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Unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten begrüsst die Bündner Regierung die geplante Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse, welche die einseitige Anerkennung von in der EG in Verkehr gebrachten Produkten vorsieht. Es ist davon auszugehen, dass mit dem erleichterten Zugang zum inländischen Markt der Wettbewerb belebt wird, schreibt die Regierung in ihrer Vernehmlassung an den Bund. Mit der Revision soll das bestehende Instrumentarium zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse durch ein zusätzliches Instrument, das sogenannte Cassis-de-Dijon-Prinzip, ergänzt werden. Damit sollen Produkte, die in der EG beziehungsweise im EWR rechtmässig in Verkehr gesetzt worden sind, grundsätzlich auch in der Schweiz frei zirkulieren können.
Damit der volkswirtschaftliche Vorteil der Vorlage nicht allzu geschmälert wird, fordert die Regierung einen schlanken und praxistauglichen Vollzug. Die Marktüberwachung muss möglichst einfach ausgestaltet werden. Ebenso begrüsst wird die Regelung gegen die Diskriminierung von schweizerischen Produzenten. Gemäss dem Entwurf ist vorgesehen, dass auch die schweizerischen Produzenten ihre Produkte nach den in der EG geltenden Vorschriften in der Schweiz herstellen und in Verkehr bringen dürfen, sofern sie auch im betreffenden EG-Staat, dessen Vorschriften sie erfüllen, rechtmässig in Verkehr gesetzt werden. Für die Regierung ist die Problematik der Inlanddiskriminierung ein zentraler Aspekt der Vorlage. Diese kann nur ganz vermieden werden, wenn den schweizerischen Herstellern, unabhängig davon, ob sie im Export tätig sind oder nicht, gestattet wird, ihre Produkte nach den gleichen Anforderungen herzustellen und im Inland in Verkehr zu bringen, wie die Importprodukte, die auf Grund des Cassis-de-Dijon-Prinzips zugelassen werden.
Von der Regierung hingegen abgelehnt wird die Bestimmung, wonach die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone die Urteile und Praxis des Europäischen Gerichtshofes und der Europäischen Kommission berücksichtigen müssen. Dies schafft einen Präzedenzfall bezüglich der Berücksichtigung von Urteilen ausländischer Instanzen. Diese Bestimmung ist laut Regierung nicht notwendig, weil die Vorlage nicht das in der EG entwickelte Cassis-de-Dijon-Prinzip in der Schweizer Rechtsordnung einführt, sondern lediglich die einseitige Anerkennung von nach ausländischen Vorschriften hergestellten Produkten vorsieht.

Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen wird grundsätzlich begrüsst
Die Bündner Regierung stimmt der vom Bund vorgeschlagenen Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen unter gewissen Vorbehalten zu. Wie die Regierung in ihrer Vernehmlassung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz ausführt, kann sie die Zielsetzungen der Neuregelung im Grundsatz unterstützen.
Die Neuregelung sieht Bestimmungen über den Zweck, die Voraussetzung zur Bildung oder die Einsetzung ausserparlamentarischer Kommissionen vor. Verankert werden eine Pflicht zur periodischen Überprüfung der Kommissionen auf ihre Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung sowie eine Offenlegung der Interessenbindungen und der Entschädigungen. Die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen sollen dadurch zu einer dauernden Straffung des Kommissionenwesens und zu vermehrter Transparenz führen.
Nicht einverstanden ist die Regierung jedoch mit der Interpretation der Bundeskanzlei in den Erläuterungen zur Vernehmlassungsvorlage, wonach die Mitwirkung der Kantone in erster Linie über das Instrument des Vernehmlassungsverfahrens erfolgen soll. Der Arbeit von ausserparlamentarischen Kommissionen kommt auch der Charakter einer inhaltlichen Mitentscheidung zu. Sie ist für die Kantone von grosser Bedeutung, weil sie bereits im Frühstadium bundespolitischer Vorgaben ihre Haltung einbringen können. So können ausserparlamentarische Kommissionen eine wichtige Rolle im partnerschaftlichen Zusammenwirken von Bund und Kantonen wahrnehmen.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Sportclub Safien: Der Sportclub Safien erhält für die Neuanschaffung von Eishockeybanden einen Beitrag aus dem Sport-Fonds in der Höhe von 8'800 Franken.

Strassenprojekte
Die Regierung hat insgesamt 4'888'000 Franken für den Bau und die Sanierung der folgenden Strassenabschnitte bewilligt:
- Averserstrasse: Rofla - Juf, Baumeisterarbeiten Brücke Reno di Lei
- Rechtsrheinische Oberländerstrasse: Baumeisterarbeiten Castrisch - Ilanz
- Brigelserstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Brigels innerorts
- Oberalpstrasse: Baumeister- und Belagsarbeiten Garmischeras - Tscheppa

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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