Das Departement für Finanzen und Gemeinden hat die Grundlagen zum
umfangreichen Projekt zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung (NFA) zwischen Kanton und Gemeinden erarbeitet. Als
nächster Schritt werden die Gemeinden im November in sechs regionalen
Informationsveranstaltungen über die geplanten Neuerungen in
Zusammenhang mit der Bündner NFA orientiert. Das
Vernehmlassungsverfahren soll im Frühjahr 2008 eröffnet werden.
Wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen sowie
strategische Weichenstellungen in der Bundes- und Kantonspolitik
erzeugen einen unverkennbaren Reformdruck auf die föderalistischen
Strukturen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingt, dass auch der
innerkantonale Finanzausgleich an ein NFA-konformes System angepasst
wird. Die Regierung hat anfangs Jahr den offiziellen Startschuss für das
umfassende Vorhaben "Bündner NFA" (Neuregelung des Finanzausgleichs und
der Aufgabenteilung im Kanton Graubünden) gegeben.
Das Föderalismusprojekt, das neben dem Finanzausgleich auch die
Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Förderung von
Gemeindezusammenschlüssen umfasst, soll auf den 1. Januar 2010 in Kraft
treten. Unter der Federführung des Departements für Finanzen und
Gemeinden hat das Projektteam nun die grundlegenden Revisionsvorschläge
erarbeitet. Bevor dazu im Frühjahr 2008 ein Vernehmlassungsverfahren
eingeleitet wird, orientiert der Kanton die Gemeinden in regionalen
Informationsveranstaltungen über die vorgesehenen Neuerungen der Bündner
NFA. Insgesamt sind im November sechs regionale Veranstaltungen in
Landquart, Zernez, Samedan, Ilanz, Grono und Thusis geplant.
Heutiges System genügt nicht mehr
Der heutige Finanzausgleich im Kanton Graubünden, der vor 50 Jahren
als Pionierleistung eingeführt wurde, ist reformbedürftig. Nötig ist die
Reform, weil sich im Laufe der letzten Jahrzehnte sowohl der Umfang der
Aufgabenerfüllung als auch die Anforderungen an diese erhöht haben. Der
heutige Finanzausgleich ist volumenmässig relativ bescheiden. Er ist auf
mehrere Instrumente verteilt, die mit vielen starren Einzelsubventionen
sowie intensiven Kontrollen und Auflagen verbunden sind. Die
Verflechtung der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden ist gross. Die
Aufgabenteilung ist nicht überall klar abgegrenzt, was zu vielen
Doppelspurigkeiten führt. Schliesslich ist das Gefälle zwischen den
ärmeren und reicheren Gemeinden in Graubünden ausgeprägt und nimmt
tendenziell zu.
Die fünf Hauptziele der Bündner NFA
Diese Mängel will die Bündner NFA beheben. Sie verfolgt fünf
Hauptziele: Erstens sollen die Unterschiede in der finanziellen
Leistungsfähigkeit und der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden
verringert werden. Zweitens soll der finanzielle Handlungsspielraum der
Gemeinden erhöht werden. Drittens müssen die Aufgaben zwischen Kanton
und Gemeinden situationsgerecht entflochten werden. Viertens zielt die
Reform darauf, die verbleibenden Verbundaufgaben stufengerecht zu
erfüllen und leistungsorientiert zu entschädigen. Schliesslich will die
Reform die Anreize für Gemeindereformen verstärken.
Die sechs Instrumente der Bündner NFA
Die Instrumente der Bündner NFA sind praktisch dieselben wie jene
der NFA zwischen Bund und Kantonen. Sie sind Teil der drei Bereiche
neuer Finanzausgleich, Reorganisation der Aufgaben sowie Gemeindereform.
Ein Instrument ist der Ressourcenausgleich. Damit wird ein wirksamer
Ausgleich zwischen starken und schwachen Gemeinden angestrebt. Die
Gemeinden sollen über einen Grundstock an frei verfügbaren finanziellen
Ressourcen verfügen. Grundlage der Berechnung ist die finanzielle
Leistungsfähigkeit einer Gemeinde auf der Basis ihrer Steuerkraft sowie
der Wasserzinserträge. Finanziert wird der Ressourcenausgleich von den
starken Gemeinden sowie vom Kanton. Das zweite Instrument ist der
Lastenausgleich. Dieser soll die erheblichen geografisch-topografischen
Nachteile infolge der Weitläufigkeit oder Abgelegenheit einzelner
Gemeinden ausgleichen. Der geografisch-topografische Lastenausgleich
wird vollständig vom Kanton finanziert. Ergänzend dazu wird der
bestehende Lastenausgleich Soziales neu konzipiert.
Einen weiteren wichtigen Bestandteil der Bündner NFA bildet das
Instrument der Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Die
bestehenden zahlreichen Verbundaufgaben sollen möglichst weitgehend
entweder dem Kanton oder den Gemeinden zugeordnet werden. Ziel ist es,
klare Zuständigkeiten zu schaffen und Doppelspurigkeiten abzubauen, um
so die Aufgaben effizienter und bedarfsgerechter zu erfüllen. Insgesamt
wurden weit über Hundert gemeinsame Aufgaben analysiert. Im Wesentlichen
sollen folgende Aufgabenbereiche entflochten werden:
- Gemeinde-Aufgaben: Orts- und Regionalplanung, Soziales (ohne Fälle
im Massnahmenvollzug), Vorschulbereich, Volksschule bis und mit 8.
Klasse, Kultur, Gemeindeforstpersonal.
- Kantons-Aufgaben: Amtliche Vermessung, Schwere Fälle im
Sozialbereich (Massnahmenvollzug, Bündner Fälle in anderen Kantonen),
Volksschule ab 9. Klasse, Berufsbildung, Schulleitungen,
Quellensteuererhebung.
In bestimmten Bereichen ist nur eine Teilentflechtung der Aufgaben
sinnvoll und möglich. So sollen im Gesundheitsbereich (Spitäler, Spitex,
Alters- und Pflegeheime) leistungsbezogene Entschädigungen vom Kanton an
die Gemeinden erbracht werden. Auch etliche weitere Aufgaben bleiben
Verbundaufgaben.
Ein weiteres Instrument sind die neuen Zusammenarbeitsformen bei den
Verbundaufgaben. Bei diesen obliegt dem Kanton die strategische Führung,
während die Gemeinden die operative Verantwortung übernehmen. Zum Tragen
kommen sollen in diesem Bereich Mehrjahresprogramme mit
Zielvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträgen.
Ergänzend zur bundesstaatlichen NFA kommen bei der Bündner NFA die
zwei Instrumente der Gemeindereform hinzu. Zum einen ist dies das
Instrument der interkommunalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich.
Dieses Instrument sieht vor, dass sich Gemeinden in bestimmten Bereichen
zur Zusammenarbeit zusammenschliessen können. In welchen Bereichen die
Bündner NFA diesen gemeindeübergreifenden Leistungsbezug regelt, ist
zurzeit noch offen. Zum anderen gehört das Instrument der
Gemeindefusionen zur Bündner NFA. Die Fusionsprozesse der Gemeinden
sollen weiterhin intensiv begleitet sowie die Förder- und
Anreizmechanismen effizient eingesetzt werden.
Weiteres Vorgehen
Um die finanziellen Auswirkung des Systemwechsels simulieren zu
können, wird eine Globalbilanz erstellt. Diese vergleicht die
Finanzierung und Leistungen des bisherigen Finanzausgleichs mit den
Auswirkungen der Reform. Nach den Informationsveranstaltungen in den
Regionen und Gemeinden soll die Vernehmlassungsvorlage zur Bündner NFA
definitiv ausgearbeitet werden. Die Eröffnung der Vernehmlassung durch
die Regierung ist auf das Frühjahr 2008 geplant.
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden