetzgebung zum eidgenössischen Tierschutzgesetz zudem in das Veterinärgesetz integriert werden.
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit einigen Änderungen zu verabschieden.

Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales
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