Der Zugang zu den Geodaten des Kantons Graubünden soll erleichtert
und deren Bezug noch günstiger werden. Die Bündner Regierung hat zu
diesem Zweck die Vernehmlassung über die Teilrevision der Verordnung
über die Gebühren für den Bezug von Auszügen und Auswertungen der
amtlichen Vermessung eröffnet.
Damit die Öffentlichkeit die Geodaten nutzen kann, soll eine
zentrale Stelle diese auf einfache Weise und vor allem möglichst
kostengünstig anbieten. Um die Wertschöpfung der weitgehend
brachliegenden Ressource Geodaten deutlich zu verbessern, wurde Ende
Januar 2007 die GeoGR AG gegründet. Daran beteiligt sind der Kanton, der
Verein Ingenieur-Geometer Graubünden und der Bündner Planerkreis. Die
GeoGR AG soll als Geodatendrehscheibe Ansprechpartnerin und Abgabestelle
für den Bezug möglichst aller Geodaten des Kantons, insbesondere auch
der Daten der amtlichen Vermessung, sein. Dementsprechend ist die
Teilrevision der Verordnung über die Gebühren von Auszügen und
Auswertungen der amtlichen Vermessung darauf ausgerichtet, dass die
Daten der amtlichen Vermessung grundsätzlich über die
Geodatendrehscheibe GeoGR angeboten werden. Ausserdem ist es notwendig,
die Gebühren an die Markverhältnisse anzupassen und entsprechend weiter
deutlich zu reduzieren. Dadurch sollen vermehrt auch Grosskunden und
Dauerbenutzende gewonnen werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements
für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch einzusehen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 2. November 2007.
Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der
Schweiz soll überarbeitet werden
Die Bündner Regierung verlangt eine Überarbeitung des Entwurfs der
Verordnung über den Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz.
Für den Kanton Graubünden mit seinen vielzähligen Beständen an Objekten
ist ein Inventar historischer Verkehrswege zwar überaus bedeutend,
schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Die
Interessen der Strasse als leistungsmässig wichtigste
Verkehrsinfrastruktur der Schweiz und im Speziellen des grossflächigen
Gebirgskantons Graubünden werden durch die geplante Unterschutzstellung
aber beeinträchtigt. Dies könnte den ordnungsgemässen Unterhalt und
Ausbau des heutigen Strassensystems teilweise verunmöglichen oder
verzögern. Die enorme Anzahl von Objekten im Bundesinventar birgt die
Gefahr für eine missbräuchliche Anwendung der Verordnung.
Sollte dennoch am Verordnungsentwurf festgehalten werden, fordert
die Regierung, eine restriktivere Betrachtungsweise bei der Aufnahme von
historischen Verkehrswegen ins entsprechende Inventar anzuwenden.
Insbesondere dürften nur diejenigen Wegstücke in die Liste aufgenommen
werden, bei denen die historische Substanz noch deutlich erkennbar ist.
Regierung äussert sich zu den Ausführungsbestimmungen der
Agrarpolitik 2011
Die Bündner Regierung ist mit den Ausführungsbestimmungen der
Agrarpolitik 2011 des Bundes nur teilweise einverstanden. Aufgrund von
Parlamentsbeschlüssen sind die vorgeschlagenen Änderungen in den
Entwürfen der Verordnungen zwar weniger bedeutend als jene, die der
Bundesrat in seiner Botschaft zur Agrarpolitik 2011 vorsah, hält die
Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund fest. In den zahlreichen
einzelnen Verordnungen sind aber viele Detailregelungen änderungs- oder
ergänzungsbedürftig.
Unter anderem führen verschiedene Bestimmungen des Verordnungspakets
zu einem erwünschten verbesserten ökologischen Ausgleich. Dennoch weist
die Vorlage verschiedene Mängel auf. Zum einen werden wichtige
ökologische Leistungen zum Teil immer noch zu gering abgegolten. Zum
anderen sind die Direktzahlungen nur geringfügig an zusätzliche
Leistungen gebunden. Ausserdem nehmen der Regierung zufolge die
Anforderungen an die Landwirte und deren administrativer Aufwand laufend
zu.
Ebenfalls Sorgen bereitet der Regierung die Direktzahlungspolitik
des Bundes im Bereich des Bergackerbaus. In den vergangen sechs Jahren
ist der Getreideanbau in Graubünden von 299 auf 105 Hektaren
zusammengeschrumpft. Wesentlich schuld daran sind die Bedingungen für
den Bezug von Raufutterverzehrerbeiträgen. Mit den neuen Auflagen des
Bundes für den Bezug der tierbezogenen Beiträge wird der Bergackerbau in
Graubünden bis auf den Mais gänzlich verschwinden. Die Regierung ist
überzeugt, dass mit gutem Willen auf Bundesebene eine Lösung gefunden
werden kann. Einverstanden ist die Regierung damit, dass die Kontrollen
der landwirtschaftlichen Betriebe koordiniert werden sollen. Allerdings
lehnt sie eine Akkreditierung der kantonalen Stellen, welche die
Kontrollen durchführen, ab.
Kosten für die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer
sollen vom Bund getragen werden
Die Bündner Regierung verlangt, dass die Kosten zur Einführung der
neuen AHV-Versichertennummer vom Bund getragen werden. Die Einführung
ist auf den 1. Juli 2008 vorgesehen. Im Rahmen der
Registerharmonisierung und der registergestützten Volkszählung spielt
die neue AHV-Versichertennummer eine wesentliche Rolle, schreibt die
Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen und dem
Erlass von Ausführungsbestimmungen bei der neuen AHV-Versichertennummer
des Bundes.
Dabei zeichnet sich künftig eine enge Zusammenarbeit zwischen der
Zentralen Ausgleichstelle und den schweizerischen Zivilstandsbehörden
ab. Zum einen geht es um Meldungen von Geburten und Todesfällen an die
Zentrale Ausgleichsstelle, zum anderen um das Führen der neuen
AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator im schweizerischen
Zivilstandsregister. Um den Betriebsaufwand und damit die Kosten tief zu
halten, lohnt sich für die Regierung eine möglichst grosszügige
Automatisierungslösung. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der
Einführung des neuen Meldewesens sind aber vom Bund zu tragen, fordert
die Regierung. Der Kanton ist nicht gewillt, die kostenintensiven
Programmanpassungen sowie die zusätzlichen Personalressourcen in den
Zivilstandsämtern zu finanzieren. Ausserdem verlangt die Regierung, dass
das Gesetz und die Verordnung gemeinsam auf den 1. Juli 2008 in Kraft
gesetzt werden. Die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer ist
nicht denkbar, bevor Tests beim Meldeverfahren zwischen der Zentralen
Ausgleichstelle und den anderen Institutionen stattgefunden haben und
die Qualität des Meldeverfahrens gesichert ist.
Aus Gemeinden und Regionen
Tujetsch: Das Projekt "Schnitzelhalle" der Gemeinde Tujetsch wird
genehmigt. An die Kosten wird ein Beitrag von höchstens 133'280 Franken
zugesichert.
Felsberg: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Felsberg vom
17. Juni 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Sent: Die Teilrevision der Ortsplanung Parkin "Not dal Mot" der
Gemeinde Sent vom 23. Mai 2007 wird genehmigt.
Rothenbrunnen: Die Teilrevision der Ortsplanung Löser der Gemeinde
Rothenbrunnen vom 12. Dezember 2006 wird genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
Denkmalpflege: Für die Sicherung und Konservierung von insgesamt
fünf Burg- und Kirchenruinen hat die Regierung Beiträge in der Höhe von
1'044'000 Franken bewilligt. Beiträge sind vorgesehen für die
Kirchenruine San Gaudenzio in Vicosoprano-Casaccia, die Burgruine
Ausserjuvalt in Rothenbrunnen, die Ruine Crap S. Parcazi in
Trin-Hohentrins, die Burgruine Strassberg in Malix und die Ruine des
ehemaligen Poch- und Waschwerks Kalkofen Schmelzra sowie die Ruine
Untermadlain.
Kulturförderung: Die Regierung hat für die Förderung von sieben
kulturellen Veranstaltungen und Werken Beiträge von insgesamt 96'500
Franken gesprochen.
IG Sportplatz Glaris: Für den Neubau eines Sportplatzes in Davos
Glaris mit Fussballplatz, Weitsprung-, Kugelstossanlage sowie
Kinderspielplatz erhält die IG Sportplatz Glaris einen Beitrag von
17'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 195'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Ingenieurarbeiten Elektro Cassanawald
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden