In Zukunft sollen in Graubünden alle brennbaren Siedlungsabfälle
nach Möglichkeit in der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis verbrannt
werden. Ausnahmen in ökologisch und ökonomisch begründeten Fällen sind
möglich. Dies sieht der Entwurf der Teilrevision des Einführungsgesetzes
zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (Kantonales Umweltschutzgesetz)
vor, den die Bündner Regierung zur Vernehmlassung freigegeben hat.
Das Hauptziel der Teilrevision des Kantonalen Umweltschutzgesetzes
besteht darin, den ganzen Kanton als Einzugsgebiet der
Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis für brennbare Siedlungsabfälle
festzulegen. Damit soll erreicht werden, dass in Zukunft möglichst
wenige Abfalltransporte durchgeführt und die vorhandenen
Verbrennungskapazitäten der Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis sinnvoll
genutzt werden. Mit der aktuellen Verbrennungskapazität können in der
Kehrichtverbrennungsanlage Trimmis gemäss kantonaler Abfallplanung
sämtliche in Graubünden anfallenden brennbaren Abfälle bis ins Jahr 2020
entsorgt werden. Die Regierung kann allerdings Ausnahmen zulassen und
die Entsorgung in ausserkantonalen Anlagen bewilligen. Voraussetzung
dafür ist, dass die Entsorgung der Abfälle dadurch deutlich günstiger zu
stehen kommt und der Transport ökologische Vorteile aufweist sowie die
Entsorgung umweltverträglich ist. Daneben sieht die Teilrevision vor,
dass durch geeignete Vorschriften für alle acht Bündner Abfallverbände
einheitliche Verbrennungspreise gelten. Schliesslich soll die Annahme
von Abfällen von ausserhalb des Kantons einer Bewilligungspflicht
unterstellt werden. Bestehende Verträge von
Abfallbewirtschaftungsverbänden zur Verbrennung von Abfällen in
ausserkantonalen Anlagen, die vor dem 1. Januar 2007 abgeschlossen
wurden, bleiben unangetastet. Diese dürfen aber nicht über die
vereinbarte Dauer verlängert werden.
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf der Homepage des Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartements www.ekud.gr.ch abrufbar. Die Vernehmlassung dauert bis
zum 28. Februar 2008.
Gebührenansätze für amtliche Schätzungen werden angepasst
Die Gebührenansätze für amtliche Schätzungen von Grundstücken und
Bauten werden von 1.0 auf 1.2 Promille des Verkehrswertes respektive des
aufgewendeten Betrages erhöht. Dies hat die Bündner Regierung
beschlossen und eine entsprechende Teilrevision der Verordnung über die
amtlichen Schätzungen genehmigt. Diese tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Grund für die Anpassung ist, dass die im vergangenen Jahr
vorgenommene Reduktion der Minimalgebühr für Schätzungen von 400 auf 100
Franken je Grundstück zu Mindereinnahmen von rund 300'000 Franken
führte. Um den Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen zu können,
müssen die Ansätze für erstmalige Schätzungen von Grundstücken,
Neubauten und für Revisions- und Neuschätzungen daher erhöht werden.
Regierung dankt allen Beteiligten der Ständeratspräsidentenfeier
Am 5. Dezember hat in Igis die Feier zur Wahl von Ständerat
Christoffel Brändli als neuer Ständeratspräsident für die Amtsdauer
2007/2008 stattgefunden. Aus Sicht der Bündner Regierung verlief der gut
besuchte Festanlass äusserst erfreulich. Die Regierung dankt allen
Beteiligten ganz herzlich, welche bei der Feier mitgewirkt haben. Zum
guten Gelingen beigetragen haben unter anderen die Gemeinde Igis, die
Rhätische Bahn sowie weitere Organisationen, Vereine und Mitwirkende.
Die Regierung freut sich über den herzlichen Empfang und die würdevolle
Feier zu Ehren des frisch gewählten Ständeratspräsidenten aus
Graubünden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Brusio: Das Projekt "Instandstellung Steinschlagverbauung RhB
Brusio" wird genehmigt. An die subventionsberechtigten Kosten von
420'000 Franken wird ein Beitrag von höchstens 315'000 Franken
zugesichert.
- Rossa, Cauco, Arvigo: Das Projekt für die Verbauung Calancasca auf
Gebiet der Gemeinden Rossa, Cauco und Arvigo sowie Selma und Buseno
(Folgeprojekt Hochwasser Oktober 2006) wird genehmigt. Unter Vorbehalt
der Subventionszusicherung durch den Bund wird ein Kantonsbeitrag von
167'000 Franken bewilligt.
- Maladers: Das Projekt "Instandstellung Steinschlagschutz Haldenwald"
der Gemeinde Maladers wird genehmigt. An die subventionsberechtigten
Kosten von 155'000 Franken wird ein Beitrag von höchstens 119'350
Franken zugesichert.
- Trimmis, Untervaz, Zizers: Die Verträge zwischen dem Kanton
Graubünden und den Gemeinden Trimmis, Untervaz und Zizers betreffend
Übernahme gemeindepolizeilicher Aufgaben durch die Kantonspolizei
Graubünden werden - unter dem Vorbehalt, dass alle drei Gemeinden dem
Vertrag mit dem Kanton zustimmen - genehmigt.
- Samnaun: Die anlässlich der Urnenabstimmung der Gemeinde Samnaun vom
23. September 2007 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Curling-Eventhalle Flims: Der Park Hotels Waldhaus AG,
Flims-Waldhaus, wird unter dem Vorbehalt der Gesamtfinanzierung an den
Bau der Curling-Eventhalle Flims ein zinsloses Investitionshilfedarlehen
des Bundes von 2'100'000 Franken zugesichert. Der Kanton leistet einen
Beitrag von höchstens 487'562 Franken.
- Beschneiungsanlage "Stretg": Der Finanz Infra AG, Laax, wird an den
Bau der mechanischen Beschneiungsanlage "Stretg" ein zinsloses
Investitionshilfedarlehen des Bundes von 1'400'000 Franken zugesichert.
Der Kanton leistet einen Beitrag von höchstens 235'675 Franken.
- Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin:
Dem Schweizerischen Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin
(SFI) in Davos wird für die Periode 2008 bis 2011 ein wiederkehrender
Beitrag von 351'559 Franken zugesichert. Vorbehalten bleiben
entsprechende Beitragszusicherungen des Bundes und der Landschaft Davos
Gemeinde.
- Verein Adebar: Der Leistungsauftrag des Kantons Graubünden an den
Verein Adebar für die Jahre 2008 bis 2010 wird genehmigt. Die Beiträge
2008 bis 2010 für die Führung der Ehe- und Familienberatungsstellen, die
Führung der Schwangerschaftsberatungsstelle sowie die Führung der
Beratungsstelle für pränatale Untersuchungen belaufen sich auf 305'000
Franken.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den ersten Teil der
Spielzeit 2007/2008 (Herbst/Winter 2007) einen Kantonsbeitrag in der
Höhe von 100'000 Franken.
SEXTEN KULTUR: Dem Verein SEXTEN KULTUR, Sexten (Italien), wird für
die Herausgabe der Publikation "Neues Bauen in den Alpen -
Architekturpreis 2006" ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken
zugesprochen.
- Almanacco Mesolcina-Calanca: Die Herausgabe des Almanacco
Mesolcina-Calanca 2008 wird mit einem Beitrag von 6'000 Franken
unterstützt.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 2'029'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- A13 Nationalstrasse: Baumeisterarbeiten Umfahrung Roveredo, Tunnel
San Fedele
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden