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Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die kantonale Volksinitiative für einen Innovationsfonds für Graubünden dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die Behandlung des Geschäfts ist in der Augustsession 2007 vorgesehen.
Im April 2005 hatte die Junge CVP Graubünden ein Initiativbegehren zur Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden, der aus dem ausserordentlichen Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank finanziert wird, lanciert. Die Volksinitiative für einen "Innovationsfonds für Graubünden" ist am 27. März 2006 bei der Standeskanzlei eingereicht worden und mit 3'219 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative formuliert den Verwendungszweck der Mittel relativ breit. Die Mittel sollen "zu Gunsten von ausserordentlichen Projekten mit besonderer Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit für die längerfristig orientierte Zukunft Graubündens und seiner Volkswirtschaft" eingesetzt werden.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, decken sich die vom Grossen Rat und der Regierung vorgesehenen fünf innovativen Projekte weitgehend mit dem Zweck der Initiative. In der Junisession 2006 befasste sich der Grosse Rat mit der Verwendung des ausserordentlichen Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank für innovative Projekte. Er beschloss, die Mittel von rund 100 Millionen Franken für eine Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung (30 Mio.), für die Erneuerung des Rollmaterials der Rhätischen Bahn (22 Mio.), für die Reform der Gemeindestrukturen (20 Mio.), für wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen (18 Mio.) und für neue Verkehrsverbindungen (10 Mio.) einzusetzen. Für die Realisierung der Projekte "Stiftung für Innovation, Entwicklung und Forschung" und "Neue Verkehrsverbindungen" hat die Regierung in der Zwischenzeit dem Grossen Rat eine Botschaft zur Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden unterbreitet. Darin werden die rechtlichen Grundlagen für diese zwei innovativen Projekte geschaffen. Der Grosse Rat wird in der Aprilsession 2007 darüber beraten.
Obwohl im Dezember 2006 Gespräche der Regierung mit dem Initiativkomitee stattgefunden haben, hält das Initiativkomitee vorläufig am Initiativbegehren fest. Gemäss den Aussagen der Initianten soll der Rückzug erst nach der Verabschiedung der Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton Graubünden durch den Grossen Rat in der Aprilsession 2007 erfolgen, sofern der Grosse Rat den Anträgen der Regierung folgt. Dennoch ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Botschaft zur Initiative bis spätestens 27. März 2007 zu Handen des Grossen Rates zu verabschieden. Weil sich die vorgeschlagenen Projekte weitgehend mit dem Zweck der Initiative decken, verzichtet die Regierung auf einen zusätzlichen Vorschlag, beziehungsweise auf einen Gegenvorschlag.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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