Die grossrätliche Kommission für Bildung und Kultur (KBK) hat unter
dem Vorsitz von Grossrat Bruno W. Claus die Botschaft der Regierung zur
Totalrevision des kantonalen Berufsbildungsgesetzes zuhanden des Grossen
Rates vorberaten. An den Kommissionssitzungen teilgenommen hat auch
Regierungsrat Claudio Lardi. Die Kommission beantragt dem Grossen Rat
einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und den Gesetzesentwurf mit
wenigen Änderungen zu verabschieden.
Die Gesetzesrevision ist erforderlich, weil das neue eidgenössische
Berufsbildungsgesetz (BBG), welches seit 1. Januar 2004 in Kraft ist,
bestimmt, dass die geltenden kantonalen und eidgenössischen
Bildungsverordnungen innert fünf Jahren anzupassen beziehungsweise zu
ersetzen sind. Die Umstellung der Finanzierung auf Pauschalbeiträge an
die Kantone wird bereits innert vier Jahren vollzogen. Dies bedeutet,
dass ab 1. Januar 2008 neue Finanzierungsbestimmungen des Bundes in
Kraft sind. Handlungsbedarf ergibt sich auch aus der Neuordnung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA).
Das neue Gesetz übernimmt in den Grundzügen die Finanzierung nach
den bisherigen Verfahren. Im Zuge der bevorstehenden Neuordnung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
(FAG II) ist die Frage betreffend Mit-Finanzierung der Berufsbildung
durch die Gemeinden nach Auffassung der KBK im Gesamtzusammenhang zu
klären. Das Gesetz schafft aber die Möglichkeit, auf die neue
Pauschalfinanzierung zu wechseln.
Die KBK hat sich eingehend mit den Folgen dieser
Pauschalfinanzierung beschäftigt und ist mit der Regierung der
Auffassung, dass durch den Systemwechsel keine Nachteile für die
Berufsbildung im Kanton Graubünden entstehen dürfen. Die Vorlage
berücksichtigt dieses wichtige Anliegen.
Die KBK ergänzt das neue Gesetz mit Bestimmungen zur Entlastung der
Lehrbetriebe. Das kantonale Berufsbildungsgesetz ermöglicht auch in
Zukunft die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Mit diesem
Gesetzesentwurf festigen und fördern Regierung und Grosser Rat den hohen
Stellenwert der beruflichen Ausbildung im Kanton Graubünden. Der Grosse
Rat wird sich in der Aprilsession 2007 mit der Vorlage befassen.
Die ursprünglich ebenfalls für die Aprilsession 2007 vorgesehene
Beratung der Botschaft der Regierung betreffend Beteiligung des Kantons
an der finanziellen Sanierung der HTM-Immobilien AG wurde durch die
Kommission auf eine spätere Session verschoben, um noch offene Fragen
zuhanden des Grossen Rates abklären zu können.
Auskunftsperson:
Bruno W. Claus, Kommission für Bildung und Kultur, Tel. 081 250 70
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Gremium: Kommission für Bildung und Kultur
Quelle: dt Kommission für Bildung und Kultur