Die Bündner Regierung hat die Botschaft für ein neues Gesetz über
die Berufsbildung und weiterführende Bildungsangebote verabschiedet. Der
Grosse Rat wird das Geschäft in der Aprilsession 2007 behandeln.
Die geplante Totalrevision erfolgt in erster Linie, weil die
Bestimmungen über die kantonale Gesetzgebung an das geänderte
Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) und an die Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) angepasst werden muss. Das Gesetz umfasst im Bereich der
Berufsbildung neu auch die Bereiche Gesundheit, Soziales, Kunst sowie
Land- und Forstwirtschaft. Im Bereich der weiterführenden
Bildungsangebote enthält es darüber hinaus Regelungen für den
Tertiärbereich einschliesslich Hochschulen. Generell soll dabei das
Ziel, die Berufs- und Arbeitsmarktfähigkeit von Personen zu fördern,
stärker gewichtet werden.
Als Ausführungsgesetz zum Bundesrecht konkretisiert das kantonale
Gesetz bundesrechtliche Vorgaben und legt Zuständigkeiten fest. Die
Berufsbildung wird als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und
Organisationen der Arbeitswelt definiert. Auch im Kanton wird der
Zusammenarbeit mit den Partnern in der Arbeitswelt grosse Bedeutung
beigemessen. Mit einem flexiblen Rahmengesetz soll die Regierung den
notwendigen Spielraum erhalten, um auf Neuerungen auf Bundesebene sowie
auf Entwicklungen in Gesellschaft und Arbeitswelt rasch und
zweckdienlich reagieren zu können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage ist das vereinfachte
Finanzierungssystem. Ab 1. Januar 2008 wird der Bund von der am Aufwand
orientierten Subventionierung zu aufgabenbezogenen Pauschalbeiträgen pro
Lehrvertrag übergehen. Dieser Wechsel soll in Graubünden so umgesetzt
werden, dass mit einem vereinfachten Finanzierungssystem die
Kantonsbeiträge neu auch den Bundesanteil enthalten, ohne dass die
Systemänderung zu einer Mehrbelastung der Gemeinden führt. Neu sieht das
Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Kanton mit den Leistungsanbietern
Leistungsaufträge abschliesst. Nicht geändert werden sollen hingegen die
heutigen Trägerschaften der verschiedenen Berufsfachschulen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden