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Die Bündner Regierung hat das Splitting-Modell der Gewerbeschule Surselva in Ilanz und der Gewerblichen Berufsschule Chur für die Erteilung des Allgemeinbildenden Unterrichtes ab dem Schuljahr 2008/09 definitiv genehmigt.
Das Splitting-Modell hat sich in der sechsjährigen Projektphase bewährt und es wird ein durchaus positives Fazit gezogen. Die Splitting-Lernenden machen rund zwei Drittel der Gesamtlernendenzahl an der Gewerbeschule Surselva aus. Im Schuljahr 2006/07 lag der Bestand bei 241 Lernenden. Für die Zeit bis 2010 kann davon ausgegangen werden, dass der Bestand auf diesem Niveau bleibt. Das Splitting-Modell ist eine der vom Kanton vorgesehenen Massnahmen zur Stärkung des Bildungsstandorts Ilanz auf der Sekundarstufe II.
Das Splitting-Modell sieht vor, dass Berufslernende mit Lehrort Surselva vom Amt für Berufsbildung für den Allgemeinbildenden Unterricht wenn möglich der Gewerbeschule Surselva zugeteilt werden, sofern sie in Ilanz oder einer Gemeinde der Surselva ab Laax mit romanischer Grundschule wohnen. Das Amt kann zudem Romanisch sprechende Berufslernende aus anderen Regionen auf ein schriftliches Gesuch dem zweisprachigen Unterricht in Ilanz zuweisen.

Regierung spricht sich gegen Verschärfung der Haftungsregelung für gefährliche Hunde aus
Die vom Bund vorgeschlagene Teilrevision des Obligationenrechts im Bereich der Haftung für gefährliche Hunde wird von der Bündner Regierung abgelehnt. Der Bund sieht vor, dass Personen, die gefährliche Hunde halten, neu einer Gefährdungshaftung unterstellt werden sollen.
Dieser Vorschlag bedingt, dass der Bundesrat die Hunde in Gefährlichkeitskategorien einteilt. Eine solche Einteilung könnte aber nur über die Rasse oder die Grösse der Hunde erfolgen. Gemäss der Regierung zeigen die Erfahrungen, dass die Gefährlichkeit von Hunden jedoch nicht vorrangig von ihrem Rassetyp abhängt. Vielmehr belegen die Erkenntnisse, die in Graubünden seit Mai 2006 bei Vorfällen mit Hunden gemacht wurden, dass hauptsächlich Mischlinge und zu einem nicht unerheblichen Teil als Familienhunde betrachtete Tiere an Beissvorfällen beteiligt waren. Für die Regierung entspringt die Vorlage, die allgemeine Haftung der Tierhalter nur für eine bestimmte Tierart und innerhalb dieser Tierart nur für einige Typen zu verschärfen, daher mehr politischem Aktionismus denn echter Notwendigkeit. Bisher galt nämlich in der Schweiz eine Gefährdungshaftung nur für spezielle, nicht leicht beherrschbare Gefahren wie Atomanlagen oder Motorfahrzeuge.
Auch die als Varianten vorgeschlagene Ausdehnung der Gefährdungshaftung auf sämtliche Hundehalter und eine obligatorische Haftpflichtversicherung lehnt die Regierung in ihrer Vernehmlassung ab. Wenn die Gefährdungshaftung auf alle Hundehalter ausgeweitet würde, müsste ein Ausnahmekatalog, beispielsweise für Polizei-, Rettungs- oder Herdenschutzhunde, erarbeitet werden. Zudem würde eine solche Haftungsausdehnung in Graubünden aufgrund der Erfahrungen mit Hundevorfällen hauptsächlich Bagatellfälle betreffen. Stattdessen ist es für die Regierung sinnvoller, die heutige zweckmässige und praktikable Haftungsregelung beizubehalten.

Aus Gemeinden und Regionen
- Celerina: Die in der Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Celerina vom 27. Juni 2007 beschlossene Teilrevision der Statuten wird genehmigt.
- Waltensburg/Vuorz: Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Waltensburg/Vuorz vom 1. Juni 2007 wird genehmigt.
- Sta. Maria V.M: Die Teilrevision der Ortplanung Gewerbezone "Bos-chetta" der Gemeinde Sta. Maria V.M vom 3. Juli 2007 wird genehmigt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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