Der Kanton Graubünden unterstützt die definitive Ansiedlung und den
Aufbau eines Forschungszentrums für Nanomedizin in Landquart des Centre
Suisse d'Electronique et de Microtechnique SA (CSEM). Gestützt auf das
Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton
Graubünden hat die Regierung dem CSEM Förderbeiträge zugesichert.
Das CSEM mit Sitz in Neuenburg wurde im Jahr 1984 gegründet. Es hat
sich von einem Forschungsinstitut der Uhrenindustrie zu einem breit
aufgestellten Forschungs- und Entwicklungskonglomerat entwickelt und
sich einen starken internationalen Namen, insbesondere in der
Überführung von Wissen aus der Grundlagenforschung in die industrielle
Umsetzung, geschaffen.
Das von der CSEM geplante Forschungszentrum, das sich speziell mit
der Nanomedizin beschäftigt, soll nach der erfolgreichen Testphase nun
definitiv in Landquart angesiedelt werden. Vorgesehen ist, dass das
Forschungszentrum auch nach der Aufbauphase ab dem Jahr 2012 weitere
Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand erhält. Die Regierung
geht davon aus, dass die definitive Ansiedlung des Forschungszentrums
grossen Nutzen für das gesamte Alpenrheintal und die Region bringen
wird. Neben den 35 bis 45 hochqualifizierten Forschungsarbeitsplätzen im
Zentrum selbst bildet das Forschungszentrum auch Spitzenkräfte für die
regionale Industrie aus und entwickelt innovative Spitzentechnologie vor
Ort. Darüber hinaus erhöht die internationale Bekanntheit des CSEM zudem
die Chance, dass sich weitere Hightech-Firmen in der Region ansiedeln
werden. Unterstützt wird der Aufbau auch von der Regierung des
Fürstentums Liechtenstein.
NFA-Umsetzung in Graubünden tritt plangemäss anfangs 2008 in
Kraft
Nachdem der Bundesrat sämtliche Erlasse im Zusammenhang mit der
Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund
und Kantonen (NFA) auf den 1. Januar 2008 in Kraft setzt, kann die NFA
auch im Kanton Graubünden plangemäss und regelkonform eingeführt und
umgesetzt werden. Die Bündner Regierung hat beschlossen, das vom Grossen
Rat am 18. April 2007 gutgeheissene Mantelgesetz über die Umsetzung der
NFA in Graubünden auf den 1. Januar 2008 in Kraft zu setzen. Die
Referendumsfrist ist am 1. August 2007 unbenutzt abgelaufen.
Im Zusammenhang mit der NFA-Umsetzung in Graubünden hat die
Regierung zudem sechs Verordnungen neu gefasst oder revidiert. Neu
erlassen werden die Verordnung über die Förderung der Integration von
erwachsenen Menschen mit Behinderungen sowie die Verordnung über die
Sonderschulung. Revidiert werden die Ausführungsbestimmungen zum
kantonalen Gesetz über Ergänzungsleistungen, die Ausführungsbestimmungen
zum Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der
Wohnverhältnisse im Berggebiet, die Strassenverordnung des Kantons
Graubünden sowie die Verordnung über den öffentlichen Verkehr.
Die NFA ist die grösste Föderalismusreform seit Bestehen des
Bundesstaates. Der Finanzausgleich wird verstärkt und zahlreiche
Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen werden entflochten. Der
Kanton Graubünden erhält deutlich mehr zweckfreie Mittel und damit auch
mehr Handlungsspielraum.
Stiftungsrat der Stiftung für Innovation, Entwicklung und
Forschung Graubünden gewählt
Als Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung für Innovation,
Entwicklung und Forschung Graubünden hat die Regierung Prof. Dr. Roman
Boutellier, Oberegg, Bettina Plattner-Gerber, Zuoz, Prof. Dr. Peter
Rieder, Greifensee, Dr. Johannes Randegger, Bettingen, sowie Dr. Ruedi
Minsch, Tamins, gewählt. Als Präsident des Stiftungsrates wird Prof.
Boutellier bestimmt. Er ist Professor für Technologie und Innovation,
Departement of Management, Technology and Economics an der ETH Zürich.
Die Stiftung, die mit 30 Millionen Franken aus den ausserordentlichen
Erträgen der Graubündner Kantonalbank dotiert ist, wird ihre Tätigkeit
im Januar 2008 aufnehmen. Die Stiftung bezweckt, im Zusammenwirken mit
Unternehmungen der Wirtschaft und anderen Institutionen den Kanton
Graubünden als Wirtschafts-, Bildungs- und Forschungsstandort gezielt zu
stärken und weiter auszubauen.
Regierung gratuliert erfolgreichen Teilnehmern der
Berufsweltmeisterschaft in Japan
Die Bündner Regierung hat den erfolgreichen drei Teilnehmern aus
Graubünden der 39. Berufsweltmeisterschaft 2007 in Japan gratuliert. Als
Fliesenleger gewann Mirko Tschenett aus Müstair eine Goldmedaille. Eine
Auszeichnung "Excellent" erhielten Marco Petschen als Autolackierer aus
Trun sowie Diego Poltera im Beruf CNC-Fräsen aus Tinizong. In den
Gratulationsschreiben weist die Regierung auf die hervorragenden
Leistungen hin, welche das duale Berufsbildungssystem auszeichnen und
für die Wirtschaft von grosser Bedeutung sind. Dass auch eine kleine
Schule die Anforderungen an eine zeitgemässe Ausbildung erfüllt, beweist
das hervorragende Resultat von Mirko Tschenett, welcher die Scuola
industriala Val Müstair des Ütil Public Val Müstair (Gemeinnützige
Gesellschaft Val Müstair) besucht hat. Diese ist nämlich die kleinste
Berufsschule in der Schweiz.
Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote
wird anfangs Jahr in Kraft gesetzt
Das kantonale Gesetz über die Berufsbildung und weiterführende
Bildungsangebote wird auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt. Dies hat
die Bündner Regierung beschlossen. Der Grosse Rat hatte dem Gesetz am
17. April 2007 zugestimmt. Die Frist für das fakultative Referendum ist
am 1. August 2007 unbenutzt abgelaufen. Mit dem Gesetz wird die neue
Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes auf kantonaler Ebene umgesetzt.
Der Erlass dient aber auch der Umsetzung der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA).
Verordnung zur DNA-Profil-Gesetzgebung des Bundes
erlassen
Die Bündner Regierung hat eine Verordnung zur
DNA-Profil-Gesetzgebung des Bundes erlassen. Diese tritt am 1. Januar
2008 in Kraft. Nötig ist die Verordnung aufgrund des am 1. Januar 2005
in Kraft getretenen Bundesgesetzes über die Verwendung von DNA-Profilen
im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder
vermissten Personen. In der Verordnung wird einerseits die kantonale
zentrale Meldestelle für Löschungsereignisse von Profilen bestimmt.
Diese Aufgabe übernimmt der Kriminaltechnische Dienst der Kantonspolizei
Graubünden. Andererseits werden die verantwortlichen Stellen und
verfahrensführenden Behörden bezeichnet, welche der zentralen
Meldestelle die entsprechenden Löschungsereignisse zu melden haben.
Verordnung zum Einführungsgesetz zur Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung erlassen
Die Bündner Regierung hat eine Verordnung zum Einführungsgesetz zur
Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung erlassen. Diese regelt
die Zuständigkeiten im Bereich der öffentlichen und privaten
Arbeitsvermittlung. Zuständige Amtsstelle ist das Amt für Industrie,
Gewerbe und Arbeit. Gleichzeitig hat die Regierung ein neues Reglement
der Arbeitslosenkasse erlassen. Das Reglement und die Verordnung treten
nach Genehmigung durch den Bund in Kraft.
Regierung lehnt Parlamentarische Initiative für faire
Abstimmungskampagnen ab
Die Bündner Regierung lehnt die Parlamentarische Initiative für
faire Abstimmungskampagnen ab. Mit der Vorlage für ein "Bundesgesetz
über die Mitwirkung der Parteien an der Meinungs- und Willensbildung des
Volkes" sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung von
kostenlosen Sendezeiten für politische Werbespots von politischen
Parteien sowie Initiativ- und Referendumskomitees vor den
eidgenössischen Abstimmungen geschaffen werden. Wie die Regierung in
ihrer Vernehmlassung ausführt, ist sie der Auffassung, dass Fairness in
Abstimmungskampagnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werden kann.
Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
wird befürwortet
Die Bündner Regierung stimmt dem Vorschlag einer Parlamentarischen
Initiative zu, auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative zu
verzichten. Direktdemokratische Instrumente müssen einfach und
transparent ausgestaltet sein, hält die Regierung in ihrer
Vernehmlassung fest. Es hat sich gezeigt, dass die vom Bundesrat
vorgeschlagene Ausführungsgesetzgebung zur Regelung des Verfahrens bei
der allgemeinen Volksinitiative kompliziert, unübersichtlich und somit
nicht bürgerfreundlich ist. Da sich das Verfahren auch nicht sinnvoll
vereinfachen lässt, ist der Verfassungsauftrag somit nicht umsetzbar.
Deshalb ist es konsequent, dass er nun zurückgenommen werden soll.
Aus Gemeinden und Regionen
- Agglomeration Chur: Die durch das Agglomerationsprogramm Chur
bedingte Anpassung des kantonalen Richtplans RIP2000 in den Bereichen
Siedlung und Verkehr wird beschlossen und für die Behörden des Kantons
Graubünden als verbindlich erklärt.
- San Vittore: Der Gemeinde San Vittore wird unter der Voraussetzung
der Gesamtfinanzierung an die 2. Etappe der Erschliessung der
Industriezone San Vittore ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des
Bundes von 1'000'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen
Beitrag von höchstens 168'339 Franken.
- Mesocco: Der Gemeinde Mesocco wird unter der Voraussetzung der
Gesamtfinanzierung an den Neubau der Kunsteisbahn Centro sportivo San
Bernardino ein zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes von
460'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen Beitrag von
maximal 77'436 Franken.
- Vaz/Obervaz: Der Gemeinde Vaz/Obervaz wird an die Erweiterung der
Heizanlage Wärmeverbund Dieschen ein zinsloses Investitionshilfedarlehen
des Bundes von 440'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen
Beitrag von höchstens 74'069 Franken.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Südostschweiz Radio/TV AG: Der Südostschweiz Radio/TV AG wird an die
Verbreitungsinfrastruktur für Radio Grischa ein Beitrag von 326'000
Franken zugesichert. Voraussetzung ist, dass die Gesamtfinanzierung zu
Stande kommt und die Konzession des Eidgenössischen Departements für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation eingehalten wird sowie dass
die betroffenen Projekte vom Bundesamt für Kommunikation bewilligt sind.
- Südostschweiz NewMedia AG: Der Südostschweiz NewMedia AG wird an die
Umsetzung der ersten Phase des Kooperationsprojektes "graubuendenTV.com"
ein einmaliger Kantonsbeitrag von maximal 69'750 Franken zugesichert.
Das Projekt, das eine überbetriebliche Kooperation zwischen Tele
Südostschweiz, der Südostschweiz NewMedia AG, Graubünden Ferien, der
Hochschule für Technik und Wirtschaft Chur und der Rhätischen Bahn ist,
bezweckt die Produktion von multimedialen touristischen Videobeiträgen
für die Internet-Tourismusplattform Graubünden.
- Figurentheater Arcas, Chur: Das Figurentheater Arcas, Chur, erhält
für sein Jahresprogramm 2008 einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 20'000
Franken.
- Rechtsquellenband "Zehngerichtenbund": Der Rechtsquellenstiftung des
Schweizerischen Juristenvereins wird für die Drucklegung des
Rechtsquellenbandes "Zehngerichtenbund" ein Beitrag von 10'000 Franken
zugesprochen.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 665'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Erhöhung Tunnelsicherheit Tunnel Isla Bella
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Underhof -
Abzweigung Safien
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden