Die Bündner Regierung ist mit der vom Bund vorgeschlagenen Revision
des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) mehrheitlich
einverstanden. Das Gesetz regelt die Versicherung der Arbeitnehmenden
gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten sowie Nichtberufsunfälle. Mit der
Revision soll das UVG den Anforderungen einer modernen
Sozialversicherung angepasst werden. Ein zentraler Punkt der Revision
betrifft das Festhalten am Teilmonopol der SUVA. In ihrer Vernehmlassung
kann sich die Regierung der Ansicht des Bundesrats anschliessen, wonach
mit der Revision die Mehrfachträgerschaft mit dem Teilmonopol der SUVA
nicht geändert wird, da sie sich, wie der Bund ausführt, bewährt hat.
Die Revision ist in zwei Teile gegliedert. Der erste Teil betrifft
Anpassungen des Gesetzes in allgemeiner Hinsicht. Dabei befürwortet die
Regierung, dass der Grad der Mindestinvalidität für den Bezug einer
Invalidenrente von 10 auf 20 Prozent erhöht werden soll. Ebenfalls klar
unterstützt wird das Ziel einer besseren Koordination der IV-Renten mit
Rentenzahlungen anderer Leistungsträger. Es soll vermieden werden, dass
die Summe der IV-Leistungen einer Person höher ist als die Entschädigung
der Person wäre, wenn sie nicht invalid wäre. Die im zweiten Teil der
Vorlage eingebrachten Vorschläge zur Reorganisation der SUVA werden von
der Regierung ebenso begrüsst. Dabei spricht sie sich für die Variante
aus, welche der Anstalt eine gewisse Selbstständigkeit sicherstellt.
Kritisiert werden hingegen die neuen Nebentätigkeiten der SUVA wie
Dienstleistungen für das Gesundheitswesen oder Beratung und Ausbildung
im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung, die ins Gesetz
aufgenommen werden sollen. Mit dieser neuen Regelung verlässt die SUVA
laut Regierung ihr eigentliches Betätigungsfeld, nämlich die Verhütung
von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, und übernimmt Vollzugsaufgaben
im Bereich des Arbeitsgesetzes. Damit wird die SUVA in einem
Aufgabenbereich tätig, dessen Bearbeitung Bund und Kantonen obliegt.
Angesichts der Anstrengungen, welche die Kantone zur administrativen
Entlastung der KMU unternehmen, nimmt die Regierung erstaunt zur
Kenntnis, dass der Bund den Aufbau dieser Parallelstrukturen empfiehlt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Pitasch: Das Projekt "Waldweg Uaul Verd" der
Meliorationsgenossenschaft Pitasch wird genehmigt. An die Kosten wird
ein Kantonsbeitrag von höchstens 237'500 Franken zugesichert.
- Ramosch: Das Projekt "Waldweg Erms" der Gemeinde Ramosch wird
genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von höchstens 83'600
Franken zugesichert.
- Flond: Der Gemeinde Flond wird für den Ausbau und die Erneuerung
der Abwasserreinigungsanlage ein Beitrag von 139'285 Franken
zugesichert.
- Flims: Die am 26. November 2006 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinde Flims wird genehmigt.
- Sagogn: Die am 15. Dezember 2006 beschlossene Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinde Sagogn (Werkhofareal) wird genehmigt.
- Bergbahnen Brigels-Waltensburg-Andiast AG: In ihrer Vernehmlassung
an das Bundesamt für Verkehr zum Konzessionsgesuch der Bergbahnen
Brigels-Waltensburg-Andiast AG vom 19. Dezember 2006 für den Bau einer
kuppelbaren Vierer-Sesselbahn "Alp Dado - Fil da Rubi" (Ersatzanlage)
beantragt die Regierung, die Konzession zu erteilen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Argo Stiftung: Der Argo Stiftung Bündnerische Werkstätten und
Wohnheime für Behinderte wird an die Kosten für den Erwerb einer Wohnung
in Chur zur Schaffung einer Wohnschule ein Beitrag von maximal 353'500
Franken zugesichert.
- Denkmalpflege: Die Regierung hat für die Restaurierung und
Sanierung der Katholischen Kirche in Sur, der Kapelle St. Niklaus in
Rueun, der Soliserbrücke in Alvaschein sowie des Wohnhauses Nr. 105 in
Mesocco-Crimeo 275'300 Franken bewilligt.
- Theater Chur: Das Theater Chur erhält für den zweiten Teil der
Spielzeit 2006/2007 (Winter/Frühling 2007) einen Kantonsbeitrag in der
Höhe von 150'000 Franken.
- Musikgesellschaft Cinuos-chel/Brail: Der Musikgesellschaft
Cinuos-chel/Brail wird für eine Neu-Instrumentierung ein Beitrag von
maximal 13'500 Franken zugesprochen.
- Stiftung Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb: Der Stiftung
Schweizerischer Jugendmusikwettbewerb wird für das Jahr 2007 ein Beitrag
von 5'200 Franken zugesprochen.
- Bündner Fussballverband: Der Bündner Fussballverband erhält für
die Teilnahme am Fussballturnier der Arge Alp Spiele 2007 in
Bozen/Südtirol einen Beitrag von 8'000 Franken aus dem Sport-Fonds.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 582'000 Franken für den Bau und die
Sanierung des folgenden Strassenabschnitts bewilligt:
- St. Antönierstrasse: Baumeisterarbeiten Verbauung Schanielabach
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden