Auf dem Schulgelände der Bündner Kantonsschule in Chur soll zwischen
dem Areal "Plessur" und dem Areal "Halde" eine behindertengerechte
bauliche Verbindung entstehen. In ihrer Botschaft an den Grossen Rat
bevorzugt die Regierung dabei eine Variante mit einem Schräglift und
einer Treppenanlage, welche die St. Luzistrasse unterqueren. Der Grosse
Rat wird sich in der Dezembersession mit dem Geschäft befassen.
In der Junisession 2006 hatte der Grosse Rat die bauliche Sanierung
der Kantonsschule Halde in Chur beschlossen und einen Kredit von 50
Millionen Franken gesprochen. Inzwischen sind die Sanierungsarbeiten
gestartet. Gleichzeitig wurde die Regierung vom Grossen Rat mit der
Ausarbeitung eines separaten Projektes für eine behindertengerechte
Verbindung der Schulstandorte "Plessur" und "Halde" beauftragt.
Die Verbindung zwischen den Hauptstandorten der Bündner
Kantonsschule besteht heute lediglich über die schmale St. Luzistrasse,
die als Verkehrsstrasse nach Arosa dient. Sie ist für die Schülerschaft
gefahrenvoll, zeitraubend und zudem für Menschen mit einer
Gehbehinderung praktisch nicht selbstständig zu bewältigen. Täglich
müssen sich während der sechs bis acht Unterrichtspausen 20 bis 30
Klassen vom Areal "Halde" zum Areal "Plessur" beziehungsweise zu den
Sporthallen Sand und umgekehrt verschieben.
Als Verbindungslösung empfiehlt die Regierung nach Abwägung aller
Vor- und Nachteile einen im Hang integrierten Schräglift sowie eine
Treppenanlage, welche die St. Luzistrasse unterqueren und anschliessend
entlang der Mauer des Friedhofs St. Luzi die rund 30 Meter
Höhendifferenz zur Kantonsschule Halde überwinden. Bei dieser Variante
ist die Behindertengerechtigkeit vollständig gewährleistet.
Städtebaulich entsteht ein gut integriertes und eher unauffälliges
Bauwerk.
Die Anlagekosten werden auf 5.8 Millionen Franken veranschlagt. Der
Baubeginn ist auf April 2009 geplant. Die neue Verbindung soll
spätestens bis zum Abschluss der Sanierung der Kantonsschule Halde im
Sommer 2010 in Betrieb genommen werden können.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden