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In Graubünden sollen abgasarme Motorfahrzeuge künftig steuerlich entlastet werden. Die Bündner Regierung hat dazu die Vernehmlassung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr eröffnet.
In der Dezembersession 2005 überwies der Grosse Rat einen Auftrag, der die Regierung verpflichtet, als zusätzliches Steuerungselement zur Festlegung der Verkehrssteuern auch den Kohlendioxid-Ausstoss in die Gesetzgebung aufzunehmen. Zudem verlangt der Vorstoss, weitere Anreizmodelle zu prüfen, die den vermehrten Umstieg auf Motorfahrzeuge mit schadstoffarmem Treibstoffverbrauch fördern könnten.
Die Umsetzung des Auftrages bedarf aus verfassungsrechtlichen Gründen einer Grundlage auf gesetzlicher Stufe. Bei dieser Gelegenheit soll gleichzeitig die gesamte strassenverkehrsrechtliche Ausführungsgesetzgebung, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt ist, auf ein neues Fundament gestellt und den heutigen Bedürfnissen angepasst werden.
Im Kernpunkt sieht der Vernehmlassungsentwurf vor, dass emissionsarme Motorfahrzeuge eine Ermässigung der Verkehrssteuer von 60 bis 80 Prozent erhalten. Was unter "emissionsarm" zu verstehen ist, wird die Regierung separat auf Verordnungsstufe regeln. Für angebracht hält die Regierung eine Verkehrssteuerermässigung von 60 Prozent für Motorfahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxid-Ausstoss von 160 Gramm pro Kilometer sowie von 80 Prozent mit einem solchen von 140 Gramm pro Kilometer. Dieselfahrzeuge dürfen überdies einen Feinstaubausstoss von 0.01 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember 2007.

Kantonales Gesetz über die Familienzulagen soll an die Bundesvorgaben angepasst werden
Die Bündner Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Teilrevision sollen die Vorgaben des Bundes im Bereich der Familienzulagen erfüllt werden.
Am 26. November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk das Familienzulagengesetz in einer Referendumsabstimmung angenommen. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2009 geplant. Die Kantone sind verpflichtet, ihre Familienzulagenordnungen bis spätestens zur Inkraftsetzung den Bundesbestimmungen anzupassen.
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen legt unter anderem neu schweizweit einen Mindestansatz von 200 Franken für Kinderzulagen und 250 Franken für Ausbildungszulagen pro Monat fest. Im Kanton Graubünden betragen die Kinderzulagen gegenwärtig 195 Franken und die Ausbildungszulagen 220 Franken pro Monat. Die geplante Teilrevision schreibt im Gesetz nun fest, dass sich die Höhe der Familienzulagen in Graubünden nach den Mindestansätzen des Bundes richtet. Als weiteren Schwerpunkt sieht die Revision vor, das Prinzip "Ein Kind - eine Zulage" weitestgehend umzusetzen. Neu sollen daher nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch Nichterwerbstätige und alle Selbstständigerwerbenden einen Anspruch auf Familienzulagen haben.
Angepasst werden muss auch das Finanzierungssystem. Nebst den Arbeitgebenden werden neu grundsätzlich alle Selbstständigerwerbenden bis zu einer Einkommensgrenze gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung von derzeit 106'800 Franken, alle Nichterwerbstätigen, sofern ihre Beiträge den AHV-Mindestbeitrag übersteigen, sowie der Kanton Finanzierungsbeiträge leisten.
Der Beitragssatz für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende der kantonalen Familienausgleichskasse wird mit Inkrafttreten des revidierten Familienzulagengesetzes einheitlich auf 1.7 Prozent des AHV-beitragspflichtigen Einkommens festgesetzt, sofern die Leistungen nicht erhöht werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch einzusehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2007.

Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung werden erhöht
Die Bündner Regierung hat die Beitragssätze des Kantons und der Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote für das Jahr 2008 von 15 auf 20 Prozent erhöht. Zudem wird der Beitragssatz für neue Angebote während der ersten drei Beitragsjahre von 15 auf 25 Prozent angehoben. Die Normkosten für die beitragsberechtigten Anbieter familienergänzender Kinderbetreuungsangebote betragen für das Jahr 2008 pro Betreuungsstunde und Kind 9.20 Franken.
In der Februarsession 2007 hatte der Grosse Rat den Familienbericht des Kantons Graubünden zur Kenntnis genommen. Im Familienbericht werden in verschiedenen Bereichen Massnahmen vorgeschlagen, um die Situation der Familien zu verbessern. Eine dieser Massnahmen sieht vor, den Beitragssatz während der ersten drei Beitragsjahre von 15 auf 25 Prozent zu erhöhen. Davon profitieren insgesamt vier Angebote in Klosters, St. Moritz, Domat/Ems und Bever. Die Mehrkosten belaufen sich für den Kanton und die Gemeinden auf je rund 37'000 Franken.
Im Familienbericht hatte die Regierung zudem vorgeschlagen, den Beitragssatz für bereits bestehende Angebote generell von 15 auf 20 Prozent zu erhöhen. Dabei betragen die Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden je rund 335'000 Franken.
Insgesamt rechnet der Kanton im Jahr 2008 für familienergänzende Angebote der Kinderbetreuung mit Kosten von rund 2.9 Millionen Franken, die sich der Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte teilen.

Regierung befürwortet Gleichstellung beim Namen und Bürgerrecht von Ehegatten
Die Bündner Regierung unterstützt den Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrates, der eine Gleichstellung beim Namen und Bürgerrecht der Ehegatten anstrebt. Die bislang geltenden Namens- und Bürgerrechtsregelungen im Zivilgesetzbuch gewährleisten die Gleichstellung von Mann und Frau nicht vollumfänglich, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung.
Die Neuregelung sieht vor, im Zivilgesetzbuch das Prinzip der lebenslangen Unveränderlichkeit des Geburtsnamens festzuschreiben. Das heisst, dass eine Eheschliessung sich nicht prinzipiell auf den Namen auswirkt. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Dies kann sowohl der Ledigname der Braut oder des Bräutigams sein. Tragen verheiratete Eltern verschiedene Namen, so erhält jedes Kind jenen Namen, den die Eltern bei der Geburt des ersten Kindes zum gemeinsamen Namen bestimmen. Zudem soll das Kantons- und Gemeindebürgerrecht an den Geburtsnamen gebunden werden. Sinnvoll erscheint der Regierung ausserdem der Vorschlag der Kommissionsminderheit, wonach jeder Ehegatte dem eigenen Namen denjenigen des anderen als Allianznamen beifügen darf.

Alkoholzehntel 2006 verteilt
Die Bündner Regierung hat den Alkoholzehntel in der Höhe von 576'715 Franken für das Rechnungsjahr 2006 verteilt. Das Geld wird für Präventionsprojekte, Behandlungskosten sowie für Forschungs- und Bildungsprojekte verwendet. Gemäss "Bundesgesetz über die gebrannten Wasser" ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauchs zu verwenden.

Aus Gemeinden und Regionen
- regioViamala: Das von der Regionsversammlung der regioViamala am 4. April 2007 beschlossene regionale Raumentwicklungs- und Richtplangesetz regioViamala wird genehmigt. Für die Umsetzung des Mehrjahresprogramms regionale Raumentwicklung der regioViamala für die Periode 2007-2010 wird ein Kreditrahmen von 120'000 Franken gesprochen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Mittel der Landeslotterie: Die Regierung hat rund 414'000 Franken aus dem Landeslotteriefonds für kulturelle Zwecke bewilligt. Insgesamt 73 Institutionen werden dabei berücksichtigt.
- Denkmalpflege: An die Kosten für die 3. Etappe zur Restaurierung der Kathedrale St. Mariae Himmelfahrt in Chur wird ein Beitrag von maximal 446'085 Franken entrichtet.
- Pro Grigioni Italiano: Der Pro Grigioni Italiano wird für die Präsentation Italienischbündens als "Regione ospite d'onore" an der Bündner Herbstmesse GEHLA 2008 in Chur ein Beitrag von maximal 30'000 Franken zugesprochen.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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