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Der Kanton Graubünden unterstützt die definitive Ansiedlung und den Aufbau eines Forschungszentrums für Nanomedizin in Landquart des Centre Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM). Gestützt auf das Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden hat die Regierung dem CSEM Förderbeiträge zugesichert.
Das CSEM mit Sitz in Neuenburg wurde im Jahr 1984 gegründet. Es hat sich von einem Forschungsinstitut der Uhrenindustrie zu einem breit aufgestellten Forschungs- und Entwicklungskonglomerat entwickelt und sich einen starken internationalen Namen, insbesondere in der Überführung von Wissen aus der Grundlagenforschung in die industrielle Umsetzung, geschaffen.
Das von der CSEM geplante Forschungszentrum, das sich speziell mit der Nanomedizin beschäftigt, soll nach der erfolgreichen Testphase nun definitiv in Landquart angesiedelt werden. Vorgesehen ist, dass das Forschungszentrum auch nach der Aufbauphase ab dem Jahr 2012 weitere Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand erhält. Die Regierung geht davon aus, dass die definitive Ansiedlung des Forschungszentrums grossen Nutzen für das gesamte Alpenrheintal und die Region bringen wird. Neben den 35 bis 45 hochqualifizierten Forschungsarbeitsplätzen im Zentrum selbst bildet das Forschungszentrum auch Spitzenkräfte für die regionale Industrie aus und entwickelt innovative Spitzentechnologie vor Ort. Darüber hinaus erhöht die internationale Bekanntheit des CSEM zudem die Chance, dass sich weitere Hightech-Firmen in der Region ansiedeln werden. Unterstützt wird der Aufbau auch von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein.

NFA-Umsetzung in Graubünden tritt plangemäss anfangs 2008 in Kraft
Nachdem der Bundesrat sämtliche Erlasse im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzt, kann die NFA auch im Kanton Graubünden plangemäss und regelkonform eingeführt und umgesetzt werden. Die Bündner Regierung hat beschlossen, das vom Grossen Rat am 18. April 2007 gutgeheissene Mantelgesetz über die Umsetzung der NFA in Graubünden auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Die Referendumsfrist ist am 1. August 2007 unbenutzt abgelaufen.
Im Zusammenhang mit der NFA-Umsetzung in Graubünden hat die Regierung zudem sechs Verordnungen neu gefasst oder revidiert. Neu erlassen werden die Verordnung über die Förderung der Integration von erwachsenen Menschen mit Behinderungen sowie die Verordnung über die Sonderschulung. Revidiert werden die Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Gesetz über Ergänzungsleistungen, die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet, die Strassenverordnung des Kantons Graubünden sowie die Verordnung über den öffentlichen Verkehr.
Die NFA ist die grösste Föderalismusreform seit Bestehen des Bundesstaates. Der Finanzausgleich wird verstärkt und zahlreiche Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen werden entflochten. Der Kanton Graubünden erhält deutlich mehr zweckfreie Mittel und damit auch mehr Handlungsspielraum.

Stiftungsrat der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden gewählt
Als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung Graubünden hat die Regierung Prof. Dr. Roman Boutellier, Oberegg, Bettina Plattner-Gerber, Zuoz, Prof. Dr. Peter Rieder, Greifensee, Dr. Johannes Randegger, Bettingen, sowie Dr. Ruedi Minsch, Tamins, gewählt. Als Präsident des Stiftungsrates wird Prof. Boutellier bestimmt. Er ist Professor für Technologie und Innovation, Departement of Management, Technology and Economics an der ETH Zürich. Die Stiftung, die mit 30 Millionen Franken aus den ausserordentlichen Erträgen der Graubündner Kantonalbank dotiert ist, wird ihre Tätigkeit im Januar 2008 aufnehmen. Die Stiftung bezweckt, im Zusammenwirken mit Unternehmungen der Wirtschaft und anderen Institutionen den Kanton Graubünden als Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandort gezielt zu stärken und weiter auszubauen.

Regierung gratuliert erfolgreichen Teilnehmern der Berufsweltmeisterschaft in Japan
Die Bündner Regierung hat den erfolgreichen drei Teilnehmern aus Graubünden der 39. Berufsweltmeisterschaft 2007 in Japan gratuliert. Als Fliesenleger gewann Mirko Tschenett aus Müstair eine Goldmedaille. Eine Auszeichnung "Excellent" erhielten Marco Petschen als Autolackierer aus Trun sowie Diego Poltera im Beruf CNC-Fräsen aus Tinizong. In den Gratulationsschreiben weist die Regierung auf die hervorragenden Leistungen hin, welche das duale Berufsbildungssystem auszeichnen und für die Wirtschaft von grosser Bedeutung sind. Dass auch eine kleine Schule die Anforderungen an eine zeitgemässe Ausbildung erfüllt, beweist das hervorragende Resultat von Mirko Tschenett, welcher die Scuola industriala Val Müstair des Ütil Public Val Müstair (Gemeinnützige Gesellschaft Val Müstair) besucht hat. Diese ist nämlich die kleinste Berufsschule in der Schweiz.

Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote wird anfangs Jahr in Kraft gesetzt
Das kantonale Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dies hat die Bündner Regierung beschlossen. Der Grosse Rat hatte dem Gesetz am 17. April 2007 zugestimmt. Die Frist für das fakultative Referendum ist am 1. August 2007 unbenutzt abgelaufen. Mit dem Gesetz wird die neue Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes auf kantonaler Ebene umgesetzt. Der Erlass dient aber auch der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).

Verordnung zur DNA-Profil-Gesetzgebung des Bundes erlassen
Die Bündner Regierung hat eine Verordnung zur DNA-Profil-Gesetzgebung des Bundes erlassen. Diese tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Nötig ist die Verordnung aufgrund des am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen. In der Verordnung wird einerseits die kantonale zentrale Meldestelle für Löschungsereignisse von Profilen bestimmt. Diese Aufgabe übernimmt der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei Graubünden. Andererseits werden die verantwortlichen Stellen und verfahrensführenden Behörden bezeichnet, welche der zentralen Meldestelle die entsprechenden Löschungsereignisse zu melden haben.

Verordnung zum Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassen
Die Bündner Regierung hat eine Verordnung zum Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassen. Diese regelt die Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlung. Zuständige Amtsstelle ist das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Gleichzeitig hat die Regierung ein neues Reglement der Arbeitslosenkasse erlassen. Das Reglement und die Verordnung treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.

Regierung lehnt Parlamentarische Initiative für faire Abstimmungskampagnen ab
Die Bündner Regierung lehnt die Parlamentarische Initiative für faire Abstimmungskampagnen ab. Mit der Vorlage für ein "Bundesgesetz über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des Volkes" sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots von politischen Parteien sowie Initiativ- und Referendumskomitees vor den eidgenössischen Abstimmungen geschaffen werden. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung ausführt, ist sie der Auffassung, dass Fairness in Abstimmungskampagnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden kann.

Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative wird befürwortet
Die Bündner Regierung stimmt dem Vorschlag einer Parlamentarischen Initiative zu, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu verzichten. Direktdemokratische Instrumente müssen einfach und transparent ausgestaltet sein, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Es hat sich gezeigt, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Ausführungsgesetzgebung zur Regelung des Verfahrens bei der allgemeinen Volksinitiative kompliziert, unübersichtlich und somit nicht bürgerfreundlich ist. Da sich das Verfahren auch nicht sinnvoll vereinfachen lässt, ist der Verfassungsauftrag somit nicht umsetzbar. Deshalb ist es konsequent, dass er nun zurückgenommen werden soll.

Aus Gemeinden und Regionen
- Agglomeration Chur: Die durch das Agglomerationsprogramm Chur bedingte Anpassung des kantonalen Richtplans RIP2000 in den Bereichen Siedlung und Verkehr wird beschlossen und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.
- San Vittore: Der Gemeinde San Vittore wird unter der Voraussetzung der Gesamtfinanzierung an die 2. Etappe der Erschliessung der Industriezone San Vittore ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'000'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von höchstens 168'339 Franken.
- Mesocco: Der Gemeinde Mesocco wird unter der Voraussetzung der Gesamtfinanzierung an den Neubau der Kunsteisbahn Centro sportivo San Bernardino ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 460'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von maximal 77'436 Franken.
- Vaz/Obervaz: Der Gemeinde Vaz/Obervaz wird an die Erweiterung der Heizanlage Wärmeverbund Dieschen ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von 440'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von höchstens 74'069 Franken.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Südostschweiz Radio/TV AG: Der Südostschweiz Radio/TV AG wird an die Verbreitungsinfrastruktur für Radio Grischa ein Beitrag von 326'000 Franken zugesichert. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung zu Stande kommt und die Konzession des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eingehalten wird sowie dass die betroffenen Projekte vom Bundesamt für Kommunikation bewilligt sind.
- Südostschweiz NewMedia AG: Der Südostschweiz NewMedia AG wird an die Umsetzung der ersten Phase des Kooperationsprojektes "graubuendenTV.com" ein einmaliger Kantonsbeitrag von maximal 69'750 Franken zugesichert. Das Projekt, das eine überbetriebliche Kooperation zwischen Tele Südostschweiz, der Südostschweiz NewMedia AG, Graubünden Ferien, der Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur und der Rhätischen Bahn ist, bezweckt die Produktion von multimedialen touristischen Videobeiträgen für die Internet-Tourismusplattform Graubünden.
- Figurentheater Arcas, Chur: Das Figurentheater Arcas, Chur, erhält für sein Jahresprogramm 2008 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 20'000 Franken.
- Rechtsquellenband "Zehngerichtenbund": Der Rechtsquellenstiftung des Schweizerischen Juristenvereins wird für die Drucklegung des Rechtsquellenbandes "Zehngerichtenbund" ein Beitrag von 10'000 Franken zugesprochen.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 665'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Erhöhung Tunnelsicherheit Tunnel Isla Bella
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Underhof - Abzweigung Safien

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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