Die Bündner Regierung hat das Sonderpädagogische Konzept
(Sonderschulkonzept) Graubünden vom März 2007 verabschiedet. Die
Entwicklung des Konzeptes war im Zusammenhang mit der Neugestaltung des
Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen
(NFA) notwendig geworden.
Mit der NFA geht der Bereich Sonderschulung vollumfänglich in die
Verantwortung der Kantone über. Die Kantone müssen deshalb in
Sonderschulkonzepten aufzeigen, wie sie ihre Verantwortung in diesem
Bereich wahrnehmen. Bei der Entwicklung des Sonderschulkonzeptes waren
in erster Linie die Interessen der betroffenen Kinder in der Regel- und
Sonderschule, dann aber auch die Vorgaben auf Bundesebene zu
berücksichtigen.
In der Übergangsphase 2008 bis 2011 ändert sich im sogenannten
niederschwelligen Bereich (Kleinklassen, Logopädie, Legasthenietherapie
etc.) für die Schulträgerschaften (Standardgemeinden) praktisch nichts.
Mit Gemeinden und Regionen, welche im Sinne von Pilotprojekten
mitmachen, sollen im niederschwelligen Bereich in dieser Phase
allerdings mit Pauschalabgeltungen Erfahrungen gesammelt werden. Solche
Gemeinden übernehmen die Aufgabe, die Angebote sicherzustellen, und der
Kanton beteiligt sich an den entsprechenden Kosten pauschal gemäss der
Gesamtschülerzahl. Ab 2011 soll sich der Kanton - positive Ergebnisse
der Pilotprojekte vorausgesetzt - am sonderpädagogischen Grundangebot
aller Schulträgerschaften nur noch in pauschalisierter Form beteiligen.
Heute beteiligen sich die Invalidenversicherung und der Kanton konkret
an den Kosten des Einzelfalls.
Im hochschwelligen Bereich (Unterricht durch Sonderschulen) sollen
die Angebote während der Übergangsphase 2008 bis 2011 weiterhin in
externer, interner und integrativer Form sichergestellt bleiben. Zu
diesem Zweck werden Sonderschul-Kompetenzzentren geführt. Die
Finanzierung der Sonderschul-Kompetenzzentren und des Heilpädagogischen
Dienstes erfolgt in der Übergangsphase gemäss bisheriger Praxis im Sinne
der Defizitdeckung. Mit Blick auf die Zeit nach 2011 werden ab 2008
neben der ordentlichen Rechnung der Sonderschul-Kompetenzzentren und des
Heilpädagogischen Dienstes mit pauschalierten Kantonsbeiträgen
Parallelrechnungen erstellt und damit Erfahrungen gesammelt. Ab 2011
soll die Subventionierung seitens des Kantons wenn möglich nur noch in
pauschalierter Form erfolgen.
Die Erfahrungen im nieder- wie im hochschwelligen Bereich zwischen
2008 und 2011 sollen dem Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement Hinweise zur Optimierung der
Finanzierungssysteme liefern und das Departement in die Lage versetzen,
relativ verlässlich voraussagen zu können, was das neue System bringen
wird. Die involvierten Sonderschulinstitutionen sowie die Gemeinden und
Regionen sollen frühzeitig erfahren, mit welchen Beiträgen sie nach
Ablauf der Übergangsphase, das heisst ab 2011, rechnen können und mit
welchen Anpassungen sie ihre Situation allenfalls optimieren könnten.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden