Der Grosse Rat wird sich in der Augustsession 2007 unter anderem mit
der Totalrevision des kantonalen Veterinärgesetzes beschäftigen. Die
Kommission für Gesundheit und Soziales unter dem Vorsitz von Grossrat
Vincent Augustin hat die entsprechende Botschaft der Regierung
anlässlich zweier Sitzungen zu Handen des Grossen Rates vorberaten. An
den Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch Regierungsrat Hansjörg
Trachsel. Weiter wurden Vertreter der Gesellschaft der Bündner Tierärzte
sowie des Metzgergewerbes durch die Kommission zu einem Hearing
eingeladen.
Die seit Inkrafttreten des kantonalen Veterinärgesetzes am 1. Januar
1995 eingetretenen zahlreichen Änderungen in den eidgenössischen
Erlassen bedingen auch Änderungen auf kantonaler Stufe. Ein weiterer
Grund für die Neuregelung der Veterinärgesetzgebung bildet die neue
Kantonsverfassung, die am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Für
einige Bestimmungen der geltenden Erlasse im Bereich des Veterinärwesens
ist aufgrund ihrer Wichtigkeit nach der neuen Kantonsverfassung eine
Regelung auf Gesetzesstufe erforderlich. Weiter werden in den Bereichen
Tiergesundheitspflege und Hundehaltung aufgrund der gesammelten
Erfahrungen neue Akzente gesetzt. Die Kommission ist mit der Regierung
der Ansicht, dass im Bereich Hundehaltung keine grundsätzlichen
Neuerungen wie beispielsweise Maulkorbpflicht, Leinenpflicht inner-
und/oder ausserhalb des besiedelten Gebietes, schärfere
Repressionsmassnahmen für gefährliche Hunde etc. eingeführt werden
müssen. Angesichts der Sachnähe kann die kantonale
Vollziehungsgesetzgebung zum eidgenössischen Tierschutzgesetz zudem in
das Veterinärgesetz integriert werden.
Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission dem Grossen Rat
einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit
einigen Änderungen zu verabschieden.
Gremium: Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Kommission für Gesundheit und Soziales