Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich den vom Bund
vorgeschlagenen Aktionsplan gegen Feinstaub und die damit verbundenen
Änderungen der Luftreinhalte-Verordnung. Der Aktionsplan macht deutlich,
dass weitere Anstrengungen nötig sind, um die Luftverschmutzung durch
gefährlichen Feinstaub zu reduzieren.
Der Aktionsplan zielt darauf ab, Feinstaubemissionen sowie
Emissionen von Dieselruss und Russ aus Holzfeuerungen bereits an der
Quelle zu verringern. Mit den in die Anhörung geschickten Änderungen der
Luftreinhalte-Verordnung sollen drei der insgesamt vierzehn Massnahmen
des Aktionsplans umgesetzt werden. Für kleinere Holzfeuerungen wird eine
Konformitätserklärung mit den Normen der Europäischen Union eingeführt.
Im Weiteren müssen grössere Holzfeuerungen schrittweise mit Filtern
ausgerüstet werden. Schliesslich wird der allgemeine Staubgrenzwert
verschärft, wobei der Grenzwert für Gesamtstaubemissionen aus
industriellen und gewerblichen Anlagen um über die Hälfte reduziert
werden soll.
Die Regierung begrüsst die angestrebte Minderung der Staubemission
von stationären Anlagen grundsätzlich. Die Verschärfung der
Staubgrenzwerte bei den grossen Holzfeuerungen und die Einführung einer
Konformitätserklärung für Kleinanlagen leisten wichtige Beiträge zur
Entlastung der Umwelt. Hingegen befriedigt die vorgeschlagene Regelung
für Kleinanlagen noch nicht, hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung
fest. Gerade bei diesen Anlagen kann nach den neuesten Untersuchungen
der Ausstoss von Staub sehr hoch sein. In diesem Bereich sind laut
Regierung über die vorliegende Revision hinaus weitere Anstrengungen und
technische Innovationen notwendig.
Taschinasbach-Konzession wird auf die Rätia Energie AG übertragen
Die Bündner Regierung hat die Übertragung der Wasserrechtsverleihung
der Gemeinden Seewis i.P., Fanas und Grüsch von der Kraftwerk Taschinas
AG auf die Rätia Energie AG genehmigt. Die Übertragung der von den
Gemeinden am 24. Juni beziehungsweise 7. Juli 1997 erteilten Konzession
zur Nutzung des Taschinabaches bedingt Anpassungen im
Konzessionsvertrag. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass die
Konzessionsgemeinden anstelle der ursprünglichen
Gesellschaftsbeteiligung ein Energiebezugsrecht zu Jahreskosten
erhalten. So haben die Gemeinden Anspruch auf 2.5 Prozent Gratisenergie,
was einer durchschnittlichen Leistung von rund 975'000 Kilowattstunden
pro Jahr entspricht.
Das ursprüngliche Projekt sah vor, dass die Kraftwerk Taschinas AG
zwischen den Gemeinden Seewis i.P., Fanas und Grüsch einerseits sowie
der AG Bündner Kraftwerke (heute: Rätia Energie AG) andererseits hätte
konstituiert werden sollen. Vorgesehen war eine kapital- und
stimmenmässige Beteiligung der Gemeinden an der Kraftwerk Taschinas AG
von insgesamt 60 Prozent. An Gemeindeversammlungen im Oktober 2006
beschlossen die drei Gemeinden, dass das Kraftwerk Taschinas nicht durch
eine eigens dafür zu gründende Gesellschaft zu realisieren sei, sondern
durch die Rätia Energie AG.
Aus Gemeinden und Regionen
- Felsberg: Die an der Urnenabstimmung der Gemeinde Felsberg vom 26.
November 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
- Donat: Die an der Gemeindeversammlung der Gemeinde Donat vom 25.
August 2006 beschlossene Teilrevision der Gemeindeverfassung wird
genehmigt.
- Organizzazione Regionale della Calanca: Die Regierung hat die
Statuten der "Organizzazione Regionale della Calanca" (ORC) genehmigt.
Dadurch erlangt der Regionalverband ORC das Recht der Persönlichkeit.
- Ardez, Guarda, Lavin, Susch, Zernez: Das Organisationsstatut des
"Consorzi da scoula dals cumüns d'Ardez, Guarda, Lavin, Susch e Zernez"
wird genehmigt.
- Regionaler Richtplan Radweg Prättigau: Der vom Regionalverband Pro
Prättigau am 18. Mai 2006 beschlossene regionale Richtplan Radweg
Prättigau wird genehmigt und für die Behörden des Kantons Graubünden als
verbindlich erklärt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Ausstellung "Expressionismus aus den Bergen": Die Ausstellung
"Expressionismus aus den Bergen", die vom 15. Februar bis 25. Mai 2008
im Bündner Kunstmuseum und vorher im Kunstmuseum Bern und im Museum von
Groningen (NL) zu sehen sein wird, wird mit einem Beitrag von 50'000
Franken unterstützt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden