Die Bündner Regierung beantragt dem Grossen Rat, die kantonale
Volksinitiative für einen Innovationsfonds für Graubünden dem Volk zur
Ablehnung zu empfehlen. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft zu
Handen des Grossen Rates verabschiedet. Die Behandlung des Geschäfts ist
in der Augustsession 2007 vorgesehen.
Im April 2005 hatte die Junge CVP Graubünden ein Initiativbegehren
zur Errichtung eines Innovationsfonds für Graubünden, der aus dem
ausserordentlichen Finanzertrag der Graubündner Kantonalbank finanziert
wird, lanciert. Die Volksinitiative für einen "Innovationsfonds für
Graubünden" ist am 27. März 2006 bei der Standeskanzlei eingereicht
worden und mit 3'219 Unterschriften zustande gekommen. Die Initiative
formuliert den Verwendungszweck der Mittel relativ breit. Die Mittel
sollen "zu Gunsten von ausserordentlichen Projekten mit besonderer
Wertschöpfung, Innovationskraft und Nachhaltigkeit für die längerfristig
orientierte Zukunft Graubündens und seiner Volkswirtschaft" eingesetzt
werden.
Wie die Regierung in ihrer Botschaft schreibt, decken sich die vom
Grossen Rat und der Regierung vorgesehenen fünf innovativen Projekte
weitgehend mit dem Zweck der Initiative. In der Junisession 2006
befasste sich der Grosse Rat mit der Verwendung des ausserordentlichen
Finanzertrags der Graubündner Kantonalbank für innovative Projekte. Er
beschloss, die Mittel von rund 100 Millionen Franken für eine Stiftung
für Innovation, Entwicklung und Forschung (30 Mio.), für die Erneuerung
des Rollmaterials der Rhätischen Bahn (22 Mio.), für die Reform der
Gemeindestrukturen (20 Mio.), für wettbewerbsfähige Tourismusstrukturen
(18 Mio.) und für neue Verkehrsverbindungen (10 Mio.) einzusetzen. Für
die Realisierung der Projekte "Stiftung für Innovation, Entwicklung und
Forschung" und "Neue Verkehrsverbindungen" hat die Regierung in der
Zwischenzeit dem Grossen Rat eine Botschaft zur Teilrevision des
Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton
Graubünden unterbreitet. Darin werden die rechtlichen Grundlagen für
diese zwei innovativen Projekte geschaffen. Der Grosse Rat wird in der
Aprilsession 2007 darüber beraten.
Obwohl im Dezember 2006 Gespräche der Regierung mit dem
Initiativkomitee stattgefunden haben, hält das Initiativkomitee
vorläufig am Initiativbegehren fest. Gemäss den Aussagen der Initianten
soll der Rückzug erst nach der Verabschiedung der Teilrevision des
Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton
Graubünden durch den Grossen Rat in der Aprilsession 2007 erfolgen,
sofern der Grosse Rat den Anträgen der Regierung folgt. Dennoch ist die
Regierung gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Botschaft zur
Initiative bis spätestens 27. März 2007 zu Handen des Grossen Rates zu
verabschieden. Weil sich die vorgeschlagenen Projekte weitgehend mit dem
Zweck der Initiative decken, verzichtet die Regierung auf einen
zusätzlichen Vorschlag, beziehungsweise auf einen Gegenvorschlag.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden