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Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich den vom Bund vorgeschlagenen Aktionsplan gegen Feinstaub und die damit verbundenen Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung. Der Aktionsplan macht deutlich, dass weitere Anstrengungen nötig sind, um die Luftverschmutzung durch gefährlichen Feinstaub zu reduzieren.
Der Aktionsplan zielt darauf ab, Feinstaubemissionen sowie Emissionen von Dieselruss und Russ aus Holzfeuerungen bereits an der Quelle zu verringern. Mit den in die Anhörung geschickten Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung sollen drei der insgesamt vierzehn Massnahmen des Aktionsplans umgesetzt werden. Für kleinere Holzfeuerungen wird eine Konformitätserklärung mit den Normen der Europäischen Union eingeführt. Im Weiteren müssen grössere Holzfeuerungen schrittweise mit Filtern ausgerüstet werden. Schliesslich wird der allgemeine Staubgrenzwert verschärft, wobei der Grenzwert für Gesamtstaubemissionen aus industriellen und gewerblichen Anlagen um über die Hälfte reduziert werden soll.
Die Regierung begrüsst die angestrebte Minderung der Staubemission von stationären Anlagen grundsätzlich. Die Verschärfung der Staubgrenzwerte bei den grossen Holzfeuerungen und die Einführung einer Konformitätserklärung für Kleinanlagen leisten wichtige Beiträge zur Entlastung der Umwelt. Hingegen befriedigt die vorgeschlagene Regelung für Kleinanlagen noch nicht, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung fest. Gerade bei diesen Anlagen kann nach den neuesten Untersuchungen der Ausstoss von Staub sehr hoch sein. In diesem Bereich sind laut Regierung über die vorliegende Revision hinaus weitere Anstrengungen und technische Innovationen notwendig.

Taschinasbach-Konzession wird auf die Rätia Energie AG übertragen
Die Bündner Regierung hat die Übertragung der Wasserrechtsverleihung der Gemeinden Seewis i.P., Fanas und Grüsch von der Kraftwerk Taschinas AG auf die Rätia Energie AG genehmigt. Die Übertragung der von den Gemeinden am 24. Juni beziehungsweise 7. Juli 1997 erteilten Konzession zur Nutzung des Taschinabaches bedingt Anpassungen im Konzessionsvertrag. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die Konzessionsgemeinden anstelle der ursprünglichen Gesellschaftsbeteiligung ein Energiebezugsrecht zu Jahreskosten erhalten. So haben die Gemeinden Anspruch auf 2.5 Prozent Gratisenergie, was einer durchschnittlichen Leistung von rund 975'000 Kilowattstunden pro Jahr entspricht.
Das ursprüngliche Projekt sah vor, dass die Kraftwerk Taschinas AG zwischen den Gemeinden Seewis i.P., Fanas und Grüsch einerseits sowie der AG Bündner Kraftwerke (heute: Rätia Energie AG) andererseits hätte konstituiert werden sollen. Vorgesehen war eine kapital- und stimmenmässige Beteiligung der Gemeinden an der Kraftwerk Taschinas AG von insgesamt 60 Prozent. An Gemeindeversammlungen im Oktober 2006 beschlossen die drei Gemeinden, dass das Kraftwerk Taschinas nicht durch eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft zu realisieren sei, sondern durch die Rätia Energie AG.

Aus Gemeinden und Regionen
- Felsberg: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Felsberg vom 26. November 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Donat: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Donat vom 25. August 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird genehmigt.
- Organizzazione Regionale della Calanca: Die Regierung hat die Statuten der "Organizzazione Regionale della Calanca" (ORC) genehmigt. Dadurch erlangt der Regionalverband ORC das Recht der Persönlichkeit.
- Ardez, Guarda, Lavin, Susch, Zernez: Das Organisationsstatut des "Consorzi da scoula dals cumüns d'Ardez, Guarda, Lavin, Susch e Zernez" wird genehmigt.
- Regionaler Richtplan Radweg Prättigau: Der vom Regionalverband Pro Prättigau am 18. Mai 2006 beschlossene regionale Richtplan Radweg Prättigau wird genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als verbindlich erklärt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Ausstellung "Expressionismus aus den Bergen": Die Ausstellung "Expressionismus aus den Bergen", die vom 15. Februar bis 25. Mai 2008 im Bündner Kunstmuseum und vorher im Kunstmuseum Bern und im Museum von Groningen (NL) zu sehen sein wird, wird mit einem Beitrag von 50'000 Franken unterstützt.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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