Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates (GPK) und die
Bündner Regierung wollen die Unabhängigkeit der Finanzkontrolle stärken
und die Stellung der Finanzkontrolle auf Gesetzesstufe konkretisieren.
Zudem sollen die Abhängigkeiten im administrativen Bereich geklärt und
dabei auch die Entwicklung bei den Finanzkontrollen in der übrigen
Schweiz berücksichtigt werden. Das kantonale Finanzhaushaltsgesetz ist
deshalb einer Revision unterzogen und es sind umfassende Bestimmungen
zur Finanzaufsicht eingebaut worden. Diese Vorlage geht nun in die
Vernehmlassung. Anschliessend soll eine Botschaft erarbeitet werden, die
der Grosse Rat in der Augustsession 2007 behandeln wird. Das
Inkrafttreten ist in den Hauptteilen auf den 1. Januar 2008 vorgesehen.
Die Neuregelung der Finanzaufsicht lehnt sich stark an das
Mustergesetz der Fachvereinigung der Schweizerischen Finanzkontrollen
an. Gegenüber der heutigen Regelung wird die Unabhängigkeit der
Finanzkontrolle gestärkt, was für ihre Prüfungstätigkeit und ihre
Glaubwürdigkeit von grosser Bedeutung ist. Die Finanzkontrolle soll
indessen weiterhin - wie in der Schweiz üblich - als Fachorgan der
Finanzaufsicht für die GPK und die Regierung tätig sein.
Eine der Neuerungen der Revision sieht vor, dass die Regierung den
Leiter der Finanzkontrolle auf Antrag (Wahlvorschlag) eines
paritätischen Auswahlgremiums, bestehend aus Vertretern der Regierung
und der GPK, wählt. Auch eine Abberufung des Leiters der Finanzkontrolle
durch die Regierung geschieht auf Antrag des gemeinsamen Gremiums. Des
Weiteren soll die Finanzkontrolle bezüglich Ausgabenkompetenzen und
Kreditüberschreitungskompetenzen einem Departement gleichgestellt
werden. Ferner soll die Finanzkontrolle die Aufsichtstätigkeit der GPK
unter Berücksichtigung des Auftrages dieser Kommission unterstützen. Die
Finanzkontrolle lässt der GPK jede der Oberaufsicht dienende Information
zukommen. Neu soll das GPK-Sekretariat organisatorisch klar von der
Finanzkontrolle getrennt sein. Die Finanzkontrolle soll künftig nicht
mehr für das Führen des GPK-Sekretariats zuständig sein. Vorgesehen ist
die Integration des GPK-Sekretariats in das Ratssekretariat.
Schliesslich soll der Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle neu
veröffentlicht werden. Dieser Bericht hat indessen das Amtsgeheimnis und
die Persönlichkeitsrechte zu wahren.
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Homepage des
Departements für Finanzen und Gemeinden unter der Adresse www.dfg.gr.ch
heruntergeladen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. März 2007.
Gremium: Departement für Finanzen und Gemeinden
Quelle: dt Departement für Finanzen und Gemeinden