Der Kanton Graubünden soll eine neue Lösung für die Fremdsprachen in
den Schulen erhalten. In den Primarschulen Graubündens soll ab der
5. Klasse der obligatorische Englischunterricht als zweite Fremdsprache
eingeführt werden. Zudem soll der Beginn der ersten Fremdsprache
(Italienisch, Romanisch oder Deutsch) auf die 3. Klasse (bisher
4. Klasse) vorverlegt werden. Dies schlägt die Bündner Regierung in
ihrer Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes für die Volksschulen
(Schulgesetz) und der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz vor. Der
Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2008 behandeln.
Diese Fremdsprachenlösung berücksichtigt einerseits die nationalen
Empfehlungen und Vorgaben. Andererseits beachtet sie insbesondere die
Dreisprachigkeit Graubündens. 2004 hatte der Grosse Rat die Regierung
beauftragt, die rechtlichen Anpassungen vorzubereiten, um Englisch auf
der Primarstufe als Pflichtfach einzuführen.
Die Regierung ist überzeugt, dass im Kanton Graubünden nur eine
einheitliche Fremdsprachenlösung gewählt werden kann, bei der in allen
Sprachregionen eine Kantonssprache als erste Fremdsprache und Englisch
als zweite Fremdsprache eingeführt wird. Die verschiedenen
Sprachregionen nähern sich somit einander und fördern das Verständnis
für ihre Identität, so wie es die Bundesverfassung und die
Kantonsverfassung fordern. Zudem wird die innerkantonale Mobilität
erleichtert und die Chancengleichheit gewährleistet. Denn beim Übertritt
in die Oberstufe verfügen alle Schülerinnen und Schüler über das gleiche
Englischniveau.
Die Vorverlegung der ersten Fremdsprache in die 3. Klasse soll im
Schuljahr 2010/2011 vorgenommen werden. Auf das Schuljahr 2012/2013 wird
dann Englisch in der 5. Klasse unterrichtet. Die Fortbildung der
Primarlehrpersonen zur Einführung von Englisch kostet rund 12 Millionen
Franken. Dieser Kantonsbeitrag verteilt sich auf die Jahre 2008 bis
2014.
Ausserdem sieht die Teilrevision des Schulgesetzes vor, kantonale
Beiträge an die Kosten für Schulleitungspersonen von Primar-, Real-,
Sekundarschulen und Kleinklassen einzuführen. Damit diese Beiträge
ausgelöst werden können, müssen Mindestvoraussetzungen bezüglich
Anstellung, Ausbildung und Pflichten der Schulleitungspersonen erfüllt
werden. Diese sind in kantonalen Richtlinien festgelegt. Eine gut
funktionierende Schulleitung trägt zur Qualitätsverbesserung der Schule
bei. Der Kanton verzichtet aber wegen der besonderen Strukturen mit
vielen kleinen Schulträgerschaften in Graubünden darauf, alle zur
Einführung von Schulleitungen zu verpflichten. Vielmehr setzt er
stattdessen auf ein Anreizmodell.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden