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Die materiellen Anpassungen der Gesetzgebung an die neue Verfassung des Kantons Graubünden konnten termingerecht abgeschlossen werden. Die Bündner Regierung hat den Schlussbericht des Verfassungssekretariats zur Umsetzung der Kantonsverfassung zur Kenntnis genommen. Die Projektorganisation wird mit Dank für die zeitgerechte Erfüllung des Auftrags aufgelöst.
Am 1. Januar 2004 trat die neue Kantonsverfassung in Kraft. Diese verpflichtet die Regierung, die erforderlichen materiellen Anpassungen der Gesetzgebung bis Ende 2006 dem Grossen Rat zu unterbreiten. Erlasse, die bloss einer formellen Anpassung bedürfen, können erst bei einer späteren Revision angepasst werden. Die systematische Überprüfung der Rechtsordnung hatte ergeben, dass bei insgesamt 142 Erlassen Handlungsbedarf bestand, nämlich bei 7 Erlassen ein materieller und formeller, bei 40 Erlassen ein materieller, bei 92 Erlassen ein formeller und bei 3 Erlassen im Hinblick auf das Projekt zur Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung. Um die Anpassungen vorzunehmen, wurden diese zu insgesamt 28 Rechtsetzungsprojekten gebündelt. Dazu gehörten unter anderem das Gesetz über die politischen Rechte, das Sprachengesetz, die Justizreform, die Parlamentsgesetzgebung, das Personalgesetz und das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz.
Bis Ende 2006 wurden 27 Projekte vom Grossen Rat behandelt. Einzig ein Projekt, das aber bloss formelle und keine materiellen Anpassungen an die neue Verfassung bedingt, wird dem Parlament im Jahr 2007 vorgelegt. 21 Projekte wurden bereits ganz und zwei weitere teilweise in Kraft gesetzt. Die letzten Erlasse mit materiellen Anpassungen an die neue Kantonsverfassung wurden ebenfalls bereits vom Grossen Rat verabschiedet und können voraussichtlich bis Mitte 2007 in Kraft gesetzt werden. Bloss beim Sprachengesetz ist wegen eines allfälligen Referendums noch ungewiss, ob und wann das Gesetz in Kraft gesetzt werden kann.

Regierung spricht sich gegen eine höhere Kantonsbeteiligung beim gewerblichen Bürgschaftswesen aus
Die Bündner Regierung hält das gewerbliche Bürgschaftswesen für eine Bundesaufgabe. Die Kantone sollten deshalb nicht zu mehr finanziellen Leistungen verpflichtet werden, als dies heute der Fall ist. Dies hält die Regierung in ihrer Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen des Bundes fest.
Die vereinigte Bundesversammlung nahm am 6. Oktober 2006 das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen an. Dieses beauftragt den Bundesrat, eine Vollzugsverordnung zu erlassen. Im Verordnungsentwurf und den Erläuterungen wird präzisiert, wie die Hauptaufgaben, welche das Bundesgesetz dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement überträgt, vollzogen werden sollen. Diese umfassen im Wesentlichen das Anerkennungsverfahren für die künftig vom Bund unterstützten Bürgschaftsgenossenschaften und die Mechanismen zur Entrichtung der Finanzhilfen. Darunter fallen insbesondere Verlustbeteiligungen, Verwaltungskostenbeiträge sowie nachrangige Darlehen.
Im Verordnungsentwurf wird in Zusammenhang mit den Verwaltungskosten und dem Aufbau von Aussenstellen eine Beteiligung der Kantone erwähnt. Der Regierung zufolge sollten allfällige Aussenstellen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien aufgebaut werden. Die Kantone dürften demzufolge nicht zusätzlich belastet werden. In diesem Zusammenhang weist die Regierung darauf hin, dass sie mit der jetzigen Zusammenarbeit mit der Ostschweizerischen Bürgschafts- und Treuhandgenossenschaft sehr zufrieden ist.

Aus Gemeinden und Regionen
- Lavin: Das Projekt für die Verbauung Lavinuoz (Folgeprojekt Hochwasser August 2005) auf Gebiet der Gemeinde Lavin wird genehmigt. An die Kosten wird ein Kantonsbeitrag von 108'100 Franken bewilligt.
- Moesano: Der Waldentwicklungsplan Moesano wird genehmigt. Dieser regelt für die Region die zukünftige Waldnutzung und legt die langfristigen waldbaulichen Ziele und Behandlungsstrategien fest.
- Conters i.P.: Das Kurtaxengesetz der Gemeinde Conters i.P. vom 1. Dezember 2006 wird genehmigt.
- St. Antönien: Die Totalrevision des Steuergesetzes der Gemeinde St. Antönien vom 20. Oktober 2006 wird genehmigt.
- Tujetsch: Die Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Tujetsch vom 15. Dezember 2006 wird genehmigt.
- Samedan: Die Revision von Artikel 11 Absatz 1 des Steuergesetzes der Gemeinde Samedan vom 14. Dezember 2006 wird genehmigt. Ebenfalls genehmigt wird die Revision der Artikel 5 und 11 des Kurtaxengesetzes.
- Medel/Lucmagn: Die Revision von Artikel 8 des Steuergesetzes der Gemeinde Medel/Lucmagn vom 14. Dezember 2006 wird genehmigt.
- Luzein: Die Revision von Artikel 13 des Steuergesetzes der Gemeinde Luzein vom 30. November 2006 wird genehmigt.

Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Waldwirtschaftsverband SELVA: Dem Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA wird ein Kantonsbeitrag von 51'600 Franken zugesprochen.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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