Der Kanton Graubünden soll der Interkantonalen Vereinbarung über die
Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) beitreten.
Dies schlägt die Bündner Regierung in ihrer Botschaft an den Grossen Rat
vor. Dieser wird das Geschäft in der Februarsession 2008 behandeln.
Die Kantone, welche dem HarmoS-Konkordat beitreten, verpflichten
sich dazu, die Ziele, Inhalte und Strukturen der obligatorischen Schule
zu vereinheitlichen. Mit dem Konkordat werden erstmals auf
gesamtschweizerischer Ebene einheitliche Ziele, Inhalte und Strukturen
festgelegt. Künftig wird ein einheitlicher Lehrplan für die
sprachregionale Ebene angestrebt. Des Weiteren soll der Schuleintritt in
allen Kantonen mit erfülltem 4. Altersjahr erfolgen. Dabei wird die
Unterscheidung zwischen Kindergarten und Primarschule aufgehoben. Die
Primarschule inklusive Kindergarten dauert neu acht Jahre und die
Sekundarstufe I drei Jahre.
Ausserdem verpflichten sich die beitretenden Kantone dazu, den
Unterricht auf der Primarstufe im Rahmen von Blockzeiten zu
organisieren. Zudem bieten sie bedarfsgerechte Tagesstrukturen für
Schülerinnen und Schüler an. Deren Nutzung ist allerdings freiwillig und
muss in der Regel durch die Eltern bezahlt werden. Ein weiterer
wesentlicher Punkt des HarmoS-Konkordats ist die Koordination des
Sprachunterrichts. Die erste Fremdsprache wird spätestens ab dem
heutigen 3. Schuljahr unterrichtet, eine zweite spätestens ab dem
heutigen 5. Schuljahr (nach Zählweise gemäss Konkordat nach dem
7. Schuljahr). Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache,
die andere Englisch. Schliesslich führt das neue Konkordat Instrumente
für die Qualitätssicherung im Rahmen von verbindlichen Bildungsstandards
auf nationaler Ebene ein.
Die Regierung erachtet das Konkordat als solide Basis für die
Entwicklung des schweizerischen Schulsystems auf der Grundlage der
gewachsenen Strukturen. Die wichtigsten Anliegen der Regierung wurden
aufgenommen. Das Konkordat ermöglicht dem Kanton Graubünden die
Besonderheiten der Dreisprachigkeit bei der Harmonisierung der Lehrpläne
und Lehrmittel angemessen zu berücksichtigen.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat
das Konkordat am 14. Juni 2007 beraten und einstimmig verabschiedet. Die
Vereinbarung tritt in Kraft, sobald ihr zehn Kantone beigetreten sind.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden