Die Bündner Regierung hat das Splitting-Modell der Gewerbeschule
Surselva in Ilanz und der Gewerblichen Berufsschule Chur für die
Erteilung des Allgemeinbildenden Unterrichtes ab dem Schuljahr 2008/09
definitiv genehmigt.
Das Splitting-Modell hat sich in der sechsjährigen Projektphase
bewährt und es wird ein durchaus positives Fazit gezogen. Die
Splitting-Lernenden machen rund zwei Drittel der Gesamtlernendenzahl an
der Gewerbeschule Surselva aus. Im Schuljahr 2006/07 lag der Bestand bei
241 Lernenden. Für die Zeit bis 2010 kann davon ausgegangen werden, dass
der Bestand auf diesem Niveau bleibt. Das Splitting-Modell ist eine der
vom Kanton vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung des Bildungsstandorts
Ilanz auf der Sekundarstufe II.
Das Splitting-Modell sieht vor, dass Berufslernende mit Lehrort
Surselva vom Amt für Berufsbildung für den Allgemeinbildenden Unterricht
wenn möglich der Gewerbeschule Surselva zugeteilt werden, sofern sie in
Ilanz oder einer Gemeinde der Surselva ab Laax mit romanischer
Grundschule wohnen. Das Amt kann zudem Romanisch sprechende
Berufslernende aus anderen Regionen auf ein schriftliches Gesuch dem
zweisprachigen Unterricht in Ilanz zuweisen.
Regierung spricht sich gegen Verschärfung der
Haftungsregelung für gefährliche Hunde aus
Die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des Obligationenrechts im
Bereich der Haftung für gefährliche Hunde wird von der Bündner Regierung
abgelehnt. Der Bund sieht vor, dass Personen, die gefährliche Hunde
halten, neu einer Gefährdungshaftung unterstellt werden sollen.
Dieser Vorschlag bedingt, dass der Bundesrat die Hunde in
Gefährlichkeitskategorien einteilt. Eine solche Einteilung könnte aber
nur über die Rasse oder die Grösse der Hunde erfolgen. Gemäss der
Regierung zeigen die Erfahrungen, dass die Gefährlichkeit von Hunden
jedoch nicht vorrangig von ihrem Rassetyp abhängt. Vielmehr belegen die
Erkenntnisse, die in Graubünden seit Mai 2006 bei Vorfällen mit Hunden
gemacht wurden, dass hauptsächlich Mischlinge und zu einem nicht
unerheblichen Teil als Familienhunde betrachtete Tiere an Beissvorfällen
beteiligt waren. Für die Regierung entspringt die Vorlage, die
allgemeine Haftung der Tierhalter nur für eine bestimmte Tierart und
innerhalb dieser Tierart nur für einige Typen zu verschärfen, daher mehr
politischem Aktionismus denn echter Notwendigkeit. Bisher galt nämlich
in der Schweiz eine Gefährdungshaftung nur für spezielle, nicht leicht
beherrschbare Gefahren wie Atomanlagen oder Motorfahrzeuge.
Auch die als Varianten vorgeschlagene Ausdehnung der
Gefährdungshaftung auf sämtliche Hundehalter und eine obligatorische
Haftpflichtversicherung lehnt die Regierung in ihrer Vernehmlassung ab.
Wenn die Gefährdungshaftung auf alle Hundehalter ausgeweitet würde,
müsste ein Ausnahmekatalog, beispielsweise für Polizei-, Rettungs- oder
Herdenschutzhunde, erarbeitet werden. Zudem würde eine solche
Haftungsausdehnung in Graubünden aufgrund der Erfahrungen mit
Hundevorfällen hauptsächlich Bagatellfälle betreffen. Stattdessen ist es
für die Regierung sinnvoller, die heutige zweckmässige und praktikable
Haftungsregelung beizubehalten.
Aus Gemeinden und Regionen
- Celerina: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Celerina
vom 27. Juni 2007 beschlossene Teilrevision der Statuten wird genehmigt.
- Waltensburg/Vuorz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde
Waltensburg/Vuorz vom 1. Juni 2007 wird genehmigt.
- Sta. Maria V.M: Die Teilrevision der Ortplanung Gewerbezone
"Bos-chetta" der Gemeinde Sta. Maria V.M vom 3. Juli 2007 wird
genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden