In Graubünden sollen abgasarme Motorfahrzeuge künftig steuerlich
entlastet werden. Die Bündner Regierung hat dazu die Vernehmlassung zum
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr eröffnet.
In der Dezembersession 2005 überwies der Grosse Rat einen Auftrag,
der die Regierung verpflichtet, als zusätzliches Steuerungselement zur
Festlegung der Verkehrssteuern auch den Kohlendioxid-Ausstoss in die
Gesetzgebung aufzunehmen. Zudem verlangt der Vorstoss, weitere
Anreizmodelle zu prüfen, die den vermehrten Umstieg auf Motorfahrzeuge
mit schadstoffarmem Treibstoffverbrauch fördern könnten.
Die Umsetzung des Auftrages bedarf aus verfassungsrechtlichen
Gründen einer Grundlage auf gesetzlicher Stufe. Bei dieser Gelegenheit
soll gleichzeitig die gesamte strassenverkehrsrechtliche
Ausführungsgesetzgebung, die bislang auf Verordnungsstufe geregelt ist,
auf ein neues Fundament gestellt und den heutigen Bedürfnissen angepasst
werden.
Im Kernpunkt sieht der Vernehmlassungsentwurf vor, dass
emissionsarme Motorfahrzeuge eine Ermässigung der Verkehrssteuer von 60
bis 80 Prozent erhalten. Was unter "emissionsarm" zu verstehen ist, wird
die Regierung separat auf Verordnungsstufe regeln. Für angebracht hält
die Regierung eine Verkehrssteuerermässigung von 60 Prozent für
Motorfahrzeuge mit einem maximalen Kohlendioxid-Ausstoss von 160 Gramm
pro Kilometer sowie von 80 Prozent mit einem solchen von 140 Gramm pro
Kilometer. Dieselfahrzeuge dürfen überdies einen Feinstaubausstoss von
0.01 Gramm pro Kilometer nicht überschreiten.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements
für Justiz, Sicherheit und Gesundheit www.djsg.gr.ch abrufbar. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 15. Dezember 2007.
Kantonales Gesetz über die Familienzulagen soll an die
Bundesvorgaben angepasst werden
Die Bündner Regierung hat den Entwurf für eine Teilrevision des
kantonalen Gesetzes über die Familienzulagen zur Vernehmlassung
freigegeben. Mit der Teilrevision sollen die Vorgaben des Bundes im
Bereich der Familienzulagen erfüllt werden.
Am 26. November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk das
Familienzulagengesetz in einer Referendumsabstimmung angenommen. Die
Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2009 geplant. Die Kantone sind
verpflichtet, ihre Familienzulagenordnungen bis spätestens zur
Inkraftsetzung den Bundesbestimmungen anzupassen.
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen legt unter anderem neu
schweizweit einen Mindestansatz von 200 Franken für Kinderzulagen und
250 Franken für Ausbildungszulagen pro Monat fest. Im Kanton Graubünden
betragen die Kinderzulagen gegenwärtig 195 Franken und die
Ausbildungszulagen 220 Franken pro Monat. Die geplante Teilrevision
schreibt im Gesetz nun fest, dass sich die Höhe der Familienzulagen in
Graubünden nach den Mindestansätzen des Bundes richtet. Als weiteren
Schwerpunkt sieht die Revision vor, das Prinzip "Ein Kind - eine Zulage"
weitestgehend umzusetzen. Neu sollen daher nicht nur Arbeitnehmende,
sondern auch Nichterwerbstätige und alle Selbstständigerwerbenden einen
Anspruch auf Familienzulagen haben.
Angepasst werden muss auch das Finanzierungssystem. Nebst den
Arbeitgebenden werden neu grundsätzlich alle Selbstständigerwerbenden
bis zu einer Einkommensgrenze gemäss Bundesgesetz über die
Unfallversicherung von derzeit 106'800 Franken, alle
Nichterwerbstätigen, sofern ihre Beiträge den AHV-Mindestbeitrag
übersteigen, sowie der Kanton Finanzierungsbeiträge leisten.
Der Beitragssatz für Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende der
kantonalen Familienausgleichskasse wird mit Inkrafttreten des
revidierten Familienzulagengesetzes einheitlich auf 1.7 Prozent des
AHV-beitragspflichtigen Einkommens festgesetzt, sofern die Leistungen
nicht erhöht werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Departements
für Volkswirtschaft und Soziales www.dvs.gr.ch einzusehen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2007.
Beiträge an familienergänzende Kinderbetreuung werden
erhöht
Die Bündner Regierung hat die Beitragssätze des Kantons und der
Gemeinden im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuungsangebote
für das Jahr 2008 von 15 auf 20 Prozent erhöht. Zudem wird der
Beitragssatz für neue Angebote während der ersten drei Beitragsjahre von
15 auf 25 Prozent angehoben. Die Normkosten für die beitragsberechtigten
Anbieter familienergänzender Kinderbetreuungsangebote betragen für das
Jahr 2008 pro Betreuungsstunde und Kind 9.20 Franken.
In der Februarsession 2007 hatte der Grosse Rat den Familienbericht
des Kantons Graubünden zur Kenntnis genommen. Im Familienbericht werden
in verschiedenen Bereichen Massnahmen vorgeschlagen, um die Situation
der Familien zu verbessern. Eine dieser Massnahmen sieht vor, den
Beitragssatz während der ersten drei Beitragsjahre von 15 auf 25 Prozent
zu erhöhen. Davon profitieren insgesamt vier Angebote in Klosters,
St. Moritz, Domat/Ems und Bever. Die Mehrkosten belaufen sich für den
Kanton und die Gemeinden auf je rund 37'000 Franken.
Im Familienbericht hatte die Regierung zudem vorgeschlagen, den
Beitragssatz für bereits bestehende Angebote generell von 15 auf 20
Prozent zu erhöhen. Dabei betragen die Mehrkosten für den Kanton und die
Gemeinden je rund 335'000 Franken.
Insgesamt rechnet der Kanton im Jahr 2008 für familienergänzende
Angebote der Kinderbetreuung mit Kosten von rund 2.9 Millionen Franken,
die sich der Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte teilen.
Regierung befürwortet Gleichstellung beim Namen und
Bürgerrecht von Ehegatten
Die Bündner Regierung unterstützt den Vorschlag der Rechtskommission
des Nationalrates, der eine Gleichstellung beim Namen und Bürgerrecht
der Ehegatten anstrebt. Die bislang geltenden Namens- und
Bürgerrechtsregelungen im Zivilgesetzbuch gewährleisten die
Gleichstellung von Mann und Frau nicht vollumfänglich, schreibt die
Regierung in ihrer Vernehmlassung.
Die Neuregelung sieht vor, im Zivilgesetzbuch das Prinzip der
lebenslangen Unveränderlichkeit des Geburtsnamens festzuschreiben. Das
heisst, dass eine Eheschliessung sich nicht prinzipiell auf den Namen
auswirkt. Die Brautleute können jedoch erklären, dass sie einen
gemeinsamen Familiennamen tragen wollen. Dies kann sowohl der Ledigname
der Braut oder des Bräutigams sein. Tragen verheiratete Eltern
verschiedene Namen, so erhält jedes Kind jenen Namen, den die Eltern bei
der Geburt des ersten Kindes zum gemeinsamen Namen bestimmen. Zudem soll
das Kantons- und Gemeindebürgerrecht an den Geburtsnamen gebunden
werden. Sinnvoll erscheint der Regierung ausserdem der Vorschlag der
Kommissionsminderheit, wonach jeder Ehegatte dem eigenen Namen
denjenigen des anderen als Allianznamen beifügen darf.
Alkoholzehntel 2006 verteilt
Die Bündner Regierung hat den Alkoholzehntel in der Höhe von 576'715
Franken für das Rechnungsjahr 2006 verteilt. Das Geld wird für
Präventionsprojekte, Behandlungskosten sowie für Forschungs- und
Bildungsprojekte verwendet. Gemäss "Bundesgesetz über die gebrannten
Wasser" ist der Anteil der Kantone am Reinertrag der eidgenössischen
Alkoholverwaltung für die Bekämpfung des Alkoholismus in seinen Ursachen
und Wirkungen sowie für die Bekämpfung des Sucht-, Betäubungsmittel- und
Medikamentenmissbrauchs zu verwenden.
Aus Gemeinden und Regionen
- regioViamala: Das von der Regionsversammlung der regioViamala am
4. April 2007 beschlossene regionale Raumentwicklungs- und
Richtplangesetz regioViamala wird genehmigt. Für die Umsetzung des
Mehrjahresprogramms regionale Raumentwicklung der regioViamala für die
Periode 2007-2010 wird ein Kreditrahmen von 120'000 Franken gesprochen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Mittel der Landeslotterie: Die Regierung hat rund 414'000 Franken
aus dem Landeslotteriefonds für kulturelle Zwecke bewilligt. Insgesamt
73 Institutionen werden dabei berücksichtigt.
- Denkmalpflege: An die Kosten für die 3. Etappe zur Restaurierung der
Kathedrale St. Mariae Himmelfahrt in Chur wird ein Beitrag von maximal
446'085 Franken entrichtet.
- Pro Grigioni Italiano: Der Pro Grigioni Italiano wird für die
Präsentation Italienischbündens als "Regione ospite d'onore" an der
Bündner Herbstmesse GEHLA 2008 in Chur ein Beitrag von maximal 30'000
Franken zugesprochen.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden