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Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Revision des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) mehrheitlich einverstanden. Das Gesetz regelt die Versicherung der Arbeitnehmenden gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten sowie Nichtberufsunfälle. Mit der Revision soll das UVG den Anforderungen einer modernen Sozialversicherung angepasst werden. Ein zentraler Punkt der Revision betrifft das Festhalten am Teilmonopol der SUVA. In ihrer Vernehmlassung kann sich die Regierung der Ansicht des Bundesrats anschliessen, wonach mit der Revision die Mehrfachträgerschaft mit dem Teilmonopol der SUVA nicht geändert wird, da sie sich, wie der Bund ausführt, bewährt hat.
Die Revision ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil betrifft Anpassungen des Gesetzes in allgemeiner Hinsicht. Dabei befürwortet die Regierung, dass der Grad der Mindestinvalidität für den Bezug einer Invalidenrente von 10 auf 20 Prozent erhöht werden soll. Ebenfalls klar unterstützt wird das Ziel einer besseren Koordination der IV-Renten mit Rentenzahlungen anderer Leistungsträger. Es soll vermieden werden, dass die Summe der IV-Leistungen einer Person höher ist als die Entschädigung der Person wäre, wenn sie nicht invalid wäre. Die im zweiten Teil der Vorlage eingebrachten Vorschläge zur Reorganisation der SUVA werden von der Regierung ebenso begrüsst. Dabei spricht sie sich für die Variante aus, welche der Anstalt eine gewisse Selbstständigkeit sicherstellt.
Kritisiert werden hingegen die neuen Nebentätigkeiten der SUVA wie Dienstleistungen für das Gesundheitswesen oder Beratung und Ausbildung im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, die ins Gesetz aufgenommen werden sollen. Mit dieser neuen Regelung verlässt die SUVA laut Regierung ihr eigentliches Betätigungsfeld, nämlich die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, und übernimmt Vollzugsaufgaben im Bereich des Arbeitsgesetzes. Damit wird die SUVA in einem Aufgabenbereich tätig, dessen Bearbeitung Bund und Kantonen obliegt. Angesichts der Anstrengungen, welche die Kantone zur administrativen Entlastung der KMU unternehmen, nimmt die Regierung erstaunt zur Kenntnis, dass der Bund den Aufbau dieser Parallelstrukturen empfiehlt.

Aus Gemeinden und Regionen
- Pitasch: Das Projekt "Waldweg Uaul Verd" der Meliorationsgenossenschaft Pitasch wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 237'500 Franken zugesichert.
- Ramosch: Das Projekt "Waldweg Erms" der Gemeinde Ramosch wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 83'600 Franken zugesichert.
- Flond: Der Gemeinde Flond wird für den Ausbau und die Erneuerung der Abwasserreinigungsanlage ein Beitrag von 139'285 Franken zugesichert.
- Flims: Die am 26. November 2006 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Flims wird genehmigt.
- Sagogn: Die am 15. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Sagogn (Werkhofareal) wird genehmigt.
- Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG: In ihrer Vernehmlassung an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG vom 19. Dezember 2006 für den Bau einer kuppelbaren Vierer-Sesselbahn "Alp Dado - Fil da Rubi" (Ersatzanlage) beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Argo Stiftung: Der Argo Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte wird an die Kosten für den Erwerb einer Wohnung in Chur zur Schaffung einer Wohnschule ein Beitrag von maximal 353'500 Franken zugesichert.
- Denkmalpflege: Die Regierung hat für die Restaurierung und Sanierung der Katholischen Kirche in Sur, der Kapelle St. Niklaus in Rueun, der Soliserbrücke in Alvaschein sowie des Wohnhauses Nr. 105 in Mesocco-Crimeo 275'300 Franken bewilligt.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den zweiten Teil der Spielzeit 2006/2007 (Winter/Frühling 2007) einen Kantonsbeitrag in der Höhe von 150'000 Franken.
- Musikgesellschaft Cinuos-chel/Brail: Der Musikgesellschaft Cinuos-chel/Brail wird für eine Neu-Instrumentierung ein Beitrag von maximal 13'500 Franken zugesprochen.
- Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb: Der Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb wird für das Jahr 2007 ein Beitrag von 5'200 Franken zugesprochen.
- Bündner Fussballverband: Der Bündner Fussballverband erhält für die Teilnahme am Fussballturnier der Arge Alp Spiele 2007 in Bozen/Südtirol einen Beitrag von 8'000 Franken aus dem Sport-Fonds.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 582'000 Franken für den Bau und die Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- St. Antönierstrasse: Baumeisterarbeiten Verbauung Schanielabach

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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