Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten begrüsst die Bündner
Regierung die geplante Teilrevision des Bundesgesetzes über die
technischen Handelshemmnisse, welche die einseitige Anerkennung von in
der EG in Verkehr gebrachten Produkten vorsieht. Es ist davon
auszugehen, dass mit dem erleichterten Zugang zum inländischen Markt der
Wettbewerb belebt wird, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung
an den Bund. Mit der Revision soll das bestehende Instrumentarium zur
Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches
Instrument, das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip, ergänzt werden.
Damit sollen Produkte, die in der EG beziehungsweise im EWR rechtmässig
in Verkehr gesetzt worden sind, grundsätzlich auch in der Schweiz frei
zirkulieren können.
Damit der volkswirtschaftliche Vorteil der Vorlage nicht allzu
geschmälert wird, fordert die Regierung einen schlanken und
praxistauglichen Vollzug. Die Marktüberwachung muss möglichst einfach
ausgestaltet werden. Ebenso begrüsst wird die Regelung gegen die
Diskriminierung von schweizerischen Produzenten. Gemäss dem Entwurf ist
vorgesehen, dass auch die schweizerischen Produzenten ihre Produkte nach
den in der EG geltenden Vorschriften in der Schweiz herstellen und in
Verkehr bringen dürfen, sofern sie auch im betreffenden EG-Staat, dessen
Vorschriften sie erfüllen, rechtmässig in Verkehr gesetzt werden. Für
die Regierung ist die Problematik der Inlanddiskriminierung ein
zentraler Aspekt der Vorlage. Diese kann nur ganz vermieden werden, wenn
den schweizerischen Herstellern, unabhängig davon, ob sie im Export
tätig sind oder nicht, gestattet wird, ihre Produkte nach den gleichen
Anforderungen herzustellen und im Inland in Verkehr zu bringen, wie die
Importprodukte, die auf Grund des Cassis-de-Dijon-Prinzips zugelassen
werden.
Von der Regierung hingegen abgelehnt wird die Bestimmung, wonach die
zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone die Urteile und Praxis
des Europäischen Gerichtshofes und der Europäischen Kommission
berücksichtigen müssen. Dies schafft einen Präzedenzfall bezüglich der
Berücksichtigung von Urteilen ausländischer Instanzen. Diese Bestimmung
ist laut Regierung nicht notwendig, weil die Vorlage nicht das in der EG
entwickelte Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweizer Rechtsordnung
einführt, sondern lediglich die einseitige Anerkennung von nach
ausländischen Vorschriften hergestellten Produkten vorsieht.
Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen wird
grundsätzlich begrüsst
Die Bündner Regierung stimmt der vom Bund vorgeschlagenen Neuordnung
der ausserparlamentarischen Kommissionen unter gewissen Vorbehalten zu.
Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Regierungs- und
Verwaltungsorganisationsgesetz ausführt, kann sie die Zielsetzungen der
Neuregelung im Grundsatz unterstützen.
Die Neuregelung sieht Bestimmungen über den Zweck, die Voraussetzung
zur Bildung oder die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen
vor. Verankert werden eine Pflicht zur periodischen Überprüfung der
Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung sowie
eine Offenlegung der Interessenbindungen und der Entschädigungen. Die
vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen dadurch zu einer dauernden
Straffung des Kommissionenwesens und zu vermehrter Transparenz führen.
Nicht einverstanden ist die Regierung jedoch mit der Interpretation
der Bundeskanzlei in den Erläuterungen zur Vernehmlassungsvorlage,
wonach die Mitwirkung der Kantone in erster Linie über das Instrument
des Vernehmlassungsverfahrens erfolgen soll. Der Arbeit von
ausserparlamentarischen Kommissionen kommt auch der Charakter einer
inhaltlichen Mitentscheidung zu. Sie ist für die Kantone von grosser
Bedeutung, weil sie bereits im Frühstadium bundespolitischer Vorgaben
ihre Haltung einbringen können. So können ausserparlamentarische
Kommissionen eine wichtige Rolle im partnerschaftlichen Zusammenwirken
von Bund und Kantonen wahrnehmen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sportclub Safien: Der Sportclub Safien erhält für die
Neuanschaffung von Eishockeybanden einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in
der Höhe von 8'800 Franken.
Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'888'000 Franken für den Bau und die
Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Averserstrasse: Rofla - Juf, Baumeisterarbeiten Brücke Reno di Lei
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Castrisch -
Ilanz
- Brigelserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Brigels innerorts
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Garmischeras -
Tscheppa
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden